06.09.12

Rechtsextremismus

Ex-NPD-Chef Voigt weist Vorwurf der Volksverhetzung zurück

Voigt soll in einer Diskussion zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus die Taten der Wehrmacht verherrlicht haben.

Foto: dpa
Der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt
Der ehemalige NPD-Vorsitzende Udo Voigt

Berlin. Der frühere Chef der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, hat vor Gericht den Vorwurf der Volksverhetzung zurückgewiesen. Er fühle sich "im Sinne der Anklage nicht schuldig", äußerte der 60-Jährige am Donnerstag vor dem Landgericht Berlin.

Er ist angeklagt, im März 2010 vor dem Bezirksparlament Treptow-Köpenick in einem Redebeitrag zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus unter anderem die Taten der Waffen-SS verherrlicht und die Würde der Opfer damit verletzt zu haben.

Politiker von SPD und Linkspartei hatten damals Strafanzeige gestellt. Darunter der Linke-Politiker Hans Erxleben. "Das war eine kalkulierte Provokation", sagte der 66-Jährige vor Gericht. Er kenne die Provokationen von Voigt. Aber das sei zu viel gewesen. "Es war unerträglich". Voigt habe die Rolle der Waffen-SS verharmlost. Auch der Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bezirksparlament, Peter Gross, hatte die Äußerungen des damaligen NPD-Chefs als "Zumutung" bezeichnet. Die anderen Politiker hätten mit "Unruhe, Empörung und Kopfschütteln" darauf reagiert, sagte er.

+++ Volksverhetzung? Ehemaliger NPD-Chef Voigt vor Gericht +++

In seinem Redebeitrag hatte der NPD-Mann geäußert: "Im Gegensatz zu den Inhalten Ihres Antrages verneigen wir uns auch vor den tapferen Soldaten der deutschen Wehrmacht, des Heeres, der Luftwaffe, der Marine und der Waffen-SS, die bis zum letzten Tag ihrer Pflicht nachgekommen sind." Im Prozess sagte Voigt, er sehe darin keine Verherrlichung, wenn er derer gedenke, die ihre Pflicht bis zum Schluss erfüllt hätten. In seiner Rede vor dem Bezirksparlament hatte er laut Anklage noch geäußert, sich "vor allen unschuldigen Opfern des zweiten Weltkrieges" zu verneigen.

Darüber hinaus geht es im Prozess auch um die Veröffentlichung eines Wahlwerbespots der Berliner NPD im Internet zur Abgeordnetenhauswahl 2011. In diesem Fall muss sich neben Voigt auch der damalige NPD-Landeschef Uwe Meenen wegen Volksverhetzung mitverantworten. Beide Angeklagte haben dazu geschwiegen. In dem Film soll Ausländern eine "kriminelle Neigung" unterstellt und deren "Rückführung" gefordert worden sein.

Im April 2004 war Voigt für die Herstellung eines WM-Planers, in dem farbige Nationalspieler diskriminiert und verunglimpft worden sein sollen, vom Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Prozess wird am 10. September fortgesetzt.

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