20.07.12

Nazi-Morde

Ministerium: Verfassungsschutz vernichtete NSU-Akten

Ehemaliger Präsident des Thüringer Verfassungsschutzes will zwei ehemalige Mitarbeiter wegen Falschaussage vor Ausschuss anzeigen

Foto: ZB/DPA
Akten des Verfassungsschutzes - heute tagt erneut der Untersuchungsausschuss zu den Verfassungspannen nach den Nazi-Morden
Akten des Verfassungsschutzes - heute tagt erneut der Untersuchungsausschuss zu den Verfassungspannen nach den Nazi-Morden

Berlin/Erfurt. Auch einen Monat nach Auffliegen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) sind im Bundesamt für Verfassungsschutz noch Akten mit Bezug zu der Terrorzelle vernichtet worden. Bei den am 5. Dezember 2011 gelöschten Daten handele es sich um Beweismittel zu Abhöraktionen, die Personen mit Kontakt zu NSU-Mitgliedern betrafen, sagte Ministeriumssprecher Jens Teschke am Freitag in Berlin. Einen Bezug zu Straftaten der NSU gebe es aber nicht. Der Terrorzelle, die jahrelang unentdeckt blieb, werden zehn Morde zugeschrieben.

Bisher war nur eine Schredder-Aktion vom November 2011 bekannt, bei der wenige Tage nach Auffliegen der NSU Akten zur Thüringer Neonazi-Szene – aus der die Terrorzelle stammt – vernichtet wurden. Deswegen laufen gegen drei Mitarbeiter des Bundesamtes für Verfassungsschutz disziplinarrechtliche Ermittlungen. Der Untersuchungsausschuss des Bundestags hat inzwischen kaum noch Zweifel, dass es sich um eine gezielte Vernichtungsaktion handelte. Das Motiv ist aber unklar.

Teschke räumte ein, dass auch im April und Mai 2012 im Bundesamt noch Akten vernichtet worden seien, bei denen die Frage des NSU-Bezugs noch nicht geklärt sei. "Das liegt mir derzeit noch nicht vor, was da jetzt genau in diesen Akten steht", sagte er. Teschke betonte, dass die Anweisung des Innenministeriums für alle diese Löschaktionen bereits 2005 ergangen sei. Er erklärte die Verzögerung mit gesetzlichen Fristen und einem regelrechten Aktenstau vor den Reißwölfen des Verfassungsschutzes. "Im Grunde haben wir einen gewaltigen Rückstand von Löschungen, der immer wieder abgearbeitet werden muss."

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Einen Schredder-Stopp für Akten über Abhöraktionen im Bundesamt für Verfassungsschutz gab es erst Anfang Juli. Und erst am vergangenen Mittwoch ordnete das Innenministerium an, keinerlei personenbezogenen Daten aus dem Bereich Rechtsextremismus mehr zu löschen.

Pannen bei der Neonazi-Fahnung
Pannen bei der Neonazi-Fahndung
Thüringen: 1998 findet die Polizei in Jena in einer Garage des Trios des rechtsextremen Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) Rohrbomben und Sprengstoff. Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe können trotz eines Haftbefehls und der Beobachtung durch den Verfassungsschutz untertauchen. Im Mai 2012 kommt eine unabhängige Kommission zu dem Ergebnis, dass Fehler der Thüringer Behörden das Untertauchen des Neonazi-Trios begünstigt haben. Innenminister Jörg Geibert (CDU) versetzt Verfassungsschutzpräsident Thomas Sippel Anfang Juli in den Ruhestand. Er wird zuletzt wegen seiner Informationspolitik zur "Operation Rennsteig" kritisiert. Bei der geheimen Aktion ging es um den Einsatz von V-Leuten im Umfeld des Thüringer Heimatschutzes, dem früher auch das Neonazi-Trio angehörte.
Sachsen: Die Parlamentarische Kontrollkommission des sächsischen Landtags bescheinigt dem Verfassungsschutz des Freistaates im Juni erhebliche Defizite bei der Fahndung nach dem Neonazi-Trio, das nach dem Untertauchen unerkannt in Zwickau lebte. Vor allem die Zusammenarbeit mit dem Thüringer Verfassungsschutz sei mangelhaft gewesen. Im Juli tauchen im Landesamt für Verfassungsschutz Dokumente zu Ermittlungen im Zusammenhang mit dem NSU auf. Sachsens Verfassungsschutzpräsident Reinhard Boos räumt seinen Posten.
Bayern: Im Juli wird in München ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss zu möglichen Versäumnissen der Ermittler eingesetzt. In Bayern hatte das Terrortrio fünf seiner zehn Morde verübt. Der frühere Innenminister Günther Beckstein (CSU) weist im Mai vor dem Bundestags-Untersuchungsausschuss Vorwürfe gegen ihn und die Landesbehörden im Umgang mit der Neonazi-Mordserie zurück. Es habe keine heiße Spur gegeben, die den Anfangsverdacht eines fremdenfeindlichen Verbrechens bestätigt habe. Er räumt ein, die Übergabe der Ermittlungsführung von der bayerischen Sonderkommission Bosporus an das Bundeskriminalamt im Jahr 2006 abgelehnt zu haben.
Niedersachsen: Der Thüringer Verfassungsschutz informiert 1999 die Kollegen in Niedersachsen über Holger G., es gehe um Rechtsterrorismus. Die Fahnder beobachten den 37-Jährigen zwar und erstatten Thüringen Bericht – die Informationen legen sie aber zu den Akten. Drei Jahre später werden sie gelöscht. G. wird nach dem Auffliegen der Zelle im November 2011 als erster mutmaßlicher Unterstützer festgenommen. Er gibt zu, dem Trio eine Waffe sowie Papiere besorgt zu haben. Der Bundesgerichtshof hebt den Haftbefehl im Mai 2012 auf. Es gebe keinen dringenden Tatverdacht, dass G. das Trio unterstützt oder Beihilfe zu den Morden geleistet habe.
Nordrhein-Westfalen: Die Phantombilder der Verdächtigen eines Nagelbomben-Anschlags in Köln 2004 weisen offenbar große Ähnlichkeit mit den Bildern der mutmaßlichen Mörder eines türkischstämmigen Mannes in Nürnberg auf. Eine Verbindung wird aber nicht gezogen. Auch ein Sprengstoffanschlag auf eine iranische Familie 2001 in Köln wird dem NSU zugeordnet. Der Unionsobmann im Untersuchungsausschuss des Bundestags, Clemens Binninger (CDU), sagt nach einer Sitzung Anfang Juli, beide Anschläge hätten das Potenzial gehabt für eine heiße Spur zu den Rechtsterroristen.
Hessen: Am Tag des Mordes an einem Internetcafé-Betreiber 2006 in Kassel ist ein V-Mann des hessischen Verfassungsschutzes am Tatort. Ermittlungen können den Verdacht einer Verwicklung in die Tat nicht erhärten. Der Verfassungsschutz lehnt es ab, dass die Behörden den Mann persönlich befragen. Später wird er vom Verfassungsschutz selbst mit den Fragen der Polizei konfrontiert.
dpa, abendblatt.de
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