15.08.12

Altersvorsorge

Rentendebatte: Das Feilschen um den Beitragssatz

Arbeitgeber fordern weniger als 19 Prozent. Von der Leyen legt sich nicht fest und fordert außerdem Grundabsicherung für Selbstständige.

Foto: dapd/DAPD
Bundesarbeitsministerin von der Leyen aeussert sich zu Arbeitsmarktzahlen
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) will an ihren Plänen zur Zuschussrente trotz Widerstands der FDP festhalten

Passau/Düsseldorf. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) lässt die genaue Höhe des künftigen Rentenversicherungsbeitrags offen. Es zeichne sich eine Senkung des Beitragssatzes von 19,6 auf etwa 19 Prozent ab, sagte von der Leyen der "Passauer Neuen Presse". "Der genaue Satz kann auch noch etwas niedriger oder höher liegen", sagte sie. "Die exakten Daten haben wir im Herbst und werden sie dann in das Gesetz einfügen."

Die Arbeitgeber sehen einem Zeitungsbericht zufolge Spielraum für eine Senkung auf bis zu 18,9 Prozent. Die bisherigen Vorhersagen für eine Senkung des Beitragssatzes auf 19,0 Prozent beruhten auf vorsichtigen Annahmen, berichtete die Düsseldorfer "Rheinische Post" (Mittwochausgabe) vorab unter Berufung auf ein internes Papier der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände. "Dies gilt insbesondere für die weitere Lohn- und Beschäftigungsentwicklung", heißt es dem Blatt zufolge in dem BDA-Papier. Für das Wachstum der Bruttolohn- und Gehaltssumme seien für dieses und das kommende Jahr 3,7 Prozent beziehungsweise 2,8 Prozent angesetzt. Dies liege deutlich unter den Annahmen der Wirtschaftsforschungsinstitute im Frühjahrsgutachten von 4,0 beziehungsweise 4,2 Prozent.

+++ FDP hält an Renten-Beitragssenkung fest +++

+++ Rösler stellt sich bei von der Leyens Rentenplänen quer +++

Von der Leyen verteidigte ihre von der FDP kritisierten Pläne für eine Zuschussrente von bis zu 850 Euro. Davon solle profitieren, wer Kinder erzogen, Ältere gepflegt oder sein Leben lang gearbeitet habe. "Wir dürfen nicht die Augen davor verschließen, dass das Rentensystem die Akzeptanz verliert, wenn es sich für Geringverdiener nicht lohnt, 30 oder 40 Jahre einzuzahlen", sagte sie.

Grundabsicherung für Selbstständige

Darüber hinaus forderte von der Leyen eine Grundabsicherung für Selbstständige. "Wir wollen eine verpflichtende Altersvorsorge für die Selbstständigen" sagte sie. "Sonst muss die Gemeinschaft der Steuerzahler künftig immer mehr Selbstständige im Alter finanzieren, die die Vorsorge haben schleifen lassen." Die Ministerin kündigte "großzügige Übergänge" für die 30 bis 50-Jährigen an. "Wer 50 Jahre alt ist, wird nicht mehr einzahlen müssen", sagte sie. (dapd)

So funktioniert die Riester-Rente
Die Riester-Rente ist eine staatlich geförderte Altersvorsorge, die bereits von 14 Millionen Bürgern genutzt wird.
Es gibt sie als Fondssparplan, Rentenversicherung und Banksparplan. Die Riester-Förderung kann auch für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie genutzt werden.
Arbeitnehmer, Beamte, Arbeitslose, Auszubildende und deren Ehepartner können einen Vertrag abschließen.
Aus dem angesparten Kapital wird bei allen Produkten eine lebenslange Rente gezahlt. 30 Prozent des Gesparten können mit Rentenbeginn, frühestens ab dem 60. Lebensjahr, auf einmal entnommen werden.
Wer vier Prozent seines Vorjahreseinkommens, maximal 2100 Euro, in einen Riester-Vertrag einzahlt, erhält jährlich 154 Euro Grundzulage vom Staat. Für Kinder gibt es 185 Euro.
Ab 2008 geborene Kinder erhalten 300 Euro. Meist können Sparer noch zusätzliche Steuervorteile beim Finanzamt geltend machen. Zum Ausgleich ist die Riester-Rente im Alter voll steuerpflichtig.
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