Al-Qaida-Prozess in Düsseldorf
Anwälte beantragen Einstellung des Verfahrens
Die Verteidiger der vier mutmaßlichen al-Qaida-Terroristen der Düsseldorfer Zelle begründeten den Antrag mit fehlender Akteneinsicht.
Düsseldorf. Die Verteidiger der Düsseldorfer Zelle haben am Mittwoch die Einstellung des Verfahrens gegen die vier mutmaßlichen Al-Qaida-Terroristen beantragt. Sie begründeten das vor Gericht mit fehlender Akteneinsicht. Mindestens solle die Hauptverhandlung vor dem Oberlandesgericht ausgesetzt werden. Die Aussagen der Angeklagten aus Telefon- und Wohnraumüberwachung lägen nicht vollständig im Original vor, sondern seien durch Ermittler zusammengefasst. Dadurch werde die Verteidigung eingeschränkt. Bundesanwalt Michael Bruns beantragte, die Anträge zurückzuweisen. Das Gericht will am Nachmittag daüber entscheiden.
+++Eine Frau leitet den al-Qaida-Prozess: Barbara Havliza+++
+++Bochum: Spezialeinheit verhaftet terrorverdächtigen Islamisten+++
Dem Quartett wird seit heute der Prozess gemacht. Im Auftrag der Führung der radikal-islamischen Extremisten soll die Düsseldorfer Zelle einen Anschlag in Deutschland geplant haben. Wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung waren die Männer im Alter von Anfang 20 bis Anfang 30 im April angeklagt worden. Sie hatten den Ermittlungen zufolge einen "aufsehenerregenden Terroranschlag" in Deutschland geplant.
Zweck der Vereinigung sei es gewesen, "Mord und Totschlag zu begehen", wie die Bundesanwaltschaft in der Anklage erklärte. Ein konkretes Anschlagsziel hatten sie allerdings noch nicht ausgewählt. Für das Verfahren hat die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza 30 Verhandlungstermine bis Ende November bestimmt. Havliza war bereits an den Prozessen gegen die sogenannten Kofferbomber aus Köln und die islamistische "Sauerland-Gruppe" beteiligt war.
Die Männer waren monatelang observiert worden. Der Prozess-Stoff füllt 260 Aktenordner, die Anklageschrift umfasst einschließlich Anhang mehr als 500 Seiten. In einem Vorgespräch haben die Verteidiger dem Gericht signalisiert, dass die Vier zu den Vorwürfen zunächst schweigen werden. Am zweiten Verhandlungstag sollen an diesem Donnerstag zahlreiche Angehörigen der Angeklagten als Zeugen vor Gericht auftreten. Es wird davon ausgegangen, dass die meisten Angehörigen von ihrem Schweigerecht Gebrauch machen.
Bei den Angeklagten handelt es sich unter anderem um den Marokkaner Abdeladim El-K. Er hat der Bundesanwaltschaft zufolge einen Anschlag bei der Ausbildung in einem al-Qaida-Lager vorbereitet. Die Führung der Organisation habe ihn mit dem Aufbau einer Zelle beauftragt, die Anschläge in Deutschland begehen sollte. El-K. sei 2010 in ein Ausbildungslager der Gruppe im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet gereist, wo er im Umgang mit Schusswaffen sowie in der Herstellung von Sprengstoffen und Zündern unterrichtet wurde. Er sei im Mai 2010 nach nach Deutschland gekommen und habe die ihm aus seiner Studienzeit bekannten Mitangeklagten – den Deutsch-Marokkaner Jamil S., den Deutsch-Iraner Amid C. und den Deutschen Halil S. - rekrutiert.
Ab Dezember 2010 habe sich El-K. über die Sicherheitsvorkehrungen an öffentlichen Gebäuden, Flughäfen und Bahnhöfen informiert. Jamil S. habe ihn in seiner Wohnung in Düsseldorf aufgenommen und sollte bei der Herstellung des Sprengstoffs mitwirken. Die beiden weiteren Angeklagten seien vor allem für logistische Aufgaben, etwa für die verschlüsselte Kommunikation mit der al-Qaida-Führung, zuständig gewesen. Ab April 2011 habe die Gruppe nach Möglichkeiten gesucht, für die Herstellung von Sprengsätzen nötige Materialien zu beschaffen. Schließlich hätten sie versucht, in der Wohnung aus Grillanzündern Hexamin für Sprengstoff zu gewinnen. Daraufhin waren El-K., Jamil S.und Amid C. Ende April 2011 in Düsseldorf und Bochum festgenommen worden. Halil S. habe die Anschlagspläne anschließend weiter verfolgt, sei aber im Dezember in Bochum festgenommen worden.
MIt Material von dpa/rtr














