29.08.12

Beschluss

Die Rentenbeiträge werden ab 2013 sinken

Kabinett hat Senkung der Beiträge beschlossen. Von der Leyen verteidigte ihr Konzept gegen Kritik von Opposition und aus eigenen Reihen.

Foto: dpa
Hat sich durchgesetzt: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Heute hat das Kabinett die Senkung der Rentenbeiträge beschlossen
Hat sich durchgesetzt: Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU). Heute hat das Kabinett die Senkung der Rentenbeiträge beschlossen

Köln/Berlin. Nach tagelangen Diskussionen ist es es jetzt beschlossen: Die Arbeitnehmer in Deutschland werden ab kommendem Jahr deutlich weniger Rentenbeiträge zahlen müssen. Das entschied das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Danach soll ab 1. Januar der Beitragssatz von derzeit 19,6 Prozent auf voraussichtlich 19 Prozent sinken. Für Unternehmen und Arbeitnehmer bedeute das eine Entlastung von jeweils 2,7 Milliarden Euro im Jahr.

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+++"Von Rente kann man nicht in Saus und Braus leben"+++

Im Vorfeld der Sitzung hatte Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) die geplante Senkung noch einmal verteidigt. Es sei im Gesetz festgeschrieben, die Beiträge zu senken, wenn die Rentenkasse bei guter Konjunktur "gewissermaßen überläuft", sagte von der Leyen am Mittwoch im Deutschlandfunk. Zudem könne man nicht heute vorsorglich Milliarden horten, um möglicherweise im Jahr 2030 etwas an den Strukturen zu verändern.

Trotz des Widerstandes der FDP sind auch die weitergehenden Pläne von der Leyens zur Einführung einer Zuschussrente für Geringverdiener nach den Worten der Ministerin "keineswegs vom Tisch". Der Gesetzentwurf befinde sich derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den Ministerien.

Um Altersarmut zu bekämpfen, müssten die Anreize für Geringverdiener erhöht werden, dauerhaft in die Rentenkasse einzuzahlen, sagte von der Leyen. Die Ministerin plant, kleine Renten auf bis zu 850 Euro im Monat aufzustocken, sofern die Arbeitnehmer auch privat vorgesorgt und lange genug in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Von der Leyen wollte die Entscheidung darüber ursprünglich mit der Senkung des Rentenbeitrags verknüpfen. Auf Druck der FDP wurden jedoch die Entscheidungen über Zuschussrente und Rentenbeitrag entkoppelt.

Die genaue Höhe der Beitragssatzsenkung soll aber erst nach Vorliegen der Daten der Deutschen Rentenversicherung im November festgelegt werden.

Die Entlastung steht noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesrates. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles hatte am Montag die Erwartung geäußert, die geplante Senkung der Rentenbeiträge in der Länderkammer zu stoppen. Bei einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundesrat müsste der Bundestag den Einspruch ebenfalls mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit zurückweisen. Widerstand gegen die Senkung der Beiträge hat sich dort schon formiert - nicht nur bei SPD und Grünen, sondern auch aus Unionsländern. Die Kritiker möchten die in den Rentenkassen vorhandenen Rücklagen für schlechtere Arbeitsmarktzeiten aufsparen.

Der Präsident des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) Adolf Bauer sagte zu der Entscheidung: "Die beschlossene Beitragssenkung hilft nicht, sondern sie schadet. Insbesondere zukünftige Beitragszahler werden dies spüren." Dabei habe es "vernünftigere Alternativen" gegeben. "Bereits die Hälfte des zusätzlichen finanziellen Spielraums in der Rentenkasse würde reichen, um dringend notwendige Leistungsverbesserungen umzusetzen", so Bauer. "So könnten die Abschläge bei den Erwerbsminderungsrenten abgeschafft und damit Menschen geholfen werden, die arbeiten wollen, es aber nicht mehr können. Zudem wäre eine ausreichende Erhöhung des Reha-Budgets möglich. Würden die dann noch verbleibenden vier Finanzmittel in die Nachhaltigkeitsrücklage fließen, wäre viel für ein stabileres Rentensystem erreicht." Nur starke Reserven ermöglichten auch in schlechten Zeiten eine verlässliche Rente. Deshalb fordert der SoVD die gegenwärtige Obergrenze für die Rücklage umgehend aufzuheben und den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung nicht weiter zu reduzieren.

Mit Material von dpa, dapd und epd

Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die bereits von 14 Millionen Bürgern genutzt wird.
Es gibt sie als Fondssparplan, Rentenversicherung und Banksparplan. Die Riester-Förderung kann auch für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden.
Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Auszubildende und deren Ehepartner können einen Vertrag abschließen.
Aus dem angesparten Kapital wird bei allen Produkten eine lebenslange Rente gezahlt. 30 Prozent des Gesparten können mit Rentenbeginn, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, auf einmal entnommen werden.
Wer vier Prozent seines Vorjahreseinkommens, maximal 2100 Euro, in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält jährlich 154 Euro Grundzulage vom Staat. Für Kinder gibt es 185 Euro.
Ab 2008 geborene Kinder erhalten 300 Euro. Meist können Sparer noch zusätzliche Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen. Zum Ausgleich ist die Riester-Rente im Alter voll steuerpflichtig.
Rente in Europa
EU-weit wird das Rentenalter angehoben. Ein Überblick:
In Deutschland kommt die Rente mit 67. Zwischen 2012 und 2029 wird das Renteneintrittsalter stufenweise von 65 Jahren angehoben. Wer mindestens 45 Jahre lang in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann auch künftig bei vollen Bezügen mit 65 Jahren aufhören zu arbeiten. Ab 35 Beitragsjahren bleibt es zwar beim frühestmöglichen Renteneintritt mit 63 Jahren. Aber es wird ein Abschlag von 14,4 Prozent auf die Rentenzahlung fällig.
Frankreich hat mit 60 Jahren EU-weit das niedrigste Renteneintrittsalter, nun wird erbittert um eine Anhebung auf 62 Jahre bis 2018 gestritten. Die Gewerkschaften organisierten Massenproteste gegen die Regierungspläne, das Parlament soll nach der Sommerpause abstimmen. Erschwert wird das Vorhaben durch eine Finanzaffäre um die L'Oréal-Erbin Liliane Bettencourt, in die der zuständige Arbeitsminister Eric Woerth verwickelt sein soll.
In Griechenland hat die Regierung im Gegenzug für die Rettungshilfen von 110 Milliarden Euro auf Druck der EU deutliche Einschnitte bei den Renten angekündigt. Das tatsächliche Eintrittsalter soll von derzeit 61,5 auf 65 Jahre steigen. Die 13. und 14. Monatsrente wird gestrichen.
In Spanien will die Regierung das gesetzliche Rentenalter ähnlich wie in Deutschland von derzeit 65 auf 67 Jahre erhöhen. Auch hier gibt es massive Proteste gegen das Vorhaben, das noch vom Parlament besiegelt werden muss.
Die britische Regierung hat bisher europaweit die am weitesten gehenden Pläne. Die Briten müssen sich bis 2046 auf die Rente mit 68 einstellen. Derzeit liegt das Rentenalter für Frauen in der Regel bei 60 und für Männer bei 65 Jahren. Bis 2020 soll die Altergrenze für Frauen schrittweise auf ebenfalls 65 Jahre steigen. Zusatzrenten sind in Großbritannien weit verbreitet.
Das Renteneintrittsalter in der EU im Überblick: Belgien: Gesetzliches Rentenalter 65 (tatsächliches Renteneintrittsalter 61,6). Deutschland: 65 (61,7). Estland: 63 Männer, 61 Frauen (62,1). Finnland: 65 (61,6). Frankreich: 60 (59,3). Griechenland: 65 (61,4). Großbritannien: Männer 65, Frauen 60 (63,1). Irland: 65 (64,1). Italien: 62,5 (60,8). Lettland: 62 (62). Litauen: 61 (59,9). Luxemburg: 65 (59,4). Malta: 60,5 (59,8). Niederlande: 65 (63,2). Österreich: 62,5 (60,9). Polen: 62,5 (59,3). Portugal: 65 (62,6). Rumänien: 64 (64). Schweden: 64 (63,8). Slowenien: 62 (59,8). Slowakei: 62 (58,7). Spanien: 65 (62,6). Tschechien: 62 (60,6). Ungarn: 62 (59,8). Zypern: 65 (63,5).
Quelle: dpa/abendblatt.de
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