09.09.12

Euro-Rettungsschirm

Peter Gauweiler will EZB-Anleihekauf-Pläne kippen

Kurz vor der Entscheidung zum Euro-Rettungsschirm reicht der CSU-Politiker neuen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein.

Foto: picture alliance/dpa
Eurokritiker Peter Gauweiler will EZB-Pläne kippen und reichte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein
Eurokritiker Peter Gauweiler will EZB-Pläne kippen und reichte einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht ein

München/Berlin. Der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler hat beim Bundesverfassungsgericht einen Eilantrag gegen das von der Europäischen Zentralbank (EZB) angekündigte unbegrenzte Anleihen-Aufkaufprogramm eingereicht. Gauweiler, der bereits gegen den Euro-Rettungsschirm ESM geklagt hatte, stellte den Eilantrag mit Blick auf das am Mittwoch erwartete ESM-Urteil. "Der ESM – sofern er überhaupt verfassungskonform ist – soll nur in Kraft treten können, wenn die EZB ihre Selbstermächtigung zu einem Hyper-Rettungsschirm zurückgenommen hat", heißt es in einer Mitteilung des CSU-Politikers Vom Sonntag. Der Prozessbevollmächtigte Gauweilers, der Staatsrechtler Dietrich Murswiek, habe zudem eine Vertagung des ESM-Urteils beantragt, wenn das Bundesverfassungsgericht nicht bis Mittwoch über den Eilantrag gegen die EZB-Anleihenkäufe entscheiden könne.

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Gauweiler begründet den Antrag damit, dass das Gesamtrisiko für den Bundeshaushalt, das sich aus dem ESM-Vertrag und den sonstigen Euro-Rettungsmaßnahmen ergibt, "völlig unkalkulierbar und deshalb auch unverantwortbar geworden" sei. "Die EZB überspielt mit ihrer Entscheidung sowohl die im ESM-Vertrag vorgesehene Haftungsbegrenzung als auch die parlamentarischen Kontroll- und Entscheidungsrechte", heißt es in der Mitteilung weiter. Die EZB maße sich Kompetenzen an, die ihr europarechtlich nicht zustünden.

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"Im übrigen ist das Ankaufprogramm der EZB eindeutig und evident ein Mechanismus, der im Sinne des Rettungsschirm-Urteils des Bundesverfassungsgerichts am 7. September 2011 auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen eines internationalen Organs mit unkalkulierbaren Folgewirkungen hinausläuft; das ist nach jenem Urteil mit dem Demokratieprinzip unvereinbar", argumentiert Gauweiler. Vergangene Woche hatten etliche andere Koalitionspolitiker auch eine Klage der Bundesregierung gegen die EZB vor dem Europäischen Gerichtshof gefordert.

(dapd )

Was die EZB darf und was nicht
Was die EZB darf und was nicht
Eigentlich ist der Auftrag der Europäischen Zentralbank (EZB) klar umrissen: Die Notenbank soll vor allem die Inflation im Zaum halten und gut 330 Millionen Bürgern in inzwischen 17 Eurostaaten eine stabile Gemeinschaftswährung sichern.
Das tut sie, indem sie Zinsen je nach Bedarf senkt oder erhöht. Doch in der Schuldenkrise in Europa sahen sich die Währungshüter zuletzt immer wieder zu Sondermaßnahmen gezwungen. Ob Aufkaufprogramm für Staatsanleihen kriselnder Euroländer oder Beteiligung am Schuldenschnitt für Athen durch die Hintertür: Die EZB sieht sich dabei innerhalb des ihr zugebilligten rechtlichen Rahmens.
Vorrangiges Ziel:
Die "Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank" hält fest: Das "vorrangige Ziel" des Eurosystems, also der EZB und der nationalen Zentralbanken der Eurostaaten, sei "die Preisstabilität zu gewährleisten". Zudem sollen die Zentralbanken "die allgemeine Wirtschaftspolitik in der Union" unterstützen, "soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der Preisstabilität möglich ist".
EZB-Rat:
Der EZB-Rat kann demnach "mit der Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen über die Anwendung anderer Instrumente der Geldpolitik entscheiden", die er bei Beachtung dieser Vorgaben "für zweckmäßig hält". Diesem obersten Entscheidungsgremium der Notenbank gehören die 17 Vertreter der nationalen Euro-Notenbanken an sowie das EZB-Direktorium, das aus dem EZB-Präsidenten, dem EZB-Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern besteht.
Staatsfinanzierungsausschluss:
Staatsfinanzierung mit Hilfe der Notenpresse erlauben die EU-Verträge nicht. Die "Konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union" legt in Artikel 123 fest:
"Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (...) für (.......) Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder (........) öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken."
Unabhängigkeit:
Betont wird überdies die Unabhängigkeit der Zentralbank (Artikel 130): "Bei der Wahrnehmung der ihnen (...) übertragenen Befugnisse, Aufgaben und Pflichten darf weder die Europäische Zentralbank noch eine nationale Zentralbank (.....) Weisungen von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Union, Regierungen der Mitgliedstaaten oder anderen Stellen einholen oder entgegennehmen.
Die Organe (....) der Union sowie die Regierungen der Mitgliedstaaten verpflichten sich, diesen Grundsatz zu beachten und nicht zu versuchen, die Mitglieder der Beschlussorgane der Europäischen Zentralbank oder der nationalen Zentralbanken bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu beeinflussen." (dpa)
Euro-Krise: Wichtige Begriffe

Euro-Krise: Wichtige Begriffe

Von Euro-Bonds, über die Troika bis hin zur Bankenaufsicht: Ein Wegweiser durch den Dschungel der Fachbegriffe

Euro-Bonds:

Dahinter verbergen sich gemeinsame Staatsanleihen aller Euro-Länder. Würden sie zusammen für die Rückzahlung haften, könnten sich von den Anlegern geschmähte Sorgenkinder wie Spanien oder Italien frisches Geld zu günstigeren Konditionen besorgen.

Länder wie Deutschland oder Finnland dagegen, deren Anleihen bei Investoren als sicher gelten, müssten höhere Zinsen in Kauf nehmen. Außerdem würde der Reformdruck auf hoch verschuldete Staaten sinken, ihr Haushaltsrisiko auch vom deutschen Steuerzahler mitgetragen. Das Bundesverfassungsgericht hat die dauerhafte und in der Höhe unbegrenzte Übernahme von Schulden anderer Staaten untersagt.

Schuldentilgungsfonds:

Mit diesem Modell der deutschen Wirtschaftsweisen würden nur nationale Verbindlichkeiten jenseits von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung gemeinschaftlich bedient. Und auch nur für einen begrenzten Zeitraum: Die Länder bekämen eine Frist gesetzt, in der sie ihre Verschuldung oberhalb der Marke abbauen müssen.

Wer das nicht schafft, muss wieder alleine Anleihen ausgeben. Auch für Schulden unterhalb der 60 Prozent müssten die Regierungen selbst gerade stehen. Dennoch hätte der Tilgungsfonds nach Überzeugung vieler Experten die erhoffte Wirkung, dass die Zinsen deutlich sinken und die Länder mehr Zeit und politische Stabilität gewinnen, um die notwendigen Reformen durchzusetzen.

Schuldenschnitt:

Ein Schuldenerlass (im Englischen "haircut") für Länder in akuter finanzieller Not kommt als drastisches Mittel meist erst infrage, wenn ein Staat seine Verbindlichkeiten nicht mehr aus eigener Kraft reduzieren kann – nicht einmal durch mühevoll erzielte Haushaltsüberschüsse. Indem Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten und die Belastung durch fällige Zinsen sinkt, erhält das Land wieder wirtschafts- und finanzpolitischen Handlungsspielraum.

Da die betroffenen Anleihenbesitzer aber nur einen Bruchteil ihres investierten Geldes zurückbekommen, sinkt die Kreditwürdigkeit des Staates: Es droht eine Herabstufung durch die Ratingagenturen, wodurch die Aufnahme neuer Kredite wiederum teurer wird.

Außerdem werden strukturelle Probleme, durch die das Land überhaupt erst in die Krise gerutscht ist, durch einen Schuldenschnitt nicht behoben - es sei denn, die Gläubiger knüpfen ihn im Vorfeld an entsprechende Reformbedingungen, wie etwa in Griechenland geschehen.

Ratingagenturen:

Ratingagenturen bewerten die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Staaten. Sie sollen eine Antwort auf die Frage bieten: "Wie wahrscheinlich ist es, dass ich das von mir investierte Geld auch tatsächlich wieder zurück bekomme?" Das soll Anlegern und Banken die Orientierung erleichtern.

Das Ergebnis ihrer Analyse fassen die privaten Agenturen in Buchstabenkombinationen zusammen: Die Skala reicht von AAA ("sehr kreditwürdig") bis D ("zahlungsunfähig"). Die drei größten Ratingagenturen – Standard & Poor's, Fitch und Moody's – haben den Markt faktisch unter sich aufgeteilt.

Um das Monopol der Platzhirsche zu brechen, soll eine europäische Ratingagentur als Gegengewicht geschaffen werden und unabhängigere Bewertungen ermöglichen. Die Initiative hierzu ging ursprünglich von der Beraterfirma Roland Berger aus. Inzwischen hat sich eine GmbH konstituiert, der Aufbau einer Kapitalgesellschaft nach niederländischem Recht ist in Vorbereitung.

Bankenaufsicht:

Ihren Plan für eine europäische Bankenaufsicht mit übernationaler Kontrolle und Durchgriffsrechten will die EU-Kommission am 12. September vorstellen. Eine zentrale Rolle wird dabei die Europäische Zentralbank bekommen (EZB). Sie soll alle gut 6.000 Banken der 17 Euroländer kontrollieren, also neben den "systemrelevanten" auch kleinere Geldhäuser wie Sparkassen und Volksbanken.

Eine effiziente "Bankenpolizei" ist zugleich Vorbedingung für direkte Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds. Ohne Aufsicht haben auch eine gemeinsame Einlagensicherung und ein Abwicklungsfonds keine Chance – denn diese sähen vor, dass deutsche Banken und Sparer für marode Institute in anderen Ländern mithaften.

EFSF:

"Europäische Finanzstabilisierungsfazilität" lautet die vollständige Bezeichnung für den temporären Euro-Rettungsschirm EFSF. Die zwischenstaatliche Zweckgesellschaft wurde im Juni 2010 ins Leben gerufen, um strauchelnden Ländern der Währungszone zu helfen. Sie gibt Anleihen an den Finanzmärkten aus, die mit Garantien der Mitgliedsstaaten besichert sind.

Das aufgenommene Geld reicht der EFSF dann zu strikten Spar- und Reformbedingungen und günstigen Zinsen an Pleitekandidaten weiter. Der Garantierahmen des Fonds beläuft sich auf 780 Milliarden Euro, wovon wegen der notwendigen Übersicherung aber nur 440 Milliarden als effektive Ausleihsumme zur Verfügung stehen. Der deutsche Garantieanteil beträgt 29,07 Prozent.

ESM:

Der "Europäische Stabilitätsmechanismus" (ESM) soll den EFSF dauerhaft ablösen. Das finanzielle Volumen des Schirms wird nach und nach aufgebaut, die Zielmarke 500 Milliarden Euro erst 2014 erreicht.

Denn der geht erst in Betrieb, wenn er zu mindestens 90 Prozent gefüllt ist. Ohne Deutschlands Anteil von 27,15 Prozent geht also nichts. Das Geld aus dem Schirm wird normalerweise – wie im Falle Griechenlands, Portugals und Irlands – im Rahmen eines strengen Abkommens ausgezahlt.

Erlaubt sind auch Anleihenkäufe auf dem Primärmarkt (Staatsanleihen, die erstmals gehandelt werden) und Sekundärmarkt (Papiere, die bereits im Umlauf sind) sowie Darlehen zur Bankenrekapitalisierung (siehe Spanien) und Vorsorgeprogramme.

Anleihekäufe:

Kaufen die EZB und der Rettungsschirm bedrängten Staaten deren Anleihen ab, gilt das formal nicht als gemeinsame Schuldenbedienung. Es liefe aber auf das gleiche hinaus: Europäische Institutionen springen für die Verbindlichkeiten eines einzelnen Landes in die Bresche. Ist die EZB mit im Spiel, kommt jede demokratische Legitimierung abhanden, weil die Parlamente dabei nichts zu sagen haben.

Würde die Zentralbank dem ESM unbeschränkt Geld borgen, um Anleihen zu kaufen (sogenannte Banklizenz), stiege überdies mittelfristig das Inflationsrisiko. Anders als die Rettungsschirme darf die EZB wegen ihres Statuts nur auf dem Sekundärmarkt tätig werden, also keine Papiere direkt vom Staat, sondern nur von privatwirtschaftlichen Akteuren wie Banken kaufen.

Fiskalpakt:

Der völkerrechtliche Vertrag sieht strengere Regeln zur Haushaltsdisziplin für 25 EU-Staaten vor. Dazu gehören verbindliche Schuldenbremsen, die nur ausgeglichene Budgets oder Überschüsse erlauben. Als "ausgeglichen" gelten Haushalte, deren strukturelles Defizit maximal 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung beträgt.

Nur unter "außergewöhnlichen Umständen" sollen Staaten von diesem Neuverschuldungsziel oder dem dorthin führenden Anpassungspfad abweichen dürfen. Übersteigen die Gesamtschulden 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, muss das Land seine Verbindlichkeiten oberhalb dieser Marke "um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich" abbauen.

Der Pakt tritt 2013 in Kraft, sofern ihn zuvor mindestens zwölf Staaten ratifiziert haben. Das wäre auch dann noch möglich, wenn ihn das Bundesverfassungsgericht stoppt. Der Vertrag würde in diesem Fall bloß in Deutschland nicht gelten. Nur wer den Fiskalpakt ratifiziert, kann Notfallkredite aus dem ESM beantragen.

Troika:

Die Troika ist eine Gruppe von Finanzinspektoren der EZB, der EU-Kommission und des Internationalen Währungsfonds (IWF). Sie überprüft alle drei Monate, ob Staaten unter dem Rettungsschirm ihre Spar- und Reformauflagen erfüllen.

Die einzelnen Tranchen der Notkredite geben die Eurozone und der IWF nur frei, wenn ihre Fachleute den nationalen Behörden vorher ein ausreichendes Zeugnis ausgestellt und die Schuldentragfähigkeit als gesichert beurteilt haben.

Troika-Missionen sind in Griechenland, Portugal, Irland, Spanien und Zypern unterwegs – den fünf Staaten, die am Euro-Tropf hängen.

Dort erstellen sie mit den Regierungen zusammen die Sparziele und geben auch Ratschläge zu deren Umsetzung. In den gebeutelten Krisenländern sind die Schuldenkontrolleure als "Männer in Schwarz" und "Handlanger des Spardiktats" gefürchtet. (dapd)

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