17.08.12

Finanzkrise

Ver.di hält Vermögensabgabe für rechtmäßig

Ein Rechtsgutachten im Auftrag der Gewerkschaft ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die Sonderausgabe durchaus erlaubt ist.

Foto: REUTERS
Ver.di-Chef Frank Bsirkse, Attac-Mitglied Jutta Sundermann und Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes
Ver.di-Chef Frank Bsirkse, Attac-Mitglied Jutta Sundermann und Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes

Berlin/Düsseldorf. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat keinen Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Vermögensabgabe, um die Folgen der Finanzkrise zu bewältigen. Ver.di-Chef Frank Bsirkse und der Verfassungsrechtler Joachim Wieland stellten am Freitag in Berlin ein Rechtsgutachten vor, das die Bedingungen für eine Sonderabgabe für Reiche als erfüllt ansieht. Die finanzielle Not sei groß genug, der Staat könne den Bedarf nicht mehr aus regelmäßigen Einnahmen decken, resümiert Wieland, der das Gutachten im Auftrag von ver.di und der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung in Düsseldorf erarbeitet hat.

Es sei Zeit, dass diejenigen für die Krise zahlen, die es sich leisten können, forderte Bsirske. Seine Gewerkschaft gehört neben Nichtregierungsorganisationen und Sozialverbänden dem Anfang August gegründeten Bündnis "Umfairteilen" an, das sich für die Wiedereinführung der Vermögenssteuer und eine einmalig von besonders Reichen zu leistende Vermögensabgabe einsetzt. Im Grundgesetz werden Vermögenssteuer und -abgabe im Paragrafen 106 erwähnt. Daraus geht hervor, dass die in Deutschland 1997 ausgesetzte Steuer auf Vermögen den Ländern zugutekommen muss, der Ertrag aus Vermögensabgabe und Lastenausgleich aber dem Bund zustehe.

+++ Neuer Vorstoß für Reichensteuer durch breites Aktionsbündnis +++

Offenbar lässt der Passus aber weiten Interpretationsspielraum: Weil in der Geschichte der Bundesrepublik solch eine Vermögensabgabe äußerst selten und in absoluten Notsituationen, wie zum Beispiel zur Umverteilung von Vermögen nach dem Zweiten Weltkrieg, erhoben wurde, streiten Juristen darüber, ob die Finanzkrise ausreichender Grund für ihre Erhebung sein kann. Kritiker der Steuer und Sonderabgabe halten diese außerdem für eine Wachstumsbremse.

Wieland verweist bei seiner Argumentation für eine Vermögensabgabe auf eine Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts, in der eine Abgabe bei außerordentlichem Finanzbedarf als erlaubt angesehen wird. Wichtig sei, dass die Abgabe einmalig und für ein verankertes Ziel erhoben wird, schreibt der Rechtsprofessor aus Speyer. So ist in seinen Augen eine Vermögensabgabe für das konkrete Ziel Energiewende zulässig. Als Finanzierungsgrundlage zur Bekämpfung des Klimawandels könne sie aber nicht herangezogen werden, da es sich dabei um eine Daueraufgabe des Staates handele, die er auch mit dem normalen Steueraufkommen des Landes decken müsse.

Die Abgabe könne dazu eingesetzt werden, weitere Verschuldung zu vermeiden, Kredite zurückzuzahlen und Risiken, die Deutschland für andere EU-Länder auf sich nimmt, abzusichern, sagte Bsirkse. Für längerfristige Investitionen in Bildung, Instrastruktur und Sozialangebote forderte er die Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Der Gewerkschafts-Chef betonte, dass es bei der Abgabe um eine "Millionärssteuer" gehe und nicht um eine Belastung des Mittelstands.

+++ Die Reichen sollen mehr für den Sozialstaat zahlen +++

Die FDP bekräftigte dagegen ihren Widerstand gegen die Vermögensabgabe. Damit werde private Substanz für dringend erforderliche Investitionen abgeschöpft, warnte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Volker Wissing. "Mit einem bisschen Sozialismus lässt sich die soziale Marktwirtschaft nicht stärken". Bisher plädiert nur die Opposition im Bundestag für eine stärkere Belastung der Reichen.

In Deutschland besitzt das reichste Prozent der Bevölkerung ein Drittel des Nettovermögens. Nach Angaben des Bündnisses beläuft sich das gesamte Privatvermögen in Deutschland auf acht Billionen Euro und ist damit höher als die Schulden von Bund, Ländern und Kommunen zusammen. (epd)

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