Rechtsextremismus
Volksverhetzung? Ehemaliger NPD-Chef Voigt vor Gericht
Voigt soll in einer Diskussion zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus die Taten der Wehrmacht verherrlicht haben.
Berlin. Der frühere Vorsitzende der rechtsextremen NPD, Udo Voigt, muss sich ab Donnerstag (6. September) wegen Volksverhetzung vor dem Landgericht Berlin verantworten. Er ist angeklagt, im März 2010 als Abgeordneter des Bezirksparlaments von Treptow-Köpenick in einer Diskussion zum 65. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus die Taten der deutschen Wehrmacht verherrlicht zu haben. Politiker von SPD und Linke hatten Strafanzeige erstattet.
Darüber hinaus wird Voigt und einem weiteren NPD-Mann Volksverhetzung im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Wahlwerbespots im Internet zur Abgeordnetenhauswahl 2011 vorgeworfen. Darin sollen Ausländer mit Kriminellen gleichgesetzt und deren "Rückführung ins Ausland" gefordert worden sein.
+++ EX-NPD-Chef prüft Verfassungsbeschwerde nach BGH-Urteil +++
Im April 2004 war der frühere NPD-Chef für die Herstellung eines WM-Planers, in dem farbige Nationalspieler diskriminiert und verunglimpft worden sein sollen, vom Amtsgericht Tiergarten wegen Volksverhetzung zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall muss erneut verhandelt werden. Ein Termin steht noch nicht fest. (dapd)














