Debatte
Union warnt vor "Dammbruch hin zur aktiven Sterbehilfe"
Diskussionen um Gesetzsentwurf von Justizministerin reißen nicht ab. Auch katholische Bischofskonferenz fordert Änderungen am Entwurf.
Passau/Berlin. Die Pläne von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) zur Sterbehilfe sorgen weiter für heftige Kritik. Unionsfraktionsvize Johannes Singhammer (CSU) warnte vor einem "Dammbruch hin zur aktiven Sterbehilfe". In der "Passauer Neuen Presse" forderte er zugleich, den Gesetzentwurf schnellstens wieder fallen zu lassen: "Wir wollen nicht zulassen, dass menschliches Leben in irgendeiner Art und Weise verfügbar gemacht wird."
+++Ministerin wehrt sich gegen Kritik an Sterbehilfe-Gesetz+++
Singhammer befürchtet schlimme Fehlentwicklungen. "Es geht hier um Tötung auf Verlangen. Da sind größtmögliche Sensibilität und Ehrlichkeit notwendig", sagte der CSU-Politiker. Bereits die Vorstellung, einem Menschen beim Selbstmord zu helfen, sei schrecklich. Den Ärzten sei zu Recht nicht zumutbar, bei Tötung auf Verlangen mitzuwirken.
Dem Referentenentwurf zufolge sollen Angehörige, Freunde oder nahestehende Personen sich nicht strafbar machen, wenn sie einem Menschen beim Suizid helfen. Dies können auch ein Arzt oder eine Pflegekraft sein, der oder die den Sterbewilligen schon lange und gut kennt. Der Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hat die Beteiligung von Ärzten an Selbsttötungen scharf kritisiert.
Singhammer sieht das Gesetz als "ungeeignet, gewerbliche Suizidbeihilfe zu vermeiden, weil es viele Umgehungen ermöglicht". Als Beispiel nannte er schwer an Depressionen Erkrankte. "Diese Menschen brauchen ärztlichen Beistand zur Heilung und nicht zur Beendigung ihres Lebens", sagte er.
Der CSU-Sozialpolitiker Norbert Geis lehnte die Pläne aus dem Justizministerium ebenfalls ab. "Damit ist eine rote Linie überschritten", sagte er der "Bild"-Zeitung: "Da wird eine Tür geöffnet. Es darf keine Straffreiheit für Beihilfe zur Tötung geben." Das geplante Gesetz bringe das gesamte Rechtsgefüge durcheinander, in dem das Recht auf Leben zu den höchsten Gütern gehört und für niemanden verfügbar sein dürfe
Auch die katholische Bischofskonferenz fordert Änderungen am Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums zur Sterbehilfe. "Man kann nur hoffen, dass sich der Entwurf des Bundesjustizministeriums nicht im Kabinett durchsetzt", sagte Matthias Kopp, Sprecher der Deutschen Bischofskonferenz, den "Stuttgarter Nachrichten". Für problematisch hält er vor allem die Eingrenzung der Strafbarkeit auf die gewerbsmäßig betriebene Sterbehilfe.
Kopp sagte, dass damit bei weitem nicht alle Formen organisierter Sterbehilfe unter Strafe gestellt würden. Es sei aber davon auszugehen, "dass jede Form der Sterbehilfe, nicht nur die gewerbsmäßige, zur Veränderung der Motive und Steigerung der Anzahl erfolgter Suizide führt und damit zur Normalisierung der Inanspruchnahme einer solchen Dienstleistung beiträgt", warnte er.















