Debatte
Beschneidungen bleiben in Berlin straffrei
Keine einheitliche Linie der Länder bei dem Eingriff. Berlin sichert Ärzten bei religiös motivierten Beschneidungen Straffreiheit zu.
Berlin. Religiös motivierte Beschneidungen bleiben auch in Berlin unter strengen Voraussetzungen straffrei. Eltern oder Sorgeberechtigte der jüdischen oder muslimischen Jungen müssen künftig dem Eingriff – einer Entfernung der Vorhaut am Penis - ausdrücklich schriftlich zustimmen. Beratung und medizinische Standards sind Pflicht, ebenso der Nachweis der religiösen Notwendigkeit etwa durch eine Bestätigung der Gemeinde, wie Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) am Mittwoch in Berlin mitteilte. Andere Länder sind weniger streng, zumeist haben die Generalstaatsanwaltschaften Vorgaben gemacht.
In Baden-Württemberg reicht neben einer mündlichen Bestätigung der Eltern, ihr Kind aus religiösen Gründen beschneiden lassen zu wollen, eine schriftliche Einwilligungserklärung zur Operation aus, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe. Ein amtlicher Nachweis der Religionszugehörigkeit sei nicht nötig. Es müsse aber garantiert sein, dass der Eingriff unter ordnungsgemäßen medizinischen und hygienischen Standards erfolgt. Ähnlich in Sachsen: Wenn die sorgeberechtigten Eltern nach ärztlicher Aufklärung einer Beschneidung zugestimmt haben und sie auch hinsichtlich der Schmerzbehandlung nach den Regeln der Kunst von einem approbierten Arzt vollzogen wird, soll sie straffrei blieben.
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In Hessen gibt es dagegen bislang keine generelle Auffassung: "Da gibt es von Fall zu Fall Nuancen, die zu großen Unterschieden führen können", begründete Generalstaatsanwalt Alexander Badle. Deshalb wird es auch in Brandenburg vorerst keine generelle Regelung zur religiösen Beschneidungen geben. Sachsen-Anhalt prüft noch.
In Nordrhein-Westfalen, wo es drei Generalstaatsanwaltschaften gibt und das Thema nach einem Kölner Urteil ins Rollen kam, sind auch keine übergreifenden Vorgaben vorhanden. Es zähle der Einzelfall, "allgemeine Richtlinien und Feststellungen sind insoweit nicht möglich", sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Köln, Ulrich Boden. Das Landgericht Köln hatte Ende Juni eine religiös motivierte Beschneidung für rechtswidrig erklärt.
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Hamburgs Justizsenatssprecher Hamburg Sven Billhardt stellt klar: "Der Deutsche Bundestag hat fraktionsübergreifend die Bundesregierung aufgefordert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, nach dem medizinisch fachgerechte Beschneidungen von Jungen weiter zulässig sind. Wir werden das Verfahren konstruktiv begleiten." So sehen es auch Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern und das Saarland.
Den Entwurf werde es bald geben, kündigt Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) in einem Gespräch mit der in Berlin erscheinenden Wochenzeitung "Jüdische Allgemeine" (6. September) an. Die Bundesregierung fühle sich verpflichtet, "baldmöglichst eine klare rechtliche Regelung vorzulegen. Es muss klar sein, dass in Deutschland jüdische und muslimische Traditionen geschützt bleiben." (dpa)















