06.09.12

Debatte

Jüdische Gemeinde "bestürzt" über Beschneidungs-Regelung

Das jüdische Gemeindeparlament lehnt die Berliner Senatspläne einstimmig ab. Justizsenator Heilmann (CDU) zu Gesprächen bereit.

Foto: dpa/DPA
Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Jüdische Organisationen "bestürzt" über vorgestellte Regelungen des Senators
Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU). Jüdische Organisationen "bestürzt" über vorgestellte Regelungen des Senators

Berlin. Nach den heftigen Protesten aus der Jüdischen Gemeinde gegen die Regelung für Beschneidungen in Berlin geht Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) auf die Kritiker zu. Er werde sich in den kommenden Tagen mit den Mitgliedern der Repräsentantenversammlung der Gemeinde treffen. Er bedauere die Missverständnisse, erklärte Heilmann am Donnerstag. Mit der nun in Berlin getroffenen Regelung solle bis zu einem Bundesgesetz Rechtssicherheit für Juden und Muslime geschaffen werden.

Die Berliner Regelung zur Beschneidung stieß bei jüdischen Organisationen auf Ablehnung. Die Repräsentantenversammlung der Jüdischen Gemeinde Berlin zeigte sich am Donnerstag "bestürzt" über die am Vortag von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) vorgestellte Regelung. Die Vertretung der Gemeindemitglieder sprach von "einer flagranten Einmischung in die über 3.000 Jahre alten Traditionen des Judentums", die "einstimmig" abgelehnt werde. Die Regelung sei mit einer Einschränkung der Religionsausübung verbunden, teilte das Büro der Repräsentantenversammlung mit.

Auch der Zentralrat der Juden in Deutschland hält die vom Berliner Senat angekündigte Straffreiheit für Ärzte, die Beschneidungen vornehmen, für nicht ausreichend. Generalsekretär Stephan Kramer begrüßte den Schritt zwar als Signal zugunsten der Religionsfreiheit. "Aber die konkrete Zwischenlösung hilft uns nicht weiter", sagte er der "Frankfurter Rundschau" (Donnerstagsausgabe). Zwar könnten die jüdischen Beschneider beschneiden, müssten sich nach dieser Regelung aber im Anschluss einer Einzelfallprüfung und möglicherweise einem Ermittlungsverfahren unterziehen. "Ich frage mich also, worin für uns die Verbesserung liegt", so Kramer.

Bundespräsident Joachim Gauck hat sich in der Debatte um religiös motivierte Jungenbeschneidungen an Israels Präsident Schimon Peres gewandt. In einem Antwortschreiben an Peres betonte Gauck, ihm liege viel daran, dass die Lebens- und Glaubenswelt der Juden in Deutschland geschützt sei und religiöse Traditionen gelebt werden könnten, wie das Bundespräsidialamt am Donnerstag bestätigte. Peres hatte Gauck zuvor in einem Brief geschrieben, dass die Beschneidung von Jungen "seit tausenden von Jahren zentral für die jüdische Identität ist und einen Juden ausmacht".

+++ Religiöse Beschneidungen in Berlin wieder erlaubt +++

+++ Ethikrat mehrheitlich für Erlaubnis von Beschneidungen +++

+++ Kritik an Beschneidungen wird trotz Resolution lauter +++

Nach Ansicht des Strafrechtlers Henning Radtke verletzen Eltern nicht das Kindeswohl, wenn sie ihre Jungen beschneiden lassen. Nach dem Grundgesetz obliege die Pflege und Erziehung der Kinder an erster Stelle den Eltern, die Schwelle für staatliche Interventionen sei sehr hoch, sagte Radtke am Mittwochabend in der Evangelischen Akademie in Frankfurt am Main.

Auch Ärzte könnten "von Rechts wegen nicht gehindert werden", den Eingriff vorzunehmen, hob der Strafrechtler aus Hannover hervor. Für den künftigen Richter am Bundesgerichtshof sind die Gesetze "in sich stimmig". Da kein Regelungsbedarf bestehe, seien die in Baden-Württemberg und Berlin vorgelegten Übergangsregelungen "ärgerlich".

Die Frankfurter Rabbinerin Elisa Klapheck sagte, die Beschneidung sei ein Zeichen des Bundes mit Gott und wichtig für die Identität jüdischer Männer. Die gegenwärtigen Diskussionen stellten das Recht auf religiöse Sozialisation infrage und griffen den "Kern des Judentums" an. Die liberale Rabbinerin warnte, die Beschneidungsdebatte nähre Ängste, dass jüdische und muslimische Traditionen in Deutschland verboten werden könnten.

Berlins Justizsenator Heilmann hatte am Mittwoch angekündigt, dass Ärzte bei Beschneidungen von jüdischen oder muslimischen Jungen keine Strafverfolgung mehr befürchten müssen. Die Staatsanwälte seien angehalten worden, bei fachkundig vorgenommenen Eingriffen keine Ermittlungsverfahren einzuleiten. Damit solle den Medizinern nach dem umstrittenen Kölner Urteil und bis zur Verabschiedung einer bundesweiten gesetzlichen Freigabe Rechtssicherheit garantiert werden.

mit Material von epd, KNA und dpa

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