11.07.12

Mordfall Buback

Verena Becker legt Revision gegen Urteil ein

Die zu vier Jahren Haft verurteilte frühere RAF-Terroristin will Revision einegen. Wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Buback verurteilt.

Foto: dpa
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker im Gerichtssaal des Oberlandesgerichts in Stuttgart
Die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker legt Revision gegen das Urteil ein

Stuttgart. Das Urteil im RAF-Prozess um das Buback-Attentat kommt vor den Bundesgerichtshof. Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker hat gegen ihre Verurteilung wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback Revision eingelegt, wie ihr Verteidiger Hans Wolfgang Euler am Mittwoch sagte. Die 59 Jahre alte Angeklagte war am vergangenen Freitag vom Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Der Angeklagten, die früher bereits wegen einer anderen Tat zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden war, sollten laut OLG zweieinhalb Jahre der vierjährigen Freiheitsstrafe als "Härteausgleich" angerechnet werden. Doch nun kann der Richterspruch vorerst nicht rechtskräftig werden. Der BGH wird prüfen, ob es im Urteil des Oberlandesgerichts Rechtsfehler gibt.

Das Gericht entschied, Becker habe "psychische Beihilfe" zu dem Mord an Buback und seinen beiden Begleitern am 7. April 1977 in Karlsruhe geleistet. Das OLG sah als erwiesen an, dass Becker die Entscheidung für das Attentat im Beisein der späteren Täter "mitbestimmt" und die Täter in ihrem Tatentschluss "wissentlich und willentlich" bestärkt habe. Rechtsanwalt Euler sagte: "Uns überzeugt das Urteil wegen psychischer Beihilfe nicht." (dapd)

Stationen im Leben von Verena Becker
Stationen im Leben von Verena Becker
Schon in jungen Jahren hatte sich Verena Becker in Richtung einer militanten linksradikalen Organisation orientiert. Die gebürtige Berlinerin schloss sich Anfang der 1970er Jahre der terroristischen "Bewegung 2. Juni" an, die als "Stadtguerillagruppe" galt. Benannt ist diese Terrorgruppe nach dem Todestag des Studenten Benno Ohnesorg, der am 2. Juni 1967 bei einer Demonstration in Berlin erschossen wurde. Als die Gruppe einen Bombenanschlag auf den britischen Jachtclub in West-Berlin verübte, bei dem ein Bootsbauer starb, wurde Becker zu einer sechsjährigen Jugendstrafe verurteilt.
Allerdings verbüßte Verena Becker diese Haftstrafe nicht. Als die "Bewegung 2. Juni" im Februar 1975 den damaligen Berliner CDU-Vorsitzenden Peter Lorenz entführe und fünf Tage gefangen hilt, pressten die Täter damit Becker und vier andere Gesinnungsgenossen wurden aus der Haft frei. Statt im Gefängnis ihre Strafe zu verbüßen, wurden Becker als eine von fünf deutschen Terroristen in den Kemen ausgeflogen und dort in einem Lager im Guerillakampf geschult.
Der Beginn der RAF-Terroristin Verena Becker, denn im Lager hattte sie Kontakt zu Mitgliedern der Roten Armee Fraktion (RAF), die Anschläge auf führende Vertreter des deutschen Staates plante. Laut Anklage der Bundesstaatsanwaltschaft hat sich die heute 59-Jährige bei den Vorbereitungstreffen "vehement" für den Mordanschlag auf den bei der RAF verhassten Generalbundesanwalt Siegfried Buback eingesetzt. Sie selbst bestreitet allerdings bis heute, an dem Mordanschalg mitgewirkt zu haben. "An einer konkreten Anschlagsvorbereitung war ich nie beteiligt", sagte Becker im Prozess. Gestanden hat sie hingegen, dass sie an der Verbreitung der Bekennerschreiben nach dem Attentat mitgewirkt hat.
Am 2. Mai 1977 wirde Becker schließlich zusammen mit dem RAF-Terroristen Günter Sonnenberg in Singen festgenommen. Es kanm zu einer Schießerei mit der Polizei. Das beim Buback-Attentat eingesetzte Gewehr befand sich dabei in Sonnenbergs Rucksack.
Wegen dieser Schießerei in Singen wurde Becker im Dezember 1977 zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Für den Buback-Mord wurde sie jedoch nicht belangt. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde am 31.März 1980 mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt. Ab Herbst 1981 soll Becker aus dem Gefängnis zwei Jahre lang Kontakte zum Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gehabt haben. Hierzu äußerte sie sich nicht.
Der damalige Bundespräsident Richard von Weizäcker begnadigte Verena Becker im September 1989. Am 30. November 1989 wurde sie aus der Haft entlassen. Doch auch nach der Begnadigung wurde Becker wieder straffällig. In den 90er Jahren wurde sie zweimal wegen Ladendiebstählen verurteilt. Einmal, weil sie Bettwäsche geklaut, ein anderes Mal, weil sie Bücker aus einem Geschäft gestohlen hatte.
Neun Jahre nach ihrer Haftentlassung - im April 2008 nahm die Staatswanwaltschaft die Ermittlungen im Fall Buback gegen sie wieder auf. Das führte zu ihrer erneuten Festnahme am 27. August 2009. An Briefumschlägen der RAF-Bekennerschreiben zum Buback-Attentat waren Verena Beckers DNA-Spuren gefunden worden. Der Prozess beakann am 30. September vor dem Oberlandesgeriicht Stuttgart.
Mordfall Buback
Die Spur zu Verena Becker
Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter werden am 7. April 1977 bei einem Attentat von der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe erschossen. Als Mittäter gelten lange Zeit Christian Klar sowie Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Als Rädelsführerin wird Brigitte Mohnhaupt verurteilt.
Wer damals die tödlichen Schüsse vom Sozius eines Motorrads abfeuerte, bleibt aber ungeklärt. Seit 2008 wird in dem Fall Buback erneut gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ermittelt, die immer wieder der Mittäterschaft verdächtigt wurde. Nun muss sie sich 33 Jahre später wegen Mordes vor Gericht verantworten.
6. Juni 2008: Die Bundesanwaltschaft leitet ein neues Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker ein. Weil sie damit als Beschuldigte gilt, kann die Ermittlungsbehörde Gen-Material von ihr nehmen und es mit DNA-Spuren abgleichen.
22. Juli 2008: Verena Becker soll einem DNA-Gutachten zufolge wahrscheinlich nicht am Buback-Attentat beteiligt gewesen sein.
20. August 2009: Verena Becker war möglicherweise doch am Attentat beteiligt. An den damaligen Bekennerschreiben der Terrorgruppe wurden DNA-Spuren von ihr entdeckt. Die Polizei durchsucht die Wohnung der 57-Jährigen.
27. August 2009: Verena Becker wird in Berlin verhaftet. Die Bundesanwaltschaft hält sie für dringend verdächtig, an der Ermordung Bubacks beteiligt gewesen zu sein.
18. Dezember 2009: Bundesanwalt Rainer Griesbaum kündigt an, im Frühjahr 2010 Mordanklage gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft beim Attentat auf Buback zu erheben.
23. Dezember 2009: Der Bundesgerichtshof gibt einer Haftbeschwerde Verena Beckers wegen fehlender Fluchtgefahr statt. Sie wird aus der Untersuchungshaft in Berlin-Pankow entlassen. Im Gegensatz zu Bundesanwaltschaft hält der BGH Becker nicht für eine Mittäterin bei der Ermordung Bubacks. Die Richter gehen nur von Beihilfe aus.
15. März 2010: Die Bundesanwaltschaft kann Geheimakten zum Mordfall Siegfried Buback doch vor Gericht verwenden. Wie die Behörde mitteilt, liegen ihr Unterlagen des Bundesverfassungsschutzes vor, die für das Ermittlungsverfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker relevant sind.
8. April 2010: Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe teilt mit, dass sie – fast auf den Tag genau 33 Jahre nach dem Buback-Mord – Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Anklage erhoben hat.
28. Juli 2010: Das OLG Stuttgart teilt mit, dass es die Mord-Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet hat. Mit dem Prozessbeginn sei voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen.
Quelle: dpa
Der Prozess in Stichworten
Der Prozesses um den Mordanschlag auf den Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 in Stichworten
30. September 2010: Der Prozess gegen Verena Becker beginnt vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart.
16. Dezember 2010: Ein Gutachter des Bundeskriminalamts (BKA) sagt aus, dass die DNA-Spuren an drei Bekennerschreiben von der Angeklagten stammen.
10. Februar 2011: Der RAF-Aussteiger Peter Jürgen Boock räumt ein, nach seiner Verhaftung im Jahr 1981 nicht die Wahrheit gesagt zu haben. "Ich habe gelogen, was das Zeug hielt", sagt Boock. Seit 1992 seien seine Angaben jedoch richtig.
11. Februar 2011: Nach Boocks Auffassung war Becker nicht am Mordanschlag auf Buback beteiligt. "Für mich hat Frau Becker nie zu den für Karlsruhe relevanten Leuten gehört", sagt Boock. Zugleich erklärt er, Becker habe bei einem Treffen im Jemen "vehement das unterstützt, was die Stammheimer wollten". Deren Parole lautete: "Der General muss weg."
24. Februar 2011: Die RAF-Aussteigerin Silke Maier-Witt wird vernommen. Sie macht keine konkreten Aussagen zu den Tätern.
3. März 2011: Boock sagt aus, seiner Einschätzung nach sei Becker nicht an der Planung des Attentats beteiligt gewesen. Andere RAF-Leute seien "für die strategische Planung viel geeigneter" gewesen, betont Boock.
10. März 2011: Die beiden früheren RAF-Terroristen Stefan Wisniewski und Günter Sonnenberg verweigern als Zeugen die Aussage vor Gericht.
24. März 2011: Auch Knut Folkerts und die als "Hauptzeugin" geladene Brigitte Mohnhaupt, beide ehemalige RAF-Terroristen, schweigen vor Gericht.
31. März 2011: Das frühere RAF-Führungsmitglied Siegfried Haag und das RAF-Mitglied Roland Mayer verweigern ebenfalls die Aussage. Das OLG ordnet Beugehaft gegen sie an, um eine Aussage zu erzwingen.
8. April 2011: Der RAF-Aussteiger Werner Lotze bringt keine Aufklärung im Mordfall Buback. "Ich habe damals nicht mitgekriegt, wer es gemacht haben könnte", sagt Lotze.
12. Mai 2012: Wichtige Zeugen des Nebenklägers Michael Buback, dem Sohn des Getöteten, sagen aus. Die "Zeugen vom Vortag" geben an, am Tag vor dem Attentat das Tatmotorrad mit den Attentätern in Tatortnähe gesehen zu haben.
6. Juni 2011: Der im RAF-Prozess zuständige 6. Strafsenat des OLG erhält per Post eine Patrone. Absender ist ein Zeuge aus dem Prozess.
9. Juni 2011: Bundesanwalt Rainer Griesbaum sagt aus, er habe bis heute "keinerlei Hinweise" dafür, dass es eine "schützende Hand" des Verfassungsschutzes für Becker gegeben haben könnte.
11. Juli 2012: Es wird bekannt, dass die beiden früheren RAF-Terroristen Siegfried Haag und Roland Mayer doch nicht in Beugehaft müssen. Das entschied der Bundesgerichtshof.
4. August 2011: Der nach dem Attentat eingesetzte taktische Einsatzleiter des BKA entlastet Becker. "Der Name Becker hat im Zusammenhang mit dem Anschlag keine Rolle gespielt", sagt er.
11. August 2011: Der frühere Journalist Nils von der Heyde belastet Becker. Er sagt aus, der frühere Leiter des Hamburger Landesamtes für Verfassungsschutz, Christian Lochte, habe ihm kurz nach dem Attentat erzählt, dass Becker geschossen habe.
15. September 2011: Der frühere RAF-Terrorist Christian Klar verweigert ebenfalls die Aussage.
7. Oktober 2011: Der ehemalige Verfassungsschützer Winfried Ridder sagt aus, eine Information der Behörde weise auf Christian Klar, Günter Sonnenberg und Stefan Wisniewski als unmittelbar Beteiligte an dem Mordanschlag hin.
21. Oktober 2010: Es wird bekannt, dass Michael Buback seinen Anwalt wechselt. Grund dafür sei das zerstörte Vertrauensverhältnis zu seinem bisherigen Anwalt Ulrich Endres. Neuer Nebenklagevertreter ist der Waiblinger Rechtsanwalt Jens Rabe.
10. November 2011: Der frühere BKA-Präsident Horst Herold hält die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker für eine Mittäterin beim Mordanschlag, aber nicht für die Todesschützin.
24. November 2011: Michael Buback wird als Zeuge vernommen. Er erklärt, er wolle Becker nicht in Haft bringen.
13. Dezember 2011: Das OLG ordnet Beugehaft gegen die frühere RAF-Terroristin Christa Eckes an.
12. Januar 2012: Der frühere Bundesanwalt Wolfgang Pfaff entlastet Becker. Er habe nicht die geringste Kenntnis, dass Becker am Attentat beteiligt gewesen sein könnte, sagte Pfaff.
19. Januar 2012: Der Bundesgerichtshof veröffentlicht einen Beschluss, wonach die schwer erkrankte Christa Eckes doch nicht in Beugehaft muss.
16. März 2012: Der ehemalige Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls wird vernommen. Er sagt aus, als er 1985 Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz geworden sei, sei der Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback und dessen zwei Begleiter "von den Behörden als aufgeklärt angesehen worden".
15. Mai 2012: Becker bricht am 89. Verhandlungstag ihr Schweigen. Sie bestreitet eine Beteiligung am Attentat und an dessen Vorbereitung und Planung. "Ich war nicht dabei", sagt Becker.
8. Juni 2012: Die Beweisaufnahme wird nach 91 Verhandlungstagen abgeschlossen.
14. Juni 2012: Die Bundesanwaltschaft beantragt wegen Beihilfe zum Mordanschlag eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren für Becker. Zwei Jahre sollen wegen ihrer früheren Verurteilung aber als bereits vollstreckt gelten. Von ihrem ursprünglichen Anklagevorwurf der Mittäterschaft rückte die Behörde ab.
15. Juni 2012: Nebenkläger Michael Buback fordert in seinem Plädoyer keine Verurteilung Beckers.
18. Juni 2012: Der Anwalt des Bruders des Mordopfers beantragt eine lebenslange Haftstrafe wegen Mittäterschaft für Becker.
26. Juni 2012: Beckers Verteidiger plädieren auf Freispruch.
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