13.09.12Sozialleistungen
Acht Euro mehr für Hartz-IV-Empfänger?
Einem Bericht zufolge sollen Hartz-IV-Empfänger ab Januar 2013 acht Euro mehr im Monat bekommen. Der Regelsatz stiege auf 382 Euro.
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Der Hartz-IV-Regelsatz soll um acht Euro erhöht werden
Berlin. Ab Januar 2013 sollen Hartz-IV-Empänger mehr Geld bekommen. Laut einem Bericht der "Bild"-Zeitung will die Bundesregierung den monatlichen Regelsatz um acht Euro auf 382 Euro anheben. Das gehe aus dem Rechtsverordnungsentwurf des Bundessozialministeriums hervor, den das Bundeskabinett kommende Woche verabschieden soll. Der Anstieg um 2,1 Prozent für Hartz-Empfänger entspreche damit der diesjährigen Erhöhung der Rentenbezüge.
+++ Jeder zehnte Hamburger erhält Hartz IV - Tendenz
sinkend +++
Der Sozialverband VdK kritisierte die Anhebung als zu niedrig. Die Verbandsvorsitzende Ulrike Mascher sagte der Zeitung: "Auch mit acht Euro mehr kann der tatsächliche Bedarf von Alleinerziehenden mit Kindern nicht gedeckt werden. Da bleibt zuwenig für die gesunde Ernährung und für die Kleidung der Kinder übrig." Auch für alte Menschen, die Grundsicherung im Alter beziehen, reiche die Erhöhung nicht aus.
Gerichtsentscheidungen zu kuriosen Hartz-IV-Klagen
Tausendfach entscheiden die deutschen Sozialgerichte über Klagen gegen Hartz-IV-Bescheide. Mal geht es um Mehrkosten durch Stillen, mal um eine Kunststoffhaustür. Einige Fälle aus der jüngeren Zeit:
Ein Hartz-IV-Empfänger bekommt unter Umständen nur einen Flug pro Jahr zu seinem Kind in die USA bezahlt. (Rheinland-pfälzisches Landessozialgericht Mainz, Az. L 3 AS 210/12 B ER)
Ob Fahrtkosten für das Abholen der Kinder als Hartz IV-Mehrbedarf geltend gemacht werden können, hängt vor allem vom Alter des Nachwuchses ab. (Sozialgericht Heilbronn, Az. S 11 AS 1953/12 ER)
Wer ergänzende Hartz-IV-Leistungen bekommt, kann Ausgaben für Geschäftskleidung oder Friseurbesuche nicht als Werbungskosten bei der Steuer absetzen. Unter bestimmten Bedingungen können diese Kosten aber als Eingliederungshilfe geltend gemacht werden. (Bundessozialgericht Kassel, Az. B 4 AS 163/11)
Stillende Mütter haben keinen Anspruch auf höhere Hartz-IV-Sätze. Zwei Frauen wollten einen erhöhten Kalorienbedarf und entsprechende Zusatzkosten während der Stillzeit geltend machen. (Sozialgericht Wiesbaden, Az. S 16 AS 581/11 und S 16 AS 581/11)
Arbeitslose müssen sich nicht mit einer 08/15-Beerdigung zufriedengeben: Die Sozialhilfeträger dürfen die Übernahme von Bestattungskosten für die Angehörigen von Hartz-IV-Empfängern nicht pauschal begrenzen. (Bundessozialgericht Kassel, Az.: B 8 SO 20/10 R)
Hartz IV-Empfänger haben keinen Anspruch mehr auf staatliche Unterstützung, wenn sie etwa bei Glücksspielen eine größere Summe Geld gewinnen. (Sozialgericht Frankfurt, Az. S 32 AS 788/11 ER)
Bekommt ein langzeitarbeitsloser, getrennt lebender Vater regelmäßig Besuch von seinem Kind, darf er auf Kosten des Jobcenters in eine größere Wohnung umziehen. (Sozialgericht Dortmund, Az. S 22 AS 5857/10 ER
Hartz-IV-Empfänger mit einem Eigenheim bekommen bei Bedarf nur die preiswerteste Baumarkt-Kunststoffhaustür vom Staat bezahlt. (Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Az. L 5 AS 423/09 B ER)
(epd/HA)