31.07.12

Flughafen Berlin-Brandenburg

Anwohner-Klage abgewiesen - Platzeck und Wowereit atmen auf

Das Planfeststellungsverfahren für den künftigen Hauptstadtflughafen Berlin-Brandenburg muss nicht erneut aufgerollt werden. Das entschied am Dienstag das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig.

Foto: Getty Images/Getty

Die Planung des Großflughafens Berlin-Brandenburg ist zur politischen Posse geworden

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Leipzig. Die Planung des Großflughafens Berlin-Brandenburg muss nicht neu aufgerollt werden. Das Bundesverwaltungsgericht Leipzig wies am Dienstag Klagen von Anwohnern und Gemeinden gegen den Planfeststellungsbeschluss ab. Die Frist für eine solche Beschwerde gegen die Genehmigung aus dem Jahr 2004 sei abgelaufen.

Damit ist das gerichtliche Tauziehen um den Flughafen aber noch nicht beendet: Anrainer haben bereits Verfassungsklage gegen die Nachtflugregelungen in die Wege geleitet. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg muss sich zudem mit den Flugrouten befassen. Der Flughafen Berlin-Brandenburg sollte eigentlich seit Juni in Betrieb sein. Die Eröffnung wurde jedoch kurzfristig wegen technischer Probleme unter anderem beim Brandschutz auf März 2013 verschoben. Auch dieser Termin steht inzwischen wieder infrage.

Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD) hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum künftigen Berliner Hauptstadtflughafen begrüßt. "Das ist ein guter Urteilsspruch", sagte er am Dienstag in Prenzlau. Damit könnten die Vorbereitungen für die Eröffnung des Airports in Schönefeld weitergehen. "Ich habe mit diesem Urteil gerechnet und darauf gehofft. Deshalb bin ich froh, dass es so gekommen ist", fügte Platzeck hinzu.

Nach Darstellung von Berlins Regierendem Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) wurde "Klarheit geschaffen". Es sei das Recht von Bürgern, juristisch alles zu überprüfen. Aber nun habe es eine "eindeutige Entscheidung" zu den Flugrouten gegeben, sagte Wowereit am Dienstag. "Es liegt im System, dass die Routen nicht im Planfeststellungsverfahren festgelegt werden, sondern natürlich erst danach", sagte Wowereit. Nach Protesten von Bürgern habe es einen langen Abwägungsprozess gegeben. Die Betreiber hätten den Versuch unternommen, so wenige Menschen wie möglich zu belasten. "Und dies sollte jetzt akzeptiert werden", forderte Wowereit. Zu fliegen, "ohne dass es irgendjemand merkt, wird auch nicht möglich sein".

Brandenburgs Verkehrsstaatssekretär Rainer Bretschneider begrüßte das Urteil. "Das ist ein wichtiger Schritt zu mehr Klarheit und Rechtssicherheit für alle Betroffenen. Jetzt kommt es darauf an, konsequent an der Umsetzung der offenen Fragen, vor allem des Schallschutzes zu arbeiten. Hier gilt es, Vertrauen bei den Bürgern zurückgewinnen. Daran müssen wir hart arbeiten." Mit Blick auf den Richterspruch ergänzte der Staatssekretär: "Der Senat hat überhaupt nichts übrig gelassen von den Klagen."

Die jetzigen Klagen gegen die Planfeststellung wurden mit den Flugrouten begründet, die die Deutsche Flugsicherung festgelegt hat. Die Kläger argumentierten, sie seien damals über den tatsächlichen Verlauf von Starts und Landungen getäuscht worden. Vom Lärm seien weit mehr Bürger betroffen als bei dem Beschluss bekannt. Dem folgten die Richter nicht. Andere Flugrouten als die damals in Rede stehenden seien nicht ausgeschlossen gewesen. Die Anwohner seien so auch nicht arglistig getäuscht worden, was eine Fristverlängerung für Klagen hätte nach sich ziehen können.

Die Bürgerinitiative Kleinmachnow erwägt nach dem Urteil nun eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Zwar werde zunächst das Urteil der obersten deutschen Verwaltungsrichter gründlich geprüft, aber er sei sich sehr sicher, dass der Gang nach Karlsruhe angetreten werde, sagte der Sprecher der Bürgerinitiative, Michael Lippoldt, am Dienstag.

+++Hauptstadtflughafen beschäftigt höchste Verwaltungs-Richter+++

+++BER-Flughafen benötigt wohl mehr Geld vom Bund+++

Der Vorsitzende Richter sagte in seiner Urteilsbegründung: "Für den Vorwurf der Arglist sieht der Senat keine Anhaltspunkte." Allerdings sehe das Gericht Mängel im Planfeststellungverfahren. Diese hätten sich aber nicht auf das Ergebnis ausgewirkt. Die Kläger hatten moniert, dass aus ihrer Sicht früher klar gewesen sei, dass die Routen nicht wie im Planfeststellungsbeschluss parallel verlaufen könnten.

Nach dem Urteil steht der Eröffnung des Flughafens zumindest juristisch nichts mehr im Weg. Die nächste Hürde auf dem langen Weg zu einer Eröffnung, die nach zwei Verschiebungen für März 2013 geplant ist, ist nun die Sitzung des Flughafen-Aufsichtsrats am 16. August.

Die Kläger hatten dem brandenburgischen Infrastrukturministerium vorgeworfen, bei der Planfeststellung 2004 bewusst andere Abflugrouten vermerkt zu haben als eigentlich erforderlich. Festgelegt wurden die Routen aber erst vor einem halben Jahr nach einem gesonderten Verfahren. Flughafenchef Rainer Schwarz und Brandenburgs Infrastruktur-Staatssekretär Rainer Bretschneider waren im Leipziger Gerichtssaal, um das Urteil zu hören.

Künftig sind nun Tausende Berliner und Brandenburger von Fluglärm betroffen, die sich jahrelang davor sicher fühlten. Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung Anfang Juli und auch bei der Urteilsbegründung betont, dass auch diese Anwohner bereits 2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss hätten klagen können. Das höchste Verwaltungsgericht hatte 2006 grünes Licht für das "Verkehrsprojekt Deutsche Einheit" gegeben – damit ist der Planfeststellungsbeschluss eigentlich rechtskräftig. Die Kläger vertraten jedoch die Auffassung, dass das Urteil der Leipziger Richter auf falschen Angaben basiere. Sie wollten einen Neustart, um so gegen das Milliardenprojekt klagen zu können.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte den Anwohnern und Gemeinden in der mündlichen Verhandlung vor vier Wochen bereits wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht – damit mussten sich die Kläger auf eine Schlappe einstellen. Entsprechend optimistisch hatte sich der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), im Vorfeld gezeigt. Wowereit ist auch der Vorsitzende des Flughafenaufsichtsrates. Der Flughafen gehört den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund. (rtr/dpa/dapd)

Planungsgeschichte des Hauptstadtflughafens

1996: Die Länder Berlin und Brandenburg fassen gemeinsam mit dem Bund den "Konsensbeschluss" für einen neuen Hauptstadtflughafen in Schönefeld. Er soll sich südlich an den bestehenden Airport aus DDR-Zeiten anschließen. Der Berliner Senat bittet um Bundesunterstützung für eine Verlängerung der U-Bahn-Linie 7 von Rudow zum neuen Airport. Diese Pläne werden später verworfen.

13. August 2004: Das brandenburgische Infrastrukturministerium in Potsdam als zuständige Behörde legt den Planfeststellungsbeschluss vor. Darin sind zwar An- und Abflugrouten eingezeichnet, die jedoch nur als "Platzhalter" dienen und nicht verbindlich sind. Dies ist aber nahezu unbekannt. Klagen von Anwohnern richten sich daher jahrelang nur gegen den Flughafenstandort an sich.

16. März 2006: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig beauftragt die Planfeststeller mit drei Nachbesserungen: Für Nachtflüge sollen neue Regelungen gefunden werden. Auch die Regelungen zum passiven Schallschutz müssen neu formuliert werden. Entschädigungsregelungen für Terrassen und Balkone Betroffener müssen neu gefasst werden.

20. Oktober 2009: Der Planergänzungsbeschluss "Lärmschutzkonzept BBI" wird festgelegt. Demnach sind zwischen 0.00 und 5.00 Uhr keine regulären Flüge erlaubt (Kernzeit). Zwischen 23.30 und 24.00 Uhr sowie zwischen 5.00 und 5.30 Uhr sind nur verfrühte oder verspätete Flüge möglich. Darüber hinaus muss zwischen 22.00 und 6.00 Uhr mit lärmarmen Maschinen geflogen werden. Die Zahl der Flüge zwischen 22.00 und 23.00 Uhr sowie von 5.00 bis 6.00 Uhr wird kontingentiert.

6. September 2010: Erstmals stellt die Deutsche Flugsicherung (DFS) konkrete Planungen für Flugrouten vor. Die Berechnungen überraschen vor allem wegen Zusatzrouten für einen unabhängigen Parallelbetrieb, bei dem zeitgleich startende Maschinen von der Nord- und Südbahn in einem bestimmten Winkel abbiegen müssen. Dadurch sind erheblich mehr Gebiete von Überflügen betroffen als zunächst angenommen. Zahlreiche neue Bürgerinitiativen gründen sich in Berlin, Potsdam und vielen Umlandgemeinden.

4. Juli 2011: Die DFS präsentiert überarbeitete Routenpläne. Nun sind vor allem Potsdam und der Südwesten Berlins entlastet. Dagegen taucht erstmals eine Streckenführung über den Müggelsee auf. Die Proteste dagegen bündeln sich seither in Friedrichshagen.

13. Oktober 2011: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig weist Klagen der Brandenburger Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Eichwalde, Großbeeren und Schulzendorf sowie von etwa 40 Anwohnern gegen den Planergänzungsbeschluss für den Nachtflugverkehr zurück.

26. Januar 2012: Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung stellt die gültigen Flugrouten vor. Diese werden ab Eröffnung ein halbes Jahr getestet und später eventuell korrigiert.

8. Mai 2012: Die für den 3. Juni geplante Eröffnung des Flughafens Berlin Brandenburg "Willy Brandt" (BER) wird wegen Problemen beim Brandschutz überraschend gestoppt.

16. Mai 2012: Sondersitzung des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft zu den Konsequenzen aus der verschobenen Eröffnung.

17. Mai: Der Aufsichtsratsvorsitzende und Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit nennt als neuen Eröffnungstermin den 17. März 2013. Chefplaner Manfred Körtgen verliert seinen Job. Das Vertragsverhältnis mit der für Generalplanung und Objektüberwachung zuständigen Planungsgemeinschaft Flughafen Berlin Brandenburg International (pg BBI) wird beendet. Die pg BBI besteht aus der J.S.K. International Architekten und Ingeniere GmbH und der gmp Generalplanungsgesellschaft mbH. (dapd)

15. Juni 2012: Anwohner des Hauptstadtflughafens setzen gerichtlich einen besseren Schallschutz durch. Die Flughafengesellschaft habe mit ihrem bisherigen Lärmschutzprogramm Auflagen aus dem Planfeststellungsbeschluss "systematisch verfehlt", urteilt das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG).

20. Juli 2012: Der Berliner Landesverband der Naturfreunde Deutschlands reicht Klage gegen das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung beim OVG ein. Dabei geht es um die Müggelsee-Route des künftigen Flughafens. Dort seien Umweltschutzprüfungen unterlassen worden.

24. Juli 2012: Tests an der Brandschutzanlage im künftigen Hauptstadtflughafen verlaufen nach Angaben der Flughafengesellschaft erfolgreich.

31. Juli 2012: Das Bundesverwaltungsgericht weist Klagen von Bewohnern der Gemeinden Kleinmachnow, Zeuthen und Mahlow ab. Sie wollten eine Neuauflage des Planfeststellungsverfahrens. Die Kläger warfen den Flughafenplanern vor, dass diese in dem Verfahren andere Flugrouten vorgesehen hatten, als bei der Genehmigung festgelegt wurden. Die Richter sehen jedoch keine Anhaltspunkte für eine arglistige Täuschung.

7. September 2012: Der Aufsichtsrat verschiebt den Termin auf den 27. Oktober 2013.

27. September 2012: Berliner Abgeordnetenhaus setzt einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Flughafen-Affäre ein.

19. Oktober 2012: Konstituierende Sitzung des Untersuchungsausschusses

(abendblatt.de/dpa)
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