Debatte um homosexuelle Paare
Steinmeier glaubt an Mehrheit für Gleichstellungen
Weihbischof Jaschke begrüßt die Debatte. Finanzminister Schäuble lehnt eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf Homo-Ehen ab.
Berlin/Hamburg. SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier hält eine Mehrheit im Bundestag für eine steuerliche Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften für möglich. Sie dürfe nicht an den "ideologischen Scheuklappen" einiger Unionspolitiker scheitern", sagte Steinmeier dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitag). Zugleich warnte er FDP-Chef Philipp Rösler davor, bei der Gleichstellung homosexueller Paare einzuknicken. Wenn die FDP ihre Einschätzung ernst meine, sollte sie es nicht bei Lippenbekenntnissen belassen.
Unterdessen sind sich die Regierungsparteien in der Frage weiter uneins. Als bislang einzige CSU-Politikerin schloss sich Dagmar Wöhrl dem Anliegen von 13 CDU-Abgeordneten an, das Ehegattensplitting auch bei Lebenspartnerschaften anzuwenden. Trotz der Ablehnung durch Parteichef Horst Seehofer hofft Wöhrl auf eine offene Debatte innerhalb ihrer Partei. "Ich vertraue auf die Selbstfindungsprozesse der CSU, die am Ende doch meist zu richtigen Entscheidungen geführt haben", sagte sie der "Welt" (Donnerstag). Dagegen erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der CSU-Landesgruppe im Bundestag, Stefan Müller, in der "Rheinischen Post" (Freitag), die CSU bleibe bei ihrer Ablehnung von gesetzlichen Änderungen für Lebenspartnerschaften.
Auch CDU-Präsidiumsmitglied Karl-Josef Laumann sprach sich gegen eine steuerliche Gleichstellung aus. In der "Westfalenpost" warnte der CDU-Fraktionsvorsitzende im nordrhein-westfälischen Landtag davor, die Stellung von Ehe und Familie auszuhöhlen. Im Kern müsse es darum gehen, welche Bedeutung die CDU dem Verfassungsrang von Ehe und Familie gebe. Laumann betonte, "eine Ehe ist mehr als eine Lebensgemeinschaft, die sich allein an steuerlichen oder finanziellen Maßstäben misst". Der Politiker forderte eine Beratung des Themas auf dem CDU-Bundesparteitag im Dezember.
Der Familienbund der Katholiken forderte unterdessen "angesichts veränderter gesellschaftlicher Realitäten und der Vielfalt der Familienformen" eine intensive gesellschaftliche Diskussion über die "Übernahme verbindlicher Verantwortung füreinander". Zudem müssten die Verantwortlichen sich damit befassen, wie Kinder in Zukunft steuerlich nachhaltig unterstützt und gefördert werden können, erklärte dessen Präsidentin Elisabeth Bußmann. Sie sprach sich für die Beibehaltung des Ehegattensplittings aus. "Ehepaare übernehmen eine besondere rechtliche Verantwortung füreinander und entlasten dadurch die Gesellschaft", so Bußmann. Es sei nur richtig, dass dies auch durch eine entsprechende steuerliche Behandlung anerkannt werde.
Die baden-württembergische CDU-Fraktion hält sich – anders als CDU-Landeschef Thomas Strobl – in der Diskussion um die steuerliche Gleichbehandlung homosexueller Paare vorerst bedeckt. "Das Thema bedarf einer intensiven Diskussion, die wir in der Fraktion führen werden", sagte die Sprecherin von CDU-Fraktionschef Peter Hauk am Donnerstag in Stuttgart. Sie betonte auch, dass für ihre Fraktion Ehe und Familie im Mittelpunkt stünden, wie es auch im Grundgesetz vorgesehen sei. Strobl hatte sich kürzlich hinter die Initiative von 13 Bundestagsabgeordneten gestellt, die für ein Ehegatten-Splitting für eingetragene Partnerschaften plädiert.
Strobl hatte gesagt: "Nach meiner Überzeugung ist es nicht die Aufgabe der Politik, individuelle Lebensentwürfe zu bewerten. Entscheidend ist, dass zwei Menschen für einander Verantwortung übernehmen: Ob dies ein Mann und eine Frau sind oder zwei Männer oder zwei Frauen, ist zweitrangig." Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) befürwortet den Vorschlag; wenn Menschen in lesbischen und schwulen Lebenspartnerschaften dauerhaft Verantwortung füreinander übernähmen, lebten sie damit konservative Werte. Widerstand kommt vor allem aus der CSU.
Im Südwesten ist man praktisch schon weiter: Die Finanzämter gewähren bereits vorläufig Steuervorteile für eingetragene Lebenspartner. Bis zu einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, bei dem derzeit drei Verfassungsbeschwerden gegen die Benachteiligung beim Ehegattensplitting anhängig sind, können die Lebenspartner – wie bislang nur Ehegatten – die Einkommenssteuer im Einspruchsverfahren zusammen veranlagen; das heißt, die Steuerbehörden geben den Anträgen auf Ehegatten-Splitting zunächst nicht statt. Erst wenn die Betroffenen dagegen Einspruch einlegen, kann das Amt die Vorteile einräumen. Durch die steuerliche Gleichbehandlung der Homo-Ehe gehen dem Fiskus in Baden-Württemberg drei Millionen Euro im Jahr verloren.
Die FDP-Fraktion im Bundestag lehnt das Angebot der SPD für einen überfraktionellen Antrag zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften ab. Die Liberalen beharren aber innerhalb der schwarz-gelben Regierungskoalition auf einer Lösung. FDP-Fraktionschef Rainer Brüderle sagte dem Hamburger Abendblatt: "Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, Benachteiligungen für homosexuelle Partnerschaften abzubauen. Die FDP ist schon lange dafür, homosexuelle Paare steuerlich gleichzustellen und Benachteiligungen abzubauen. Gleiche Pflichten sollten auch zu gleichen Rechten führen."
+++ Von Beust unterstützt Gleichstellung der Homo-Ehe +++
13 Abgeordnete der CDU sowie Familienministerin Kristina Schröder (CDU) hatten sich für eine Gleichstellung Homosexueller vor allem im Hinblick auf das Ehegattensplitting ausgesprochen. Die CSU ist dagegen. Aus der FDP kommen sogar Forderungen, die Frage mit dem umstrittenen Betreuungsgeld politisch zu verbinden.
Brüderle sagte zum Vorstoß der Sozialdemokraten für einen überfraktionellen Vorstoß: "Wir kennen den Antrag der SPD-Fraktion noch nicht. Aber in der Koalition gibt es die Regel, nicht mit wechselnden Mehrheiten zu operieren. Nur bei wenigen Ausnahmen, etwa bei Gewissensentscheidungen, könnte man davon abweichen." Abweichler in der Koalition hatte es zuletzt unter anderem in der Euro-Rettung gegeben. In der Entscheidung über die Präimplantationsdiagnostik wurde auf die Fraktionsdisziplin verzichtet. Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) lehnt eine Ausweitung des Ehegattensplittings auf Homo-Ehen ab. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht gestern erneut in einem Urteil deutlich gemacht, dass die Benachteiligung von Lebenspartnerschaften dem Grundgesetz widerspricht. Dabei ging es um die Grunderwerbsteuer. Die Richter forderten einen nachträglichen Ausgleich für Altfälle seit 2001.
Vize-Regierungssprecher Georg Streiter sagte mit Blick auf die Debatte innerhalb der Regierung, Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei bemüht, die unterschiedlichen Auffassungen zusammenzuführen.
Unterdessen hat der Hamburger Weihbischof Hans-Jochen Jaschke die Diskussion über Steuern und Homo-Ehen begrüßt. "Ich sehe wohl, dass es richtig ist, dass wir über das Thema diskutieren", sagte der katholische Bischof im Kölner Domradio. Gleichgeschlechtliche Paare hätten das Recht auf Gleichstellung. Wenn diese Paare durch Liebe, Treue und Sorge füreinander verbunden seien, müsse das rechtlich gewürdigt werden. Der Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare erteilte Jaschke eine Absage. Die Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau müsse "etwas ganz Eigenes" bleiben.
Hamburgs Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD) sagte: "Wir müssen endlich alle bestehenden Diskriminierungen schwuler und lesbischer Paare beseitigen. Das machen wir am besten, indem wir die zivilrechtliche Ehe für gleichgeschlechtliche Paare öffnen." Mit Material von dpa















