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Deutschland

Augsburg - Keimzelle der verbrieften Menschenrechte

Augsburg. In vielen Städten stehen evangelische und katholische Kirchen in direkter Nachbarschaft, gehen die katholischen und evangelischen Christen sonntags in ihre Gottesdienste. Den Grundstein für diesen friedlichen Umgang der Konfessionen hat der "Augsburger Religionsfriede" von 1555 gelegt. Zum ersten Mal in der deutschen Geschichte gelang es damals, einen religiös begründeten Konflikt politisch zu lösen.

Nach den Auseinandersetzungen im Gefolge der Reformation Martin Luthers, nach den endlosen Religionskriegen, die das Deutsche Reich verheert hatten, war auf allen Seiten der Wunsch nach einem dauerhaften Friedensschluß gewachsen. Den Weg für eine Aussöhnung hatte Kaiser Karl V. frei gemacht, der sich in seiner langen Amtszeit als kämpferischer Anhänger des "alten Glaubens", der katholischen Kirche, hervorgetan hatte. Persönlich verbittert hatte sich der Kaiser, in dessen riesigem Reich die Sonne niemals unterging, mehr und mehr aus der Politik zurückgezogen und die deutschen Angelegenheiten seinem Bruder Ferdinand als "kaiserlichem Statthalter" übertragen.

Auf dem "Reichstag", einer Art Parlament der Fürsten, Stände und Reichsstädte, sollte 1555 in Augsburg die leidige Religionsfrage entschieden werden. Im Gegensatz zu früheren Reichstagen, bei denen die Herrscher-Gestalten mit großem Pomp und Gefolge auftraten, lief diese Versammlung eher schlicht ab. Weil es auch um die Annahme der bereits 1530 ebenfalls in Augsburg beschlossenen Bekenntnisschrift "Confessio Augustana" ging, schickten viele katholische Fürsten nur Stellvertreter. Nach zähem Ringen beschloß der Reichstag am 25. September den "Augsburger Reichs- und Religionsfrieden".

Die zentrale Aussage des Vertrags entspricht der bekannten, aber erst später geprägten lateinischen Formel "cuius regio, eius religio" (wessen Land, dessen Religion). Demnach war es dem Landesherrn vorbehalten, für sich und seine Untertanen über die Konfession zu entscheiden. Religionsfreiheit war zunächst ein Privileg der Herrschenden. Dennoch blieben die Bürger ihren Oberen in Glaubensfragen nicht völlig ausgeliefert. Ihnen wurde das Recht eingeräumt, an ihrem Bekenntnis festzuhalten und notfalls unter Garantie ihres Besitzes in ein anderes Gebiet umzusiedeln. Wegen dieser Bestimmung sehen Historiker heute im Augsburger Religionsfrieden die erste deutsche Menschenrechtserklärung - mehr als 200 Jahre vor der Französischen Revolution. Allerdings waren von der Friedensgarantie alle diejenigen protestantischen Strömungen ausgeschlossen, die nicht auf dem Boden des Augsburger Bekenntnisses von 1530 standen, etwa die Reformierten.

Mit Blick auf die Geschichte Deutschlands und Europas ist ein Frieden, der nach 1555 immerhin 63 Jahre - bis zum 30jährigen Krieg - hielt, eher die Ausnahme. Der Vertrag beförderte die jahrhundertelang prägende konfessionelle Zweiteilung Deutschlands und das Entstehen eines säkularen Staates. Katholiken und Lutheraner entfalteten ein reichhaltiges Eigenleben, doch blieb man lange Zeit weitgehend unter sich, heiratete in seiner eigenen Konfession und pflegte ansonsten mehr oder weniger starke Vorurteile gegen den anderen.

Dies änderte sich erst durch das Aufkommen der Ökumenischen Bewegung zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Das theologische Gespräch wurde wiederaufgenommen. 1999 unterzeichneten in Augsburg die katholische Kirche und der Lutherische Weltbund eine Erklärung zur Rechtfertigungslehre. Sie enthält die Einigung über einen Streitpunkt, der für die Kirchentrennung im 16. Jahrhundert zentral war, und stellt fest, daß die damals gegenseitig ausgesprochenen Lehrverurteilungen heute nicht mehr zutreffen. Auch wenn sich das ökumenische Klima wieder etwas abgekühlt hat, besteht auf beiden Seiten Einigkeit darüber, daß der eingeschlagene Weg unumkehrbar ist.HA

 

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