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Deutschland

Skandal-Arzt Dr. Rath wirbt plötzlich im TV

Wahlspots: Auch die kleinste Partei darf ins TV. Beim Rennen um die Sendezeiten gilt grundsätzlich Chancengleichheit - auch wenn die Partei noch so umstritten ist.

Hamburg. Seit Montag sieht man sie wieder, die Werbespots der Parteien zur Bundestagswahl. Wahlweise staatstragend oder frech versuchen die Etablierten, ihr Programm möglichst publikumswirksam via Bildschirm in Szene zu setzen. Dazu tummeln sich auf der Mattscheibe zahlreiche kleine Parteien und Splittergruppen, die zwar zur Bundestagswahl zugelassen sind, aber keine Chance auf ein Mandat haben. Ein Recht auf Fernsehspots haben sie aber dennoch.

Insgesamt sind vom Bundeswahlleiter 26 Kleinparteien zugelassen worden. Darunter zum Beispiel die Bayernpartei, die Anarchistische Pogo Partei Deutschlands, die Partei bibeltreuer Christen oder auch die Allianz für Gesundheit, Frieden und soziale Gerechtigkeit (AGFG), die schon auf Sendung gegangen ist.

In ihrem Fernsehspot verspricht die AGFG die Beseitigung der Volkskrankheiten wie Herzinfarkt oder Krebs und als Konsequenz daraus Vollbeschäftigung, gesunde öffentliche Haushalte und ein gesichertes Rentensystem.

Sagen läßt die Partei dies den Mann, der hinter ihr steht: den umstrittenen Mediziner und Wissenschaftler Dr. Matthias Rath, stellvertretender Bundesvorsitzender der AGFG. Er hat es sich zum Ziel gesetzt, die Macht der großen Pharmakonzerne zu brechen, und propagiert seit Jahren eigene Heilverfahren gegen Krebs und Herz-Kreislauf-Krankheiten. Den Konzernen unterstellt die Partei auf ihrer Homepage, "durch die Verbreitung von Krankheiten und durch Kriege die Weltherrschaft an sich zu reißen".

Rath, der laut Fernsehspot seinen Kampf bereits seit zehn Jahren führt, hat in den vergangenen Jahren immer wieder für Schlagzeilen gesorgt, zuletzt im Zusammenhang mit dem Fall Dominik. Die Eltern des krebskranken Jungen brachen die schulmedizinische Behandlung ab und stiegen auf Raths Vitamintherapie um. Der Junge starb an einem Tumor. Die AGFG gibt es bereits seit 1997. Sie ist gut organisiert und hat in beinahe jedem der 16 Bundesländer einen entsprechenden Landesverband sowie Landeslisten für die Bundestagswahl.

Um als Partei Werbespots senden zu können, führt der Weg zunächst über die Zulassung zur Bundestagswahl. Die ist lediglich an bestimmte formale Voraussetzungen wie eine Satzung, einen Parteivorstand und ein Programm geknüpft. Ist die Kleinpartei in keinem Parlament vertreten, müssen zusätzlich pro Landesliste Unterschriften zur Unterstützung gesammelt werden. Die Anzahl ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Hamburg sind es 1222 Stimmen. Das ist ein Promille der bei der vergangenen Bundestagwahl Wahlberechtigten in der Stadt. Wer zur Wahl zugelassen ist, darf auch senden, vollkommen unabhängig vom Inhalt der Spots. "Die Sender haben ein sehr eingeschränktes Mitspracherecht. Sie können lediglich einen Einspruch gegen den Spot erheben, wenn schwerwiegende Verstöße gegen Normen des Strafrechts festgestellt werden, eine mündliche oder bildliche Aufstachelung zum Rassenhaß oder nationalsozialistische Propaganda", sagte Annette Metzinger, Sprecherin des WDR, dem Hamburger Abendblatt.

Beim Rennen um die Sendezeiten gilt grundsätzlich Chancengleichheit. Die Sender stellen die Zeiten zur Verfügung und tragen zur Chancengleicheit bei, indem sie die Sendezeiten nach dem Zufallsprinzip vergeben. Und so ist es durchaus möglich, daß die AGFG zur besten Sendezeit zwischen Tagesthemen und "Beckmann" Dr. Rath in die Wohnzimmer schicken kann. Dennoch laufen die großen Parteien den Kleinen den Rang ab, da sie mehr Spots finanzieren und damit mehr Vielfalt senden können als die Splittergruppen mit ihren begrenzten Budgets. Darüber hinaus sorgt das Parteiengesetz für stärkere Berücksichtigung der Großen, denn die Präsenz der Parteien in Radio und Fernsehen soll die aktuelle politische Bedeutung der jeweiligen Partei abbilden. Und spätestens da fallen AGFG oder Pogo-Partei schnell wieder hinten runter.

 

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