21.08.12

Staatliche Förderung

Krabbelguppen: Eltern verlieren Anspruch auf Betreuungsgeld

Möglicherweise erhalten Eltern das geplante Betreuungsgeld ab 2013 nicht, wenn die Kinder eine staatlich geförderte Krabbelgruppe besuchen.

Foto: dapd/DAPD
Kinderdienst: Kanzlerin: Betreuungsgeld kommt wie geplant
Eltern, die mit ihren Kindern staatlich geförderte Spielgruppen besuchen, könnten den Anspruch auf das Betreuungsgeld verlieren

Berlin. Wenn Eltern ihre Kinder zu Hause erziehen, aber Spielgruppen und ähnliche Angebote nutzen, verlieren sie womöglich den Anspruch auf das Betreuungsgeld.

Dies geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linkspartei im Bundestag hervor. Darin heißt es: "Ob Eltern, die mit ihren unter dreijährigen Kindern Eltern-Kind-Gruppen oder Spielgruppen besuchen, für ihr Kind einen Anspruch auf das geplante Betreuungsgeld haben, hängt von der Ausgestaltung des Angebotes ab".

Nach dem Gesetzentwurf sollen die Eltern ab August 2013 eine finanzielle Unterstützung erhalten, die ihre unter drei Jahre alten Kinder nicht in eine staatliche geförderte Kita bringen.

Grund ist die staatliche Förderung solcher Angebote. Demnach könnten auch Eltern, die stundenweise Frühförderungsgruppen nutzen, den Anspruch verlieren.

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Die kinder- und jugendpolitische Sprecherin der Linkspartei im Bundestag, Diana Golze, sagte der Tageszeitung "taz" (Mittwoch) der Gesetzentwurf werde immer "widersinniger". Das Betreuungsgeld wirke nicht nur als Bildungsbremse, sondern blockiere die Arbeit in diesen auch für den Kindesschutz wichtigen Anlaufstellen. "Der Gesetzentwurf gehört ersatzlos gestrichen", so Golze.

Das Land Niedersachsen sieht zumindest bei regelmäßigen und staatlich geförderten Angeboten den Anspruch auf das Betreuungsgeld vertan. In Niedersachsen treffe dies zu, wenn zum Beispiel eine staatlich geförderte Kinderspielgruppe mindestens 15 Stunden pro Woche vormittags zur Verfügung steht.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern sieht hingegen keine Gefahr, dass Eltern durch den Besuch von Spielgruppen ihren Anspruch auf das Betreuungsgeld verlieren. Diese Gruppen seien stundenweise, gemeinsame Angebote für Eltern und deren Kinder, die nicht beziehungsweise noch nicht das Regelangebot einer Kindertageseinrichtung in Anspruch nehmen, heißt es in einer Antwort der Landesregierung.

Das geplante Betreuungsgeld sollen Eltern erhalten, die ihr Kind nicht in eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung geben. Sie sollen ab Beginn des kommenden Jahres 100 Euro für einjährige Kinder und ab 2014 monatlich 150 Euro für ein- und zweijährige Kinder erhalten.

Änderungen am Gesetzentwurf zum umstrittenen Betreuungsgeld, das im Juni erstmals im Bundestag beraten wurde, sind allerdings nicht ausgeschlossen. Das Vorhaben wird derzeit in den Ausschüssen beraten. Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums sagte, das Gesetzgebungsverfahren müsse abgewartet werden. Es komme aber voraussichtlich auf den Einzelfall an, insbesondere ob es sich um "Betreuungs- oder Unterstützungsangebote" handle.

Mit Material vom epd und der KNA

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