14.08.12

Schulgesetz

Rheinland-Pfalz verbietet Lehrern Sex mit Schülern

Die Landesregierung änderte ihr Schulgesetz entsprechend und erhofft sich eine Signalwirkung. Fall eines Lehrers aus Neuwied war der Auslöser.

Foto: picture alliance / ZB/dpa-Zentralbild
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In Rheinland-Pfalz untersagt neuerdings das Schulgesetz Sex zwischen Lehrern und Schülern - auch wenn diese schon volljährig sind

Mainz. Sexuelle Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern sollen in Rheinland-Pfalz künftig generell verboten sein. Eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes brachte die Landesregierung am Dienstag auf den Weg, wie das Bildungsministerium in Mainz mitteilte. Der Entwurf sei vom Kabinett gebilligt worden und gehe nun in die Anhörung.

"Sexuelle Beziehungen zu Schülern sind mit dem staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag von Schule nicht vereinbar", begründete Ministerin Doris Ahnen (SPD) den Schritt. Die Änderung betrifft grundsätzlich alle sexuellen Beziehungen zwischen Lehrern und Schülern, auch wenn letztere bereits volljährig sind. Eine direkte strafrechtliche Bedeutung ist damit aber nicht verbunden. Ahnen sprach vielmehr von einer Signalwirkung, die man sich erhoffe.

Fall eines Lehrers in Neuwied als Auslöser der Debatte

Auslöser für die Debatte war der Fall eines Lehrers aus dem rheinland-pfälzischen Neuwied, der im Winter bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte. Der Mann hatte vor Gericht eingeräumt, 22 Mal Sex mit einer 14-jährigen Schülerin gehabt zu haben, war aber dennoch vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs freigesprochen worden. Das Gericht begründete dies damit, dass der Mann nur der Vertretungslehrer des Mädchens gewesen sei.

Strafrechtlich kann ein Lehrer nur dann für eine sexuelle Beziehung zu einem minderjährigen Schüler belangt werden, wenn er regelmäßig in dessen Klasse unterrichtet. Anders sieht es bei Vertretungslehrern aus. Grund für die Unterscheidung ist, dass die Schüler in dem einen Fall als Schutzbefohlene angesehen werden, in dem anderen Fall nicht.

Justizminister prüfen strafrechtliche Verschärfung

Eine solche Differenzierung soll zumindest im Schulgesetzes künftig wegfallen. Auf strafrechtlicher Ebene sind derweil die Justizminister der Länder dabei, die Möglichkeit schärferer Regelungen auszuloten. Auf Vorschlag von Rheinland-Pfalz wurde im Juni eine Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit dem Thema befasst.

Die Lehrergewerkschaften GEW und VBE in Rheinland-Pfalz begrüßten den Vorstoß der Landesregierung. Es sei richtig, durch eine gesetzliche Klarstellung für Sicherheit bei allen Beteiligten zu sorgen, sagte GEW-Landeschef Klaus-Peter Hammer. Sein VBE-Amtskollege Gerhard Bolt betonte, sexuelle Kontakte zwischen Lehrern und Schülern seien "ein grundlegender Verstoß gegen ein professionelles Selbstverständnis im Lehrerberuf".

Auch die CDU befürwortet die Änderung des Schulgesetzes. Bereits im April habe seine Fraktion einen parlamentarischen Antrag eingebracht, aber SPD und Grüne hätten die Bearbeitung "auf die lange Bank geschoben", sagte der CDU-Rechtsexperte Axel Wilke. (dapd)

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