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Deutschland

Nationaler Krisenstab: Die Lage ist sehr ernst

In Berlin wird beraten, wie die Seuche am besten eingedämmt werden kann. Der Bundeslandwirtschaftsminister betont, es gebe allen Grund zur Wachsamkeit, aber keinen zur Panik.

Nach dem Ausbruch der Vogelgrippe in Deutschland und der überraschend rasanten Ausbreitung in Europa trat gestern der nationale Krisenstab unter Leitung von Bundeslandwirtschaftsminister Horst Seehofer (CSU) zusammen, um darüber zu beraten, wie die Seuche am besten eingedämmt werden kann. Der Minister räumte nach der Sitzung unumwunden ein, daß der Krisenstab die Lage als "sehr ernst" einstufe, warnte aber vor Panikreaktionen.

Alle seien sich einig, daß eine "besorgniserregende Situation entstanden sei", sagte Seehofer nach drei Stunden Sitzung. Deshalb gebe es allen Grund zu erhöhter Wachsamkeit und Vorsicht. "Wir haben es im Moment mit einer Tierseuche zu tun", betonte der Minister allerdings. Es bleibe jedoch "bei dem hohen Risiko mit den Zugvögeln". Trotz aller Bemühungen sei das Risiko nicht auf Null gesenkt worden.

Als wichtigstes Instrument, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, ordnete Seehofer einen Stallzwang für Nutzgeflügel an. Die Länder unterstützten diese Anordnung. Der Stallzwang gilt ab Freitag bundesweit, auf Rügen schon seit gestern. Der Stallzwang gilt zunächst bis Ende April. Dann werde neu entschieden. Seehofer will zudem ein ausnahmsloses Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen durchsetzen. Auch Grenzkontrollen sollen beibehalten werden. Der Minister will heute im Bundestag eine Regierungserklärung zu dem Thema abgeben.

Bundeswirtschaftsminister Michael Glos (CSU) warnte gestern davor, ein dramatisches Bild zu etwaigen wirtschaftlichen Folgen zu zeichnen. "Die wirtschaftlichen Folgen kann man erst sehen, wenn sich das alles verschärfen sollte", sagte Glos. "Ich glaube, bis jetzt gibt es noch keinen Anlaß, sich über wirtschaftliche Folgen allzuviel Gedanken zu machen." Es habe keine Sinn, panisch zu reagieren.

Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) sieht keine Gefährdung für die Bevölkerung. Sie verwies auf den nationalen Plan zur Beherrschung einer möglichen Pandemie, also einer allumfassenden Epidemie.

Dieser Plan greift, sollte das H5N1-Virus tatsächlich so mutieren, daß es auch von Mensch zu Mensch übertragbar wäre. Käme es also zu einem weltweiten Grippeausbruch durch H5N1 oder ein anderes Influenzavirus, würden beim Bund wie auch in Ländern und Gemeinden Krisenstäbe eingesetzt. Fachpersonal und Öffentlichkeit würden laufend informiert. Die Bürger würden aufgefordert werden, Hygieneregeln zu befolgen, zum Beispiel sich nach Personenkontakten gründlich die Hände zu waschen und enge Kontakte zu erkrankten Personen zu vermeiden oder einen dichten Mund-Nasenschutz zu tragen. Die Entwicklung eines Impfstoffs würde umgehend beginnen, sobald der genaue Erreger bekannt ist. Da der Impfstoff zunächst nicht für die gesamte Bevölkerung ausreichen würde, müssen die Krisenstäbe eine Strategie festlegen. Zunächst würde das Personal im Gesundheitswesen geimpft, dann die Berufsgruppen, die für die öffentliche Ordnung zuständig sind, wie Polizei und Feuerwehr. Zusätzlich würden medizinische Fachkräfte rekrutiert, etwa Medizinstudenten im letzten Ausbildungsabschnitt, geschulte Krakenpflegeschüler, Ärzte und Pflegekräfte im Ruhestand.

Die europäsichen Länder reagieren alle mit ähnlichen Maßnahmen.

Im Grenzgebiet zu Slowenien wiesen österreichische Experten den H5N1-Erreger am 14. Februar in zwei toten Schwänen nach. Ein EU-Labor in London soll den Verdacht überprüfen. Das Gesundheitsministerium in Wien ordnete daraufhin eine weiträumige Absperrung des Gebietes an, in dem die Schwäne verendeten. In der Region ist der Handel mit Geflügel verboten und die Jagd auf Wildvögel untersagt.

Die EU-Kommission will wegen des Auftretens der Vogelgrippe formell die Einrichtung von Schutz- und Beobachtungszonen bestätigen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern. Die Tierseuchen-Experten der EU-Staaten befaßten sich mit der Situation in Deutschland, Griechenland, Italien, Slowenien und Österreich.

Danach gilt innerhalb einer Sperrzone von drei Kilometern um den Fundort eines toten Vogels neben der Stallpflicht auch ein Transportverbot für Geflügel. Die einzige Ausnahme besteht, wenn Tiere zum Schlachthof gebracht werden. Auch darf kein Fleisch aus dem Gebiet heraustransportiert werden. In einer zehn Kilometer großen Überwachungszone gilt unter anderem ein Jagdverbot für Wildvögel. Zudem werden Schutzmaßnahmen für Bauernhöfe vorgeschrieben.

Eine europäische Task Force gegen die Vogelgrippe forderte der niederländische Virologe Ab Osterhaus. Vor allem hinsichtlich möglicher Impfungen werde noch zuwenig zusammengearbeitet, sagte er. Daß in Europa vor allem Schwäne dem Virus erlägen, stimme ihn nachdenklich. Sie seien sehr empfindlich für den Erreger.il, HA

 

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