24.07.12

NS-Opfer

Staat verweigert Rente für Witwe von Auschwitz-Häftling

Behörde zweifelt an ärztlichen Befunden, wonach ein Herzleiden des Ex-KZ-Häftlings auf die Internierung zurückzuführen sei.

Foto: dpa/DPA
Gedenkstätte KZ Auschwitz
Die Gedenkstätte des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz

Düsseldorf. Die Düsseldorfer Bezirksregierung verweigert der Witwe eines Auschwitz-Überlebenden laut Medienbericht die Hinterbliebenenrente. Die Behörde stellte den krankheitsbedingten Anspruch von Sinto Anton B. infrage, berichtete "Die Tageszeitung" am Dienstag. Protest gegen den Vorgang kommt vom Zentralrat Deutscher Sinti und Roma. "Das ist 67 Jahre nach dem Holocaust ein unglaublicher und nicht hinnehmbarer Vorgang", heißt es in einem Offenen Brief des Zentralratsvorsitzenden Romani Rose an Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD). Das Schreiben soll am Dienstag veröffentlicht werden.

+++Stolpersteine vor Rathaus erinnern an Nazi-Opfer+++

Anton B. wurde 1924 in Herne geboren und starb 2009. Dem Bericht zufolge überlebte er als einziges von elf Geschwistern das Konzentrationslager Auschwitz und bekam Zeit seines Lebens wegen als verfolgungsbedingt anerkannter Gesundheitsschäden eine Opferrente. Nach seinem Tod habe seine Ehefrau Eva B. Witwenrente nach dem Bundesentschädigungsgesetz beantragt, die ihr die Bezirksregierung Düsseldorf aber nun verwehre. Die Behörde zweifele nachträglich die ärztlichen Befunde aus den 50er-Jahren an, wonach Anton B.s Herzleiden auf die KZ-Internierung zurückzuführen sei, heißt es.

Ein solches Vorgehen ist nach Angaben des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma völlig unüblich. "Wir werden diese Herabsetzung der Auschwitz-Opfer nicht zulassen", schreibt der Zentralratsvorsitzende Rose Ministerpräsidentin Kraft in seinem Offenen Brief. "Es ist nachvollziehbar, dass die Entscheidung für die Witwe von Herrn B. schwer zu akzeptieren ist", teilte das nordrhein-westfälische Innenministerium auf Anfrage der "taz" mit. Die Bezirksregierung habe aber "keinen Ermessensspielraum" gesehen. Sollte das Landgericht Düsseldorf zu einer anderen Bewertung kommen, würden die Behörden dies "selbstverständlich akzeptieren". Vor dem Düsseldorfer Landgericht wird der Fall am 7. August verhandelt. Die Bezirksregierung rechnet mit einem Urteil im September. Zum laufenden Verfahren selbst will sie nichts sagen.

Mit Material von dapd/kna

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