06.09.12

ESM-Prozess

Befangenheitsantrag gegen Karlsruher Verfassungsrichter

Wenige Tage vor Entscheidung über Euro-Stabilisierungsfonds ESM wird das Verfahren durch Befangenheitsantrag belastet.

Foto: dpa/DPA
Bundesverfassungsgericht verhandelt am kommenden Mittwoch über ESM-Rettungsschrim
Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe verhandelt am kommenden Mittwoch über ESM-Rettungsschrim

Berlin. Am kommenden Mittwoch soll in Karlsruhe über das Gesetz zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) entscheiden werden. Wenige Tagedavor wird das Verfahren nun durch einen Befangenheitsantrag belastet. Wie die Zeitung "Die Welt" (Donnerstagausgabe) berichtet, richtet sich der Eilantrag einer Privatklägerin aus Wuppertal ausgerechnet gegen den Berichterstatter im ESM-Verfahren, Peter M. Huber.

Begründet wird er mit Hubers früherer Tätigkeit im Kuratorium des Vereins "Mehr direkte Demokratie". Über die Klage des Vereins gegen den ESM soll am 12. September vom Zweiten Senat entschieden werden. Zudem soll die Klage inhaltlich durch Äußerungen des Verfassungsrichters inspiriert worden sein.

Erst am 12. Mai hat Huber dem Verein laut Zeitung schriftlich sein Ausscheiden aus dem Kuratorium mitgeteilt. Zu diesem Zeitpunkt lief bereits die Vereinskampagne zur Klage beim Verfassungsgericht.

+++ EZB-Rat belässt Leitzins auf Rekordtief von 0,75 Prozent +++

+++ Showdown naht – Eurozone steht ein heißer Herbst bevor +++

Von dem Richterspruch am kommenden Mittwoch könnte abhängen, ob im Portemonnaie künftig ein harter oder ein weicher Euro – oder irgendwann eine andere Währung ihren Platz findet. Den Klägern geht es außerdem um nicht weniger als die deutsche Demokratie. Die obersten Richter müssen entscheiden, ob der Bundestag durch den ESM schleichend entmachtet wird. Juristen erwarten, dass das Gericht die Ratifizierungsgesetze passieren lässt – allerdings gegen Auflagen wie eine noch stärkere Parlamentsbeteiligung.

Sollte der Zweite Senat die Beteiligung Deutschlands am ESM untersagen, wären die Folgen jedoch verheerend. Denn mit dem ESM würde ein zentraler Pfeiler im Anti-Krisenplan einstürzen. Zuerst käme es wohl zu einem "Blutbad an den Märkten", warnt der Chef-Ökonom der UniCredit, Erik Nielsen. Der Euro würde abstürzen, die Zinsen für Staatsanleihen der Problemländer hochschnellen und die Aktienbörsen weltweit in die Knie gehen. Die Euro-Länder müssten sich schleunigst eine Alternative zum ESM einfallen lassen. Sein Vorgänger EFSF hat nur noch 150 Milliarden Euro in den Kassen: zu wenig, um besorgte Anleger zu beruhigen und Spekulanten von Zinswetten gegen die Euro-Zone abzuschrecken.

Der ESM soll Euro-Ländern mit Etatproblemen die Zeit kaufen, die sie brauchen, um ihre Haushalte in Ordnung zu bringen. Dazu soll er mit bis zu 500 Milliarden Euro Staatsanleihen kaufen, direkte Kredite vergeben oder Banken rekapitalisieren. Dafür müsste Deutschland mit bis zu 190 Milliarden Euro geradestehen.

Genau hier liegt aus Sicht der Kläger das Problem: Sie sehen durch die Verträge die Budgethoheit des Bundestages untergraben. Dieses "Königsrecht" des Parlaments soll sicherstellen, dass niemand außer den gewählten Volksvertretern über die Verwendung der Steuergelder der Bürger entscheidet – um dieses Recht wurden früher Kriege geführt. Die Kläger befürchten, dass sich aus dem ESM parlamentarisch unkontrollierbare Nachschusspflichten ergeben könnten. Der Fonds sei ein "in seinem Selbstlauf nicht mehr steuerbarer Automatismus einer Haftungsgemeinschaft".

+++ Streit über Banklizenz für Rettungsfonds neu entfacht +++

Das Thema treibt nicht nur Juristen und Gewohnheitskläger um. Rund 37.000 Bürger unterstützen die Klage des Vereins "Mehr Demokratie" um die frühere Bundesjustizministerin Hertha Däubler-Gmelin (SPD): Damit ist sie die größte Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der Bundesrepublik. Geklagt hatten außerdem eine Reihe von Professoren und andere Euro-Kritiker sowie die Bundestagsfraktion Die Linke.

Das Gericht nimmt die Einwände ernst. Das zeigt schon die Tatsache, dass über die Eilanträge, die Bundespräsident Joachim Gauck eigentlich nur eine Unterzeichnung der Verträge bis zur Entscheidung in der Hauptsache untersagen sollen, mündlich verhandelt wurde. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hat in der Verhandlung bereits klargemacht, dass die Verfassung auch in Krisen nicht übergangen werden darf: "Europa fordert den demokratischen Verfassungsstaat – ebenso wie der demokratische Verfassungsstaat Europa fordert." Wer dieses Verhältnis zu einer Seite auflöse, verliere die andere. Ungewöhnlich ist auch, dass das Gericht eine Art Zwischenverfahren von mehreren Monaten zur Prüfung der Eilanträge wählte, um sich Zeit für eine inhaltliche Prüfung zu nehmen. Eigentlich gehört diese ins Hauptverfahren.

Es ist also zu erwarten, dass der Zweite Senat schon am Mittwoch klarmachen wird, wohin bei ESM und Fiskalpakt die Reise geht. Es sei nicht zu erwarten, dass die Entscheidung über die Eilanträge nur aus einem Absatz bestehen werde, sagt der Bielefelder Europarechtler Franz Mayer. Er rechne nicht damit, dass das Gericht die Verträge stoppen werde, die Entscheidung werde aber sicher interpretationswürdig sein. "Am Ende werden alle Parteien sagen können, sie hätten gewonnen", sagt Mayer.

Die Juristen halten es für wahrscheinlich, dass das Gericht der Politik qualifizierte Auflagen für die deutsche Beteiligung am ESM machen wird. Spekuliert wird über eine noch stärkere Beteiligung des Bundestages an der Euro-Rettung, auch könnte der Bundesrat dabei eine größere Bedeutung bekommen. Denkbar ist auch, dass Gauck den ratifizierten Verträgen eine Erklärung beilegen muss, mit der die Beschränkung der deutschen Haftungssumme noch einmal ausdrücklich festgeschrieben würde.

Egal wie es kommt, einfacher wird das Krisenmanagement für die Bundesregierung sicher nicht werden. Und irgendwann, das hat das Gericht bereits in seinem Urteil zum Lissabon Vertrag 2009 klargemacht, wären bei der europäischen Integration definitiv die Grenzen des Grundgesetzes erreicht: Wenn die Krise zur Gründung eines europäischen Bundesstaates führen würde, dem Deutschland beitritt, müssten sich die Deutschen eine neue Verfassung geben. Die Debatte darüber hat bereits begonnen.

mit Material von dapd und Reuters

Die wichtigsten Etappen der Euro-Krise
Die wichtigsten Etappen der Euro-Krise
Mit einem unbegrenzten Anleihenkaufprogramm der EZB würde ein neues Kapitel im Kampf gegen die Schuldenkrise beginnen. Ihren Anfang nahm die Krise schon vor Jahren. Nachfolgend einige der wichtigsten Etappen im Kampf um die Stabilität der Währungszone:
Oktober 2009: Die neue griechische Regierung korrigiert die Staatsverschuldung drastisch nach oben, das Vertrauen in die Staatsfinanzen beginnt zu schwinden.
16. Dezember 2009: S&P stuft als zweite Ratingagentur Griechenlands Kreditwürdigkeit herab. Spekulationen um eine Staatspleite gehen um. Der Euro-Kurs bricht ein.
25. März 2010: Die Eurogruppe sagt Athen ein Hilfspaket von 110 Milliarden Euro aus bilateralen Krediten unter Beteiligung des Internationalen Währungsfonds (IWF) zu.
7. Mai 2010: Trotz des Rettungsprogramms für Athen rauscht der Euro weiter in den Keller. Spanien und Portugal drohen in den Sog zu geraten. Weltweite Kursverluste schüren die Nervosität. Die EU-Staaten beschließen daraufhin einen Rettungsschirm für die gesamte Euro-Zone.
10. Mai 2010: Die EU-Finanzminister einigen sich auf die Ausgestaltung des 750 Milliarden Euro schweren Abwehrschirms EFSF unter Beteiligung des IWF.
29. Oktober 2010: Der EU-Gipfel gibt grünes Licht für begrenzte Vertragsänderungen und eine private Gläubigerbeteiligung. Die Märkte reagieren nervös, nun gerät Irland immer stärker unter Druck.
21. November 2010: Irland beantragt Hilfe aus dem Euro-Rettungsschirm.
28. November 2010: Die EU-Finanzminister gewähren Dublin ein Hilfspaket von 85 Milliarden Euro und einigen sich auf eine begrenzte Gläubigerbeteiligung bei künftigen Schuldenkrisen.
16. Dezember 2010: Der EU-Gipfel beschließt das Aufspannen eines permanenten Rettungsschirms (ESM) für die Zeit ab 2013.
14. Februar 2011: Die Euro-Finanzminister einigen sich darauf, den ESM mit 500 Milliarden Euro verfügbaren Mitteln auszustatten.
16. Mai 2011: Die Finanzminister der Währungszone beschließen ein 78 Milliarden Euro schweres Rettungspaket für Portugal.
21. Juli 2011: Auf einem Sondergipfel einigt sich die EU prinzipiell auf weitere Griechenland-Hilfen in Höhe von 109 Milliarden Euro.
16. September 2011: Die Verschärfung des Stabilitätspakts wird beschlossen. Durch die größte Reform der Währungsunion seit der Euro-Einführung 1999 sollen die Regierungen künftig mit härteren und früheren Sanktionen zum Sparen gezwungen werden.
29. September 2011: Der Bundestag winkt den erweiterten EFSF durch.
26. Oktober 2011: Der EU-Gipfel beschließt einen Schuldenschnitt für Griechenland von 50 Prozent. Banken und Fonds müssen auf 100 Milliarden Euro ihrer Forderungen verzichten.
5. Dezember 2011: Bundeskanzlerin Angela Merkel und der französische Präsident Nicolas Sarkozy einigen sich darauf, über Vertragsänderungen automatische Sanktionen und Schuldenbremsen in der Eurozone einzuführen. S&P droht mit der Herabstufung von Deutschland, Frankreich und 13 weiteren Euroländern.
9. Dezember 2011: Nahezu alle Mitgliedstaaten vereinbaren beim EU-Gipfel in Brüssel nach zähen Verhandlungen einen Fiskalpakt, der Ende Januar endgültig beschlossen wird. Die EU schrammt an der Spaltung vorbei, nur Großbritannien und Tschechien stehen im Abseits.
13. Januar 2012: S&P senkt die Bonität Frankreichs um eine Stufe auf AA. Auch acht weitere Euro-Länder sind betroffen.
23. Februar 2012: Die Eurozone rutscht laut Konjunkturprognose der EU-Kommission im laufenden Jahr in die Rezession.
9. März 2012: Die Beteiligung privater Gläubiger an der Umschuldung Athens liegt bei 85,8 Prozent. Der Schuldenschnitt wird damit trotz hoher freiwilliger Beteiligung erzwungen.
14. März 2012: Die Eurogruppe gibt ein zweites Griechenland-Paket frei. Der IWF beteiligt sich daran mit 28 Milliarden Euro.
27. März 2012: Die OECD empfiehlt eine ESM-Aufstockung auf mindestens eine Billion Euro.
30. März 2012: Die Eurogruppe einigt sich auf eine Stärkung ihrer Rettungsschirme auf maximal 800 Milliarden Euro. Die spanische Regierung beschließt das größte Sparpaket seit Wiedereinführung der Demokratie im Jahr 1977 in Höhe von 27 Milliarden Euro.
13. April 2012: Portugal ratifiziert den EU-Fiskalpakt.
20. April 2012: Griechenland bekommt eine erste Hilfstranche für den Bankensektor.
23. April 2012: Der Rückgang der Wirtschaftsleistung im ersten Quartal von 0,4 Prozent lässt Spanien wieder in die Rezession rutschen.
26. April 2012: S&P stuft Spanien herab von A auf BBB+.
9. Mai 2012: Die spanische Regierung übernimmt Kontrolle über die angeschlagene Großbank Bankia.
17. Mai 2012: Die Bankia-Aktien brechen nach Berichten über Massenabhebungen von Kunden ein.
22. Mai: 2012 Die OECD warnt vor dem Risiko einer schweren Rezession in der Eurozone.
30. Mai 2012: Die EU-Kommission will Spanien unter Auflagen ein Jahr mehr Zeit zum Erreichen der Defizitgrenze von drei Prozent geben.
31. Mai 2012: Der italienische Ministerpräsident Mario Monti fordert direkte Bankenhilfe aus den Euro-Rettungsfonds.
1. Juni 2012: Die Iren stimmen mit 60,3 Prozent für den Fiskalpakt.
5. Juni 2012: Die spanische Regierung räumt zunehmende Probleme ein, sich an den internationalen Finanzmärkten Geld zu beschaffen. Madrid ruft die EU zu direkten Hilfen für spanische Banken auf.
8. Juni 2012: Die spanischen Geldhäuser benötigen nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds (IWF) mindestens 40 Milliarden Euro.
9. Juni 2012: Spaniens Regierung kündigt an, zur Sanierung der maroden Banken ein Rettungspaket light zu beantragen. Die Eurogruppe sagt Madrid bis zu 100 Milliarden Euro zu.
12. Juni 2012: Europa wappnet sich für den Ernstfall: Für den Fall eines Wahlsiegs der Linksradikalen in Griechenland werden hinter den Kulissen Grenzkontrollen diskutiert, um Kapitalflucht zu verhindern. Selbst von der Einschränkung von Bargeldabhebungen ist die Rede.
17. Juni 2012: Bei der Neuwahl in Athen siegen die reformwilligen Konservativen. Europa atmet auf, das Schreckensszenario eines griechischen Euro-Austritts scheint zumindest vorerst gebannt.
18. Juni 2012: Nach dem Wahlergebnis in Griechenland werden verstärkt Rufe laut, den Rettungsplan neu zu verhandeln und Athen mehr Zeit zum Erreichen seiner Sparziele zu geben.
21. Juni 2012: Beim Treffen der EU-Finanzminister lehnen die Nordländer Erleichterungen für das griechische Spar- und Reformprogramm ab. Am selben Tag legen zwei unabhängige Firmen ihre Prognosen vor, wonach Spaniens Banken bis zu 62 Milliarden Euro frisches Kapital brauchen.
25. Juni 2012: Nach langem Zögern flüchten Spanien und auch Zypern unter den Euro-Rettungsschirm. Der genaue Finanzierungsbedarf beider Länder zur Rekapitalisierung ihres Bankensektors ist noch unklar.
29. Juni 2012: Nach einem Beschluss des EU-Gipfels bekommen strauchelnde Länder erleichterten Zugang zu den Rettungsschirmen, wenn sie den Brüsseler Spar- und Reformverpflichtungen nachkommen. Zudem sollen Banken Direkthilfen aus dem ESM bekommen dürfen, sobald eine europäische Bankenaufsicht geschaffen worden ist.
Weil der Gipfel zugleich ein milliardenschweres Wachstumspaket beschließt, billigen Bundestag und Bundesrat sowohl den Fiskalpakt als auch den ESM.
9. Juli 2012: Die Eurogruppe segnet die in einem Memorandum festgehaltenen Bedingungen des spanischen Hilfspakets grundsätzlich ab. Madrid soll bis zu 100 Milliarden an EFSF-Krediten erhalten und verpflichtet sich, im Gegenzug bestimmte Auflagen zu erfüllen.
16. Juli 2012: Das Bundesverfassungsgericht gibt bekannt, sein Urteil über die Eilanträge gegen den ESM und Fiskalpakt am 12. September fällen zu wollen.
19. Juli 2012: Mit großer Mehrheit genehmigt der Bundestag das bis zu 100 Milliarden Euro schwere Hilfspaket für Spaniens Banken. Damit kann Finanzminister Wolfgang Schäuble dem Programm in der Eurogruppe zustimmen.
20. Juli 2012: Nach dem grünen Licht des Bundestags beschließt die Eurogruppe das 100 Milliarden Euro schwere Bankenpaket für Spanien.
26. Juli 2012: Mit seinem Versprechen, die Europäische Zentralbank werde "alles tun, was zum Schutz des Euros notwendig ist", löst EZB-Chef Draghi ein Kursfeuerwerk an den Börsen aus und schürt Hoffnungen auf eine baldige Anleihenkauf-Aktion der Währungshüter.
3. August 2012: Die spanische Regierung legt ein mehr als 100 Milliarden Euro schweres Sparprogramm vor.
Quelle: dapd
Euro-Krise: Wichtige Begriffe

Euro-Krise: Wichtige Begriffe

Von Euro-Bonds, über die Troika bis hin zur Bankenaufsicht: Ein Wegweiser durch den Dschungel der Fachbegriffe

Euro-Bonds:

Dahinter verbergen sich gemeinsame Staatsanleihen aller Euro-Länder. Würden sie zusammen für die Rückzahlung haften, könnten sich von den Anlegern geschmähte Sorgenkinder wie Spanien oder Italien frisches Geld zu günstigeren Konditionen besorgen.

Länder wie Deutschland oder Finnland dagegen, deren Anleihen bei Investoren als sicher gelten, müssten höhere Zinsen in Kauf nehmen. Außerdem würde der Reformdruck auf hoch verschuldete Staaten sinken, ihr Haushaltsrisiko auch vom deutschen Steuerzahler mitgetragen. Das Bundesverfassungsgericht hat die dauerhafte und in der Höhe unbegrenzte Übernahme von Schulden anderer Staaten untersagt.

Schuldentilgungsfonds:

Mit diesem Modell der deutschen Wirtschaftsweisen würden nur nationale Verbindlichkeiten jenseits von 60 Prozent der Wirtschaftsleistung gemeinschaftlich bedient. Und auch nur für einen begrenzten Zeitraum: Die Länder bekämen eine Frist gesetzt, in der sie ihre Verschuldung oberhalb der Marke abbauen müssen.

Wer das nicht schafft, muss wieder alleine Anleihen ausgeben. Auch für Schulden unterhalb der 60 Prozent müssten die Regierungen selbst gerade stehen. Dennoch hätte der Tilgungsfonds nach Überzeugung vieler Experten die erhoffte Wirkung, dass die Zinsen deutlich sinken und die Länder mehr Zeit und politische Stabilität gewinnen, um die notwendigen Reformen durchzusetzen.

Schuldenschnitt:

Ein Schuldenerlass (im Englischen "haircut") für Länder in akuter finanzieller Not kommt als drastisches Mittel meist erst infrage, wenn ein Staat seine Verbindlichkeiten nicht mehr aus eigener Kraft reduzieren kann – nicht einmal durch mühevoll erzielte Haushaltsüberschüsse. Indem Gläubiger auf Teile ihrer Forderungen verzichten und die Belastung durch fällige Zinsen sinkt, erhält das Land wieder wirtschafts- und finanzpolitischen Handlungsspielraum.

Da die betroffenen Anleihenbesitzer aber nur einen Bruchteil ihres investierten Geldes zurückbekommen, sinkt die Kreditwürdigkeit des Staates: Es droht eine Herabstufung durch die Ratingagenturen, wodurch die Aufnahme neuer Kredite wiederum teurer wird.

Außerdem werden strukturelle Probleme, durch die das Land überhaupt erst in die Krise gerutscht ist, durch einen Schuldenschnitt nicht behoben - es sei denn, die Gläubiger knüpfen ihn im Vorfeld an entsprechende Reformbedingungen, wie etwa in Griechenland geschehen.

Ratingagenturen:

Ratingagenturen bewerten die Kreditwürdigkeit von Unternehmen und Staaten. Sie sollen eine Antwort auf die Frage bieten: "Wie wahrscheinlich ist es, dass ich das von mir investierte Geld auch tatsächlich wieder zurück bekomme?" Das soll Anlegern und Banken die Orientierung erleichtern.

Das Ergebnis ihrer Analyse fassen die privaten Agenturen in Buchstabenkombinationen zusammen: Die Skala reicht von AAA ("sehr kreditwürdig") bis D ("zahlungsunfähig"). Die drei größten Ratingagenturen – Standard & Poor's, Fitch und Moody's – haben den Markt faktisch unter sich aufgeteilt.

Um das Monopol der Platzhirsche zu brechen, soll eine europäische Ratingagentur als Gegengewicht geschaffen werden und unabhängigere Bewertungen ermöglichen. Die Initiative hierzu ging ursprünglich von der Beraterfirma Roland Berger aus. Inzwischen hat sich eine GmbH konstituiert, der Aufbau einer Kapitalgesellschaft nach niederländischem Recht ist in Vorbereitung.

Bankenaufsicht:

Ihren Plan für eine europäische Bankenaufsicht mit übernationaler Kontrolle und Durchgriffsrechten will die EU-Kommission am 12. September vorstellen. Eine zentrale Rolle wird dabei die Europäische Zentralbank bekommen (EZB). Sie soll alle gut 6.000 Banken der 17 Euroländer kontrollieren, also neben den "systemrelevanten" auch kleinere Geldhäuser wie Sparkassen und Volksbanken.

Eine effiziente "Bankenpolizei" ist zugleich Vorbedingung für direkte Bankenhilfen aus dem Euro-Rettungsfonds. Ohne Aufsicht haben auch eine gemeinsame Einlagensicherung und ein Abwicklungsfonds keine Chance – denn diese sähen vor, dass deutsche Banken und Sparer für marode Institute in anderen Ländern mithaften.

EFSF:

"Europäische Finanzstabilisierungsfazilität" lautet die vollständige Bezeichnung für den temporären Euro-Rettungsschirm EFSF. Die zwischenstaatliche Zweckgesellschaft wurde im Juni 2010 ins Leben gerufen, um strauchelnden Ländern der Währungszone zu helfen. Sie gibt Anleihen an den Finanzmärkten aus, die mit Garantien der Mitgliedsstaaten besichert sind.

Das aufgenommene Geld reicht der EFSF dann zu strikten Spar- und Reformbedingungen und günstigen Zinsen an Pleitekandidaten weiter. Der Garantierahmen des Fonds beläuft sich auf 780 Milliarden Euro, wovon wegen der notwendigen Übersicherung aber nur 440 Milliarden als effektive Ausleihsumme zur Verfügung stehen. Der deutsche Garantieanteil beträgt 29,07 Prozent.

ESM:

Der "Europäische Stabilitätsmechanismus" (ESM) soll den EFSF dauerhaft ablösen. Das finanzielle Volumen des Schirms wird nach und nach aufgebaut, die Zielmarke 500 Milliarden Euro erst 2014 erreicht.

Denn der geht erst in Betrieb, wenn er zu mindestens 90 Prozent gefüllt ist. Ohne Deutschlands Anteil von 27,15 Prozent geht also nichts. Das Geld aus dem Schirm wird normalerweise – wie im Falle Griechenlands, Portugals und Irlands – im Rahmen eines strengen Abkommens ausgezahlt.

Erlaubt sind auch Anleihenkäufe auf dem Primärmarkt (Staatsanleihen, die erstmals gehandelt werden) und Sekundärmarkt (Papiere, die bereits im Umlauf sind) sowie Darlehen zur Bankenrekapitalisierung (siehe Spanien) und Vorsorgeprogramme.

Anleihekäufe:

Kaufen die EZB und der Rettungsschirm bedrängten Staaten deren Anleihen ab, gilt das formal nicht als gemeinsame Schuldenbedienung. Es liefe aber auf das gleiche hinaus: Europäische Institutionen springen für die Verbindlichkeiten eines einzelnen Landes in die Bresche. Ist die EZB mit im Spiel, kommt jede demokratische Legitimierung abhanden, weil die Parlamente dabei nichts zu sagen haben.

Würde die Zentralbank dem ESM unbeschränkt Geld borgen, um Anleihen zu kaufen (sogenannte Banklizenz), stiege überdies mittelfristig das Inflationsrisiko. Anders als die Rettungsschirme darf die EZB wegen ihres Statuts nur auf dem Sekundärmarkt tätig werden, also keine Papiere direkt vom Staat, sondern nur von privatwirtschaftlichen Akteuren wie Banken kaufen.

Fiskalpakt:

Der völkerrechtliche Vertrag sieht strengere Regeln zur Haushaltsdisziplin für 25 EU-Staaten vor. Dazu gehören verbindliche Schuldenbremsen, die nur ausgeglichene Budgets oder Überschüsse erlauben. Als "ausgeglichen" gelten Haushalte, deren strukturelles Defizit maximal 0,5 Prozent der Wirtschaftsleistung beträgt.

Nur unter "außergewöhnlichen Umständen" sollen Staaten von diesem Neuverschuldungsziel oder dem dorthin führenden Anpassungspfad abweichen dürfen. Übersteigen die Gesamtschulden 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts, muss das Land seine Verbindlichkeiten oberhalb dieser Marke "um durchschnittlich ein Zwanzigstel jährlich" abbauen.

Der Pakt tritt 2013 in Kraft, sofern ihn zuvor mindestens zwölf Staaten ratifiziert haben. Das wäre auch dann noch möglich, wenn ihn das Bundesverfassungsgericht stoppt. Der Vertrag würde in diesem Fall bloß in Deutschland nicht gelten. Nur wer den Fiskalpakt ratifiziert, kann Notfallkredite aus dem ESM beantragen.

Troika:

Die Troika ist eine Gruppe von Finanzinspektoren der EZB, der EU-Kommission und des Internationalen Währungsfonds (IWF). Sie überprüft alle drei Monate, ob Staaten unter dem Rettungsschirm ihre Spar- und Reformauflagen erfüllen.

Die einzelnen Tranchen der Notkredite geben die Eurozone und der IWF nur frei, wenn ihre Fachleute den nationalen Behörden vorher ein ausreichendes Zeugnis ausgestellt und die Schuldentragfähigkeit als gesichert beurteilt haben.

Troika-Missionen sind in Griechenland, Portugal, Irland, Spanien und Zypern unterwegs – den fünf Staaten, die am Euro-Tropf hängen.

Dort erstellen sie mit den Regierungen zusammen die Sparziele und geben auch Ratschläge zu deren Umsetzung. In den gebeutelten Krisenländern sind die Schuldenkontrolleure als "Männer in Schwarz" und "Handlanger des Spardiktats" gefürchtet. (dapd)

Die Troika
Die Troika
"Troika" ist der Begriff für ein Dreigespann, das im Fall der Schuldenkrise aus EU, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) besteht.
Vertreter dieser Institutionen reisen regelmäßig in Euroländer, die internationale Hilfen aus den Rettungsfonds erhalten und dafür im Gegenzug Sparauflagen einhalten müssen.
Ist die Troika mit dem Stand der Umsetzung zufrieden, werden neue Kredittranchen ausgezahlt.
Ansonsten droht der jeweiligen Regierung Ärger und im schlimmsten Fall der Zahlungsstopp.
Am Dienstag etwa sind die Experten von EU, IWF und EZB in Athen zu den entscheidenden Prüfungen der Sparfortschritte seit Ausbruch der Eurokrise eingetroffen.
Mit einer endgültigen Bewertung wird nicht vor Ende August gerechnet, dann will die Troika erneut nach Athen reisen. (dpa)
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