09.08.12

Transparenz

Union verschleppt Abkommen gegen Korruption

Wähernd SPD und Grüne das Abkommen schnell verabschieden wollen, tritt die Union auf die Bremse und fürchtet Einschränkungen.

Foto: dpa/DPA
ILLUSTRATION - Korruption
Die Unionsfraktion wehrt sich gegen ein neues Anti-Korruptions-Abkommen

Berlin. Die Unionsfraktion will sich von der Wirtschaft nicht zur Unterzeichnung eines UN-Abkommens zur Korruptionsbekämpfung drängen lassen. Aus Sicht von CDU und CSU scheitert ein Beitritt zur Konvention gegen Korruption (UNCAC) an einer mangelnden Unterscheidung zwischen Amtsträgern wie Beamten und Mandatsträgern. Frei gewählten Abgeordneten könnten nicht im gleichen Maße Verhaltensvorschriften gemacht werden wie Beamten, verlautete am Donnerstag aus Fraktionskreisen. Das vor neun Jahren unterzeichnete Abkommen werfe Probleme auf, die nicht gelöst worden seien.

SPD und Grüne sehen dagegen keine Hürden und fordern, den Wünschen führender deutscher Unternehmen nachzukommen und den Vertrag rasch zu ratifizieren. Der Sprecher des Bundesjustizministeriums erklärte, die Ratifizierung sei Sache des Parlaments. Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages am 17. Oktober sollen Experten zu dem Abkommen befragt werden. Von der FDP war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

SPD und Grüne kritisierten das Verhalten der Union. "Peinlicher geht es kaum", erklärte der SPD-Fraktionsvorsitzende Frank-Walter Steinmeier. Der Imageschaden für Deutschland sei groß. Die SPD habe zu Beginn des Jahres einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der die UN-Konvention umsetze. Er könne jederzeit beschlossen werden. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen, Jerzy Montag, warf Schwarz-Gelb eine "hinterwäldlerische Blockade" vor. Die Regierungskoalitionen verweigerten eine Strafverschärfung gegen bestechliche Volksvertreter.

Beck weist Bedenken der Union zurück

Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Volker Beck, wies in einem Interview von Handelsblatt Online die Bedenken der Union zurück. Man könne die Regelungen so fassen, "dass der Abgeordnete in seiner Rolle als Interessensvertreter unangetastet bleibt und eine Tasse Kaffee oder ein Mittagessen mit einem Lobbyisten nicht gleich ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren auslöst".

Die Organisation Transparency International bekräftigte, der Bundestag müsse endlich den Straftatbestand der Abgeordneten-Bestechung verschärfen.

In einem am Mittwoch bekanntgewordenen Brief von Ende Juni hatten Vorstandschefs großer deutscher Unternehmen die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen zu einer Verabschiedung des UNCAC-Abkommens im Parlament gedrängt. Sie sehen sich im Ausland mit peinlichen Nachfragen konfrontiert, warum dieses nicht in Kraft sei. Der Vertrag verpflichtet zur Bestrafung verschiedener Formen der Korruption gegenüber Amtsträgern und zur internationalen Zusammenarbeit. 160 Staaten haben ihn ratifiziert.

"Das Ausbleiben der Ratifizierung der UNCAC schadet dem Ansehen der deutschen Wirtschaft in ihren Auslandsaktivitäten", heißt es in dem Brief, den unter anderen die Chefs der Allianz, der Deutschen Bank, der Deutschen Telekom und von Siemens unterzeichnet haben. Insgesamt trägt er die Unterschriften von 35 Topmanagern.

In der Führung der Unionsfraktion hieß es, Deutschland habe eine funktionierende Anti-Korruptions-Kontrolle und keine Lücken im Strafrecht. Ein korrupter Abgeordneter könne natürlich bereits zur Rechenschaft gezogen werden. (reuters)

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