16.07.12

Urteil zu Zirkumzision

Bundeskanzlerin setzt sich für Beschneidung ein

Medien: Angela Merkel drängt auf das Recht für religiösen Ritus. Justizministerin erwartet keine schnelle Regelung bei Beschneidung.

Foto: picture-alliance / Godong/Godong
Circumcision kit
Deutschland diskutiert weiter über das umstrittene Beschneidungsgesetz

Münchebn/Köln/Berlin. Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) dringt laut einem Zeitungsbericht mit Nachdruck auf ein Recht auf Beschneidung. Im CDU-Bundesvorstand sagte die Parteichefin am Montag nach Informationen der "Financial Times Deutschland" (Online-Ausgabe), sie wolle nicht, dass Deutschland das einzige Land auf der Welt sei, in dem Juden nicht ihre Riten ausüben könnten. "Wir machen uns ja sonst zur Komikernation", zitiert FTD.de Merkel unter Berufung auf Teilnehmer.

Auch Regierungssprecher Steffen Seibert betonte erneut, die Bundesregierung arbeite nach dem umstrittenen Urteil des Landgerichtes Köln auf eine zügige Lösung hin. In Deutschland sei man seit Jahrhunderten zu dem Schluss gekommen, dass die Beschneidung von Jungen ein akzeptabler Eingriff sei, sagte Seibert. Bereits am Freitag hatte die Bundesregierung angekündigt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um den religiösen Ritus weiter zu ermöglichen.

Justizministerin: Keine schnelle Lösung bei Beschneidung

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat Erwartungen gedämpft, es werde schnell eine gesetzliche Regelung zu religiösen Beschneidungen geben. Eine gesetzliche Klarstellung werde intensiv geprüft, sei aber nicht einfach, sagte die Ministerin am Montag im Bayerischen Rundfunk. Der Präsident des Zentralrats der Juden, Dieter Graumann, sprach von einem wichtigen und ermutigenden Signal der Politik. Bundesregierung, SPD und Grüne hätten ein ganz klares Zeichen gesetzt mit der Ankündigung, nach dem Kölner Urteil zur Beschneidung gesetzlich für Klarheit sorgen zu wollen.

Nach dem Urteil des Kölner Landgerichts sei eine "Welle der Verunsicherung durch die jüdische Gemeinschaft gegangen", sagte Graumann. Leutheusser-Schnarrenberger nannte das Urteil eine Einzelfallentscheidung: "Man sollte nicht so tun, als hätte dieses Urteil weitgehende Bindungswirkung." Es gebe zu Recht an der Begründung dieses Urteils deutliche Kritik.

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Die Bundesregierung prüft nach Angaben der Ministerin eine gesetzliche Klarstellung im Familienrecht, beim Sorgerecht oder im Patientenrechtegesetz. Das sei aber nicht so einfach: "Man kann nicht einfach pauschal sagen: Jeder religiös motivierte Eingriff ist immer erlaubt. Das hört sich so einfach an, hat aber dann Ausweitungen, die bestimmt von niemandem gewollt sind. Denn niemand möchte die Genitalverstümmelung von Mädchen in unser Gesetz aufnehmen."

Das Kölner Landgericht hatte die Beschneidung eines vierjährigen muslimischen Jungen als Körperverletzung gewertet. Das war bei Vertretern von Juden und Muslimen, aber auch bei den Kirchen auf scharfe Kritik gestoßen. Am Freitag hatte die Bundesregierung angekündigt, eine gesetzliche Regelung zu schaffen, um den religiösen Ritus weiter zu ermöglichen.

Die Justizministerin würde nach eigenen Worten einen Spruch des Bundesverfassungsgerichts begrüßen. Denn das Kölner Urteil sei rechtskräftig und deshalb nicht in nächster Instanz anfechtbar. Deshalb sei es "nicht so leicht, zu einer höchstrichterlichen Entscheidung zu kommen, was bestimmt das Beste in diesem Fall wäre".

Zentralratspräsident Graumann beklagte sich unterdessen über "Töne in der Diskussion, die ich für schwierig zu ertragen halte, wir würden unseren Kindern bewusst Schaden zufügen". Graumann: "Das ist für mich ganz besonders infam und verletzend. Unsere Kinder brauchen keine selbst erklärten und nicht gebetenen Fürsprecher. Diese besserwisserischen Belehrungen sollten wir uns ein bisschen verbitten."

Mit Material von epd

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