Keine Chance mehr fürs Entsendegesetz
Welche Gesetzesvorhaben vor der Wahl vermutlich nicht mehr verabschiedet werden können
Berlin. Die rot-grüne Koalition muß in dieser Woche entscheiden, welche der laufenden Gesetzgebungsverfahren sie angesichts der geplanten Neuwahlen noch verfolgen will. Im Bundesrat ist mit Ja-stimmen der Unionsländer zu strittigen Vorhaben nicht mehr zu rechnen, für Vermittlungsverfahren bleibt keine Zeit.
In der Sozialpolitik sind unter anderem das Antidiskriminierungsgesetz, das Präventionsgesetz, die angekündigte Ausweitung des Kinderzuschlags, die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen, das Arbeitnehmer-Entsendegesetz und Hartz-Nachbesserungen betroffen. Bis zur mutmaßlichen Auflösung des Bundestags bleiben noch drei Sitzungswochen des Bundestages und drei Sitzungen des Bundesrats. Allein die unstrittige Erhöhung der Zuverdienstgrenzen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger wird nach Einschätzung der Fachpolitiker aller Fraktionen noch beschlossen werden.
Dagegen wird die Ausweitung des Entsendegesetzes gegen Lohndumping durch ausländische Arbeitskräfte im Bundesrat am engen Zeitplan scheitern, so die Einschätzung der SPD-Arbeitsmarktexperten. Die Union hat das Gesetz im Bundestag bereits abgelehnt. Ebenso könnte es den Änderungen der Gesetze Hartz I und II ergehen, die nach bisherigem Plan Anfang Juni im Bundestag behandelt werden sollten. Für Herbst waren Nachbesserungen zu Hartz IV geplant. Sie sind nun offen. Ob das Gesundheits-Präventionsgesetz in Kraft treten kann, ist unklar. Es ist heute im Bundesrat, der Gesundheitsausschuß der Länderkammer empfiehlt die Zustimmung, der Wirtschaftsausschuß Ablehnung. Mit dem Gesetz soll die Finanzierung und Planung von Gesundheitsvorsorge neu organisiert werden.
Das Antidiskriminierungsgesetz, das zur Abstimmung im Bundestag vorliegt, hoffen die rot-grünen Koalitionäre noch durchzubringen, sehen aber die Schwierigkeiten des engen Zeitplans. Der Bundesrat muß dem Gesetz, das die Union als "bürokratischen Luxus" ablehnt, zwar nicht zustimmen, kann aber Einspruch einlegen. Diesen wiederum muß der Bundestag zurückweisen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. Die Prozedur könnte zu lange dauern. Eine schwarz-gelbe Regierung müßte auf Grund von EU-Richtlinien zwar auch ein Antidiskriminierungsgesetz verabschieden, würde das rot-grüne Gesetz aber auf die EU-Vorgaben zusammenstreichen.
Gar nicht mehr in Angriff genommen wird nach Auskunft der beteiligten Abgeordneten eine gesetzliche Regelung zu Patientenverfügungen.



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