29.08.12

Aufruf zum Verzicht

Ex-Familienministerinnen gegen Betreuungsgeld

Vier prominente Politikerinnen melden sich zu Wort: Betreuungsgeld "strukturell unwirksam, beschämend und diskriminierend.

Foto: dpa, privat
Bundesministerinnen Rita Süssmuth,(CDU), Christine Bergmann und Renate Schmidt (beide SPD) und Ursula Lehr (CDU)
Bundesministerinnen Rita Süssmuth,(CDU), Christine Bergmann und Renate Schmidt (beide SPD) und Ursula Lehr (CDU)

Hamburg. In einem gemeinsamen Aufruf warnen vier ehemaligen Bundesfamilienministerinnen vor der Einführung des geplanten Betreuungsgeldes. "Wir melden uns zu Wort, weil wir besorgt sind", schreiben die ehemaligen Bundesministerinnen Rita Süssmuth, Ursula Lehr (beide CDU), Christine Bergmann und Renate Schmidt (beide SPD) in der jüngsten Ausgabe der Wochenzeitung "Die Zeit".

+++"Das Betreuungsgeld ist verfassungswidrig"+++

+++Elf Bundesländer sind gegen das Betreuungsgeld+++

Das Betreuungsgeld sei "strukturell unwirksam, beschämend und diskriminierend für die Frauen, denn es ist nicht mehr als ein monatliches Taschengeld", heißt es in dem Aufruf. Es bestehe die Gefahr, dass speziell Mütter mit niedrigem Bildungsgrad ihre Kinder nach der Einführung des Betreuungsgelds nicht mehr in den Kindertagesstätten anmeldeten.

"Gerade vor dem Hintergrund des absehbar unzureichenden Ausbaus der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wäre es sinnvoller, die für das Betreuungsgeld eingeplanten Mittel in diesen Bereich zu investieren", betonen die Ressortchefinnen in dem Aufruf. Die Regierung solle daher auf das geplante Betreuungsgeld "verzichten".

Die Regierungskoalition aus Union und FDP will das Betreuungsgeld Ende September im Bundestag verabschieden. Es soll ab 2013 Eltern von ein- und zweijährigen Kindern zugutekommen, die keine staatlich geförderte Betreuung einer Krippe oder einer Tagesmutter in Anspruch nehmen. Besonders die CSU macht sich für die Familienleistung stark, die in Teilen von FDP und CDU sehr umstritten ist. Die SPD lehnte die Beihilfe klar ab und will sie notfalls vom Bundesverfassungsgericht stoppen lassen.

Mit Material von dapd

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