240 000 Euro im Jahr - bis ans Lebensende
Der Bundespräsident steht protokollarisch an der Spitze des Staates. Er muss Deutscher sein, das Wahlrecht zum Bundestag besitzen und mindestens 40 Jahre alt sein. Er darf keiner Regierung angehören oder irgendein besoldetes Amt annehmen. Seine Amtszeit dauert fünf Jahre, danach darf er nur einmal wiedergewählt werden.
Erwartet wird von dem Staatsoberhaupt, dass es sich überparteilich und integrativ verhält. Seine Wahl durch die Bundesversammlung und seine Aufgaben sind in Artikel 54 bis 61 des Grundgesetzes geregelt. Dazu gehört vor allem die Repräsentation der Bundesrepublik nach innen und nach außen.
Der Bundespräsident besucht und empfängt andere Staatsoberhäupter, Könige, Prominente und Botschafter. Er fliegt mit einem Airbus A-310 um die Welt oder reist in seinem Dienstmercedes mit der Nummer "01". Bürgern, die 100 werden, schickt er eine Glückwunschkarte, und für das siebte Kinder einer Familie übernimmt er die Patenschaft.
Neben der völkerrechtlichen Vertretung der Bundesrepublik (Abschluss von Verträgen mit ausländischen Staaten) gehören zu seinen wichtigsten Aufgaben: der Vorschlag für die Wahl des Bundeskanzlers sowie dessen Ernennung und Entlassung, Ernennung und Entlassung von Regierungsmitgliedern, die Auflösung des Bundestages, die Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen sowie die Ernennung und Entlassung der Bundesrichter, der Bundesbeamten einschließlich der Offiziere und Unteroffiziere. Er hat auch das Recht zur Begnadigung.
Ist die Amtszeit des Päsidenten beendet, darf er ein Büro mit Sekretärin, den Dienstwagen mit Fahrer und Leibwächter behalten. Er wird weiterhin mit "Herr Bundespräsident" angesprochen. Sein Jahresgehalt von derzeit 240 000 Euro wird bis zum Lebensende weitergezahlt. (mai)



100. Geburtstag
Axel Springer





Branchenbuch Hamburg
Abendblatt auf Facebook

Das Rätsel des Tages




