Euro-Rettungsschirm
Peter Gauweiler will EZB-Anleihekauf-Pläne kippen
Kurz vor der Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm reicht der CSU-Politiker neuen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein.
Von abendblatt.de

München/Berlin. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen das von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigte unbegrenzte Anleihen-Aufkaufprogramm eingereicht. Gauweiler, der bereits gegen den Euro-Rettungsschirm ESM geklagt hatte, stellte den Eilantrag mit Blick auf das am Mittwoch erwartete ESM-Urteil. "Der ESM – sofern er überhaupt verfassungskonform ist – soll nur in Kraft treten können, wenn die EZB ihre Selbstermächtigung zu einem Hyper-Rettungsschirm zurückgenommen hat", heißt es in einer Mitteilung des CSU-Politikers Vom Sonntag. Der Prozessbevollmächtigte Gauweilers, der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, habe zudem eine Vertagung des ESM-Urteils beantragt, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht bis Mittwoch über den Eilantrag gegen die EZB-Anleihenkäufe entscheiden könne.
+++Unbegrenzte Anleihenkäufe: Die Börse feiert, die Politik kritisiert+++
Gauweiler begründet den Antrag damit, dass das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt, das sich aus dem ESM-Vertrag und den sonstigen Euro-Rettungsmaßnahmen ergibt, "völlig unkalkulierbar und deshalb auch unverantwortbar geworden" sei. "Die EZB überspielt mit ihrer Entscheidung sowohl die im ESM-Vertrag vorgesehene Haftungsbegrenzung als auch die parlamentarischen Kontroll- und Entscheidungsrechte", heißt es in der Mitteilung weiter. Die EZB maße sich Kompetenzen an, die ihr europarechtlich nicht zustünden.
+++Umstrittene Euro-Rettung: Wo stehen Merkel und Schäuble?+++
"Im übrigen ist das Ankaufprogramm der EZB eindeutig und evident ein Mechanismus, der im Sinne des Rettungsschirm-Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 7. September 2011 auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen eines internationalen Organs mit unkalkulierbaren Folgewirkungen hinausläuft; das ist nach jenem Urteil mit dem Demokratieprinzip unvereinbar", argumentiert Gauweiler. Vergangene Woche hatten etliche andere Koalitionspolitiker auch eine Klage der Bundesregierung gegen die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof gefordert.
(dapd )
Euro-Krise: Wichtige Begriffe
Von Euro-Bonds, über die Troika bis hin zur Bankenaufsicht: Ein Wegweiser durch den Dschungel der Fachbegriffe
Euro-Bonds:
Dahinter verbergen sich gemeinsame Staatsanleihen aller Euro-Länder. Würden sie zusammen für die Rückzahlung haften, könnten sich von den Anlegern geschmähte Sorgenkinder wie Spanien oder Italien frisches Geld zu günstigeren Konditionen besorgen.
Länder wie Deutschland oder Finnland dagegen, deren Anleihen bei Investoren als sicher gelten, müssten höhere Zinsen in Kauf nehmen. Außerdem würde der Reformdruck auf hoch verschuldete Staaten sinken, ihr Haushaltsrisiko auch vom deutschen Steuerzahler mitgetragen. Das Bundesverfassungsgericht hat die dauerhafte und in der Höhe unbegrenzte Übernahme von Schulden anderer Staaten untersagt.
Schuldentilgungsfonds:
Mit diesem Modell der deutschen Wirtschaftsweisen würden nur nationale Verbindlichkeiten jenseits von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung gemeinschaftlich bedient. Und auch nur für einen begrenzten Zeitraum: Die Länder bekämen eine Frist gesetzt, in der sie ihre Verschuldung oberhalb der Marke abbauen müssen.
Wer das nicht schafft, muss wieder alleine Anleihen ausgeben. Auch für Schulden unterhalb der 60 Prozent müssten die Regierungen selbst gerade stehen. Dennoch hätte der Tilgungsfonds nach Überzeugung vieler Experten die erhoffte Wirkung, dass die Zinsen deutlich sinken und die Länder mehr Zeit und politische Stabilität gewinnen, um die notwendigen Reformen durchzusetzen.
Schuldenschnitt:
Ein Schuldenerlass (im Englischen "haircut") für Länder in akuter finanzieller Not kommt als drastisches Mittel meist erst infrage, wenn ein Staat seine Verbindlichkeiten nicht mehr aus eigener Kraft reduzieren kann – nicht einmal durch mühevoll erzielte Haushaltsüberschüsse. Indem Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten und die Belastung durch fällige Zinsen sinkt, erhält das Land wieder wirtschafts- und finanzpolitischen Handlungsspielraum.
Da die betroffenen Anleihenbesitzer aber nur einen Bruchteil ihres investierten Geldes zurückbekommen, sinkt die Kreditwürdigkeit des Staates: Es droht eine Herabstufung durch die Ratingagenturen, wodurch die Aufnahme neuer Kredite wiederum teurer wird.
Außerdem werden strukturelle Probleme, durch die das Land überhaupt erst in die Krise gerutscht ist, durch einen Schuldenschnitt nicht behoben - es sei denn, die Gläubiger knüpfen ihn im Vorfeld an entsprechende Reformbedingungen, wie etwa in Griechenland geschehen.
Ratingagenturen:
Ratingagenturen bewerten die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Staaten. Sie sollen eine Antwort auf die Frage bieten: "Wie wahrscheinlich ist es, dass ich das von mir investierte Geld auch tatsächlich wieder zurück bekomme?" Das soll Anlegern und Banken die Orientierung erleichtern.
Das Ergebnis ihrer Analyse fassen die privaten Agenturen in Buchstabenkombinationen zusammen: Die Skala reicht von AAA ("sehr kreditwürdig") bis D ("zahlungsunfähig"). Die drei größten Ratingagenturen – Standard & Poor's, Fitch und Moody's – haben den Markt faktisch unter sich aufgeteilt.
Um das Monopol der Platzhirsche zu brechen, soll eine europäische Ratingagentur als Gegengewicht geschaffen werden und unabhängigere Bewertungen ermöglichen. Die Initiative hierzu ging ursprünglich von der Beraterfirma Roland Berger aus. Inzwischen hat sich eine GmbH konstituiert, der Aufbau einer Kapitalgesellschaft nach niederländischem Recht ist in Vorbereitung.
Bankenaufsicht:
Ihren Plan für eine europäische Bankenaufsicht mit übernationaler Kontrolle und Durchgriffsrechten will die EU-Kommission am 12. September vorstellen. Eine zentrale Rolle wird dabei die Europäische Zentralbank bekommen (EZB). Sie soll alle gut 6.000 Banken der 17 Euroländer kontrollieren, also neben den "systemrelevanten" auch kleinere Geldhäuser wie Sparkassen und Volksbanken.
Eine effiziente "Bankenpolizei" ist zugleich Vorbedingung für direkte Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds. Ohne Aufsicht haben auch eine gemeinsame Einlagensicherung und ein Abwicklungsfonds keine Chance – denn diese sähen vor, dass deutsche Banken und Sparer für marode Institute in anderen Ländern mithaften.
EFSF:
"Europäische Finanzstabilisierungsfazilität" lautet die vollständige Bezeichnung für den temporären Euro-Rettungsschirm EFSF. Die zwischenstaatliche Zweckgesellschaft wurde im Juni 2010 ins Leben gerufen, um strauchelnden Ländern der Währungszone zu helfen. Sie gibt Anleihen an den Finanzmärkten aus, die mit Garantien der Mitgliedsstaaten besichert sind.
Das aufgenommene Geld reicht der EFSF dann zu strikten Spar- und Reformbedingungen und günstigen Zinsen an Pleitekandidaten weiter. Der Garantierahmen des Fonds beläuft sich auf 780 Milliarden Euro, wovon wegen der notwendigen Übersicherung aber nur 440 Milliarden als effektive Ausleihsumme zur Verfügung stehen. Der deutsche Garantieanteil beträgt 29,07 Prozent.
ESM:
Der "Europäische Stabilitätsmechanismus" (ESM) soll den EFSF dauerhaft ablösen. Das finanzielle Volumen des Schirms wird nach und nach aufgebaut, die Zielmarke 500 Milliarden Euro erst 2014 erreicht.
Denn der geht erst in Betrieb, wenn er zu mindestens 90 Prozent gefüllt ist. Ohne Deutschlands Anteil von 27,15 Prozent geht also nichts. Das Geld aus dem Schirm wird normalerweise – wie im Falle Griechenlands, Portugals und Irlands – im Rahmen eines strengen Abkommens ausgezahlt.
Erlaubt sind auch Anleihenkäufe auf dem Primärmarkt (Staatsanleihen, die erstmals gehandelt werden) und Sekundärmarkt (Papiere, die bereits im Umlauf sind) sowie Darlehen zur Bankenrekapitalisierung (siehe Spanien) und Vorsorgeprogramme.
Anleihekäufe:
Kaufen die EZB und der Rettungsschirm bedrängten Staaten deren Anleihen ab, gilt das formal nicht als gemeinsame Schuldenbedienung. Es liefe aber auf das gleiche hinaus: Europäische Institutionen springen für die Verbindlichkeiten eines einzelnen Landes in die Bresche. Ist die EZB mit im Spiel, kommt jede demokratische Legitimierung abhanden, weil die Parlamente dabei nichts zu sagen haben.
Würde die Zentralbank dem ESM unbeschränkt Geld borgen, um Anleihen zu kaufen (sogenannte Banklizenz), stiege überdies mittelfristig das Inflationsrisiko. Anders als die Rettungsschirme darf die EZB wegen ihres Statuts nur auf dem Sekundärmarkt tätig werden, also keine Papiere direkt vom Staat, sondern nur von privatwirtschaftlichen Akteuren wie Banken kaufen.
Fiskalpakt:
Der völkerrechtliche Vertrag sieht strengere Regeln zur Haushaltsdisziplin für 25 EU-Staaten vor. Dazu gehören verbindliche Schuldenbremsen, die nur ausgeglichene Budgets oder Überschüsse erlauben. Als "ausgeglichen" gelten Haushalte, deren strukturelles Defizit maximal 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung beträgt.
Nur unter "außergewöhnlichen Umständen" sollen Staaten von diesem Neuverschuldungsziel oder dem dorthin führenden Anpassungspfad abweichen dürfen. Übersteigen die Gesamtschulden 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, muss das Land seine Verbindlichkeiten oberhalb dieser Marke "um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich" abbauen.
Der Pakt tritt 2013 in Kraft, sofern ihn zuvor mindestens zwölf Staaten ratifiziert haben. Das wäre auch dann noch möglich, wenn ihn das Bundesverfassungsgericht stoppt. Der Vertrag würde in diesem Fall bloß in Deutschland nicht gelten. Nur wer den Fiskalpakt ratifiziert, kann Notfallkredite aus dem ESM beantragen.
Troika:
Die Troika ist eine Gruppe von Finanzinspektoren der EZB, der EU-Kommission und des Internationalen Währungsfonds (IWF). Sie überprüft alle drei Monate, ob Staaten unter dem Rettungsschirm ihre Spar- und Reformauflagen erfüllen.
Die einzelnen Tranchen der Notkredite geben die Eurozone und der IWF nur frei, wenn ihre Fachleute den nationalen Behörden vorher ein ausreichendes Zeugnis ausgestellt und die Schuldentragfähigkeit als gesichert beurteilt haben.
Troika-Missionen sind in Griechenland, Portugal, Irland, Spanien und Zypern unterwegs – den fünf Staaten, die am Euro-Tropf hängen.
Dort erstellen sie mit den Regierungen zusammen die Sparziele und geben auch Ratschläge zu deren Umsetzung. In den gebeutelten Krisenländern sind die Schuldenkontrolleure als "Männer in Schwarz" und "Handlanger des Spardiktats" gefürchtet. (dapd)

Der FC Bayern München ist Champions-League-Sieger. Im Finale in Wembley wurde Borussia Dortmund mit 2:1 bezwungen. Robben erzielte das entscheidende Tor in der 89. Minute. mehr...

Gab es ein Netz von Verbündeten? Nach dem Attentat in London hat die Polizei erneut drei Verdächtige festgenommen. Inzwischen befinden sich insgesamt acht Verdächtige in Gewahrsam. mehr...

Erst der Euro-Hawk-Skandal, jetzt droht Verteidigungsminister de Maizière neuer Ärger. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt bei der Bundeswehr wegen Korruptionsverdachts. mehr...

Das Liebesglück in Monacos Fürstenhaus ist laut Charlène nicht getrübt: Nach Gerüchten um eine Ehekrise äußerte sich die Fürstin nun öffentlich zu ihrer Beziehung. Man brauche sich keine Sorgen machen… mehr...
- Reaktionen auf umstrittene EZB-Entscheidung: Unbegrenzte Anleihenkäufe: Die Börse feiert, die Politik kritisiert
- Europäische Zentralbank: Am Donnerstag entscheidet EZB über Anleihekäufe
- Europäische Zentralbank: EZB als Bankenaufsicht? – Streit über Neuordnung in Deutschland
- EZB-Strategie: Umstrittene Euro-Rettung: Wo stehen Merkel und Schäuble?
- Immobilien Hamburg
- Jobs Hamburg
- Veranstaltungskalender
- Kinoprogramm
- Hamburg im Bild
- Abendblatt-Archiv
- 1. Champions-League-Finale FCB schlägt BVB mit 2:1 und ist Champions-League-Sieger
- 2. Info Champions-League-Finale 2013 - Live im Fernsehen & TV-Stream
- 3. Sportchef-Suche Vier Trümpfe für den HSV - wer sticht?
- 4. Online-Rätsel Das tägliche Kreuzworträtsel
- 5. Dortmund gegen Bayern Champions-League-Finale: Hier gibt's Public Viewing










