Debatte
Grüne: Bundestag soll sich mit Thema Sterbehilfe befassen
Kritik auch vom Zentralrat der Muslime. Gesetzentwurf will Beihilfe zum Suizid für Angehörige und Freunde des Todkranken straffrei lassen.
Bonn. Die öffentliche Debatte um den vom Bundesjustizministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Sterbehilfe reißt nicht ab. Nach Ansicht des Grünen-Gesundheitsexperten Harald Terpe sollte diese aber im Bundestag ausgetragen werden. "Ein ethisches Thema wie die Sterbehilfe sollte nicht vom Ministerium vorgegeben werden, sondern über Gruppenanträge von den Abgeordneten entwickelt werden", sagte Terpe der "Neuen Osnabrücker Zeitung: "Die anschließende Abstimmung muss freigegeben werden." Es sei "falsch, wenn die Koalition das unter sich ausmacht".
+++Weiter scharfe Kritik an Gesetzentwurf zur Sterbehilfe+++
Der Gesetzentwurf sieht vor, die kommerzielle Sterbehilfe in Deutschland zu verbieten. Zudem sieht der Entwurf Medienberichten zufolge vor, dass die Beihilfe zum Suizid außer für Angehörige und Freunde des Todkranken auch für ihm "nahestehende" Ärzte und Pfleger straffrei bleibt. Entscheidend sei, ob sie zu dem Patienten eine "über das rein berufliche Verhältnis hinausgehende, länger andauernde persönliche Beziehung" gehabt hätten.
Der frühere Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Wolfgang Huber, sprach sich gegen eine derartige Bestimmung aus. "Die Ärzteschaft hat diese Linie vor einem Jahr klar markiert", sagte er der "Bild"-Zeitung (Freitag) und zitierte: 'Ärztinnen und Ärzten ist es verboten, Patienten auf deren Verlangen zu töten. Sie dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.' Es wäre "abwegig", so Huber, wenn sich die Politik über dieses Votum hinwegsetzte.
+++Ministerin wehrt sich gegen Kritik an Sterbehilfe-Gesetz+++
Der Berliner Rechtsmediziner Michael Tsokos nannte den Vorstoß "völlig bürgerfremd und gefährlich". Dem Berliner "Tagesspiegel" (Freitag) sagte er, die Ausnahmeregelung öffne Sterbehelfern Tür und Tor. Es sei ein "Freifahrtschein für jene, die mit dem Tod und dem Elend von Menschen Geld verdienen wollen".
Ebenfalls gegen den umstrittenen Passus wandte sich der Sprecher der "ChristSozialen Katholiken" (CSK) in der CSU, Thomas Goppel. Artikel 2 des Grundgesetzes verpflichte den Staat, das Leben der ihm anvertrauten Menschen zu schützen, sagte Goppel in München. Die Aufforderung zum Lebensschutz sei eindeutig. Gesetzliche Einschränkungen oder Befreiungen seien dort unzulässig.
Kritik kam auch vom Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD). Es dürfe keine Tür zur Beihilfe zum Mord geöffnet werden, erklärte die ZMD-Frauenbeauftragte Houaida Taraji in Köln. Das Leben eines Menschen sei in jedem Stadium schützenswert. Der ZMD fordere daher eine Überarbeitung des Entwurfs. (kna, abendblatt.de)















