17.08.12

Rentenpläne

FDP gegen Renten-Pläne von Ursula von der Leyen

Rösler widerspricht Medienberichten. Die FDP lehne beitragsfinanzierte Zuschussrente zur Bekämpfung der Altersarmut ab.

Foto: dapd/DAPD
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler

Berlin/Düsseldorf. Der FDP-Chef Philipp Rösler hat Berichte zurückgewiesen, seine Partei wolle ein politisches Tauschgeschäft zwischen der Einführung der Zuschussrente und der Abschaffung der Praxisgebühr machen. Der Wirtschaftsminister sagte der "Leipziger Volkszeitung" (Sonnabendausgabe), die FDP lehne weiter "jede Form der beitragsfinanzierten Zuschussrente zur Bekämpfung der Altersarmut ab". Ein falscher Weg, so Rösler. Die Pläne von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) verstießen gegen die Rentensystematik "und würden dem Rentensystem eher schaden als nützen".

+++ Rente: Von der Leyen will Entscheidung bis Ende Oktober +++

Zuvor hatte die in Düsseldorf erscheinende "Rheinische Post" (Freitagsausgabe) gemeldet, die Liberalen wollten ihr Ja zu den umstrittenen Rentenplänen von der Leyens mit einer Abschaffung der Praxisgebühr verknüpfen. Dem Blatt zufolge habe die FDP-Spitze bereits vor einigen Tagen vereinbart, dass sie der Zuschussrente für Geringverdiener nur dann zustimmen werde, wenn die Union im Gegenzug eine Abschaffung der Praxisgebühr mittrage.

Dies sei der Unionsführung bereits mitgeteilt worden, hieß es. CDU-Generalsekretär Hermann Gröhe sagte der Zeitung allerdings, die CDU halte an der Praxisgebühr fest. Die Schwesterpartei CSU soll dagegen signalisiert haben, dass sie einer Abschaffung nicht im Wege stehen würde.

Rösler stellte indes klar: "Reine Tauschgeschäfte, die inhaltlich nichts miteinander zu tun haben, machen wenig Sinn." Besser sei es, sich auf den einzelnen Konfliktfeldern zu einigen. Zugleich wiederholte der Vize-Kanzler die Forderung, die Praxisgebühr abzuschaffen. Sie habe ihre Lenkungswirkung bei Arztbesuchen nicht erfüllt.

+++ FDP hält an Renten-Beitragssenkung fest +++

Mit der Zuschussrente sollen kleine Renten auf bis zu 850 Euro im Monat aufgestockt werden, damit die Bezieher nicht auf die Grundsicherung angewiesen sind. Von der Leyen wollte die Entscheidung darüber eigentlich mit der geplanten Senkung des Rentenbeitrags verknüpfen. Auf Druck der FDP wurden jedoch die Entscheidungen über Zuschussrente und Rentenbeitrag entkoppelt. (epd)

So funktioniert die Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die bereits von 14 Millionen Bürgern genutzt wird.
Es gibt sie als Fondssparplan, Rentenversicherung und Banksparplan. Die Riester-Förderung kann auch für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden.
Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Auszubildende und deren Ehepartner können einen Vertrag abschließen.
Aus dem angesparten Kapital wird bei allen Produkten eine lebenslange Rente gezahlt. 30 Prozent des Gesparten können mit Rentenbeginn, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, auf einmal entnommen werden.
Wer vier Prozent seines Vorjahreseinkommens, maximal 2100 Euro, in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält jährlich 154 Euro Grundzulage vom Staat. Für Kinder gibt es 185 Euro.
Ab 2008 geborene Kinder erhalten 300 Euro. Meist können Sparer noch zusätzliche Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen. Zum Ausgleich ist die Riester-Rente im Alter voll steuerpflichtig.
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