26.06.12

Baden-Württemberg

Rechnungshof rügt Mappus' Vorgehen bei EnBW-Deal

Die Finanzprüfer übergaben ihren Bericht zu dem umstrittenen Milliardengeschäft am Dienstag dem Landtag und der Landesregierung.

Foto: dapd/DAPD
Stefan Mappus ließ sich beim EnBW-Deal offenbar von einem Banker steuern
Stefan Mappus ließ sich beim EnBW-Deal offenbar von einem Banker steuern

Stuttgart. Ohrfeige für Mappus: Der Rechnungshof in Baden-Württemberg hat das Vorgehen der früheren Landesregierung unter Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) beim Abschluss des EnBW-Deals scharf gerügt. Die Prüfung des Geschäfts von Ende 2010 habe ergeben, "dass das Verfahren im Vorfeld des Vertragsabschlusses in wesentlichen Teilen nicht den Anforderungen genügt, die aus der Landesverfassung und der Landeshaushaltsordnung folgen". Die Finanzprüfer übergaben ihren Bericht zu dem umstrittenen Milliardengeschäft am Dienstag dem Landtag und der Landesregierung. Er liegt der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart in Auszügen vor.

Zudem habe das Land den Kaufpreis nicht richtig ausgehandelt. Wörtlich heißt es in dem Bericht: "Auch bei der Ausgestaltung des Aktien-Kaufvertrags ist es nicht in ausreichendem Maße gelungen, Regelungen zu vermeiden, die für das Land wirtschaftlich nachteilig sind." Allerdings will sich der Rechnungshof nicht festlegen, ob der Preis von 4,7 Milliarden Euro überhöht war. "Die Angemessenheit des Kaufpreises bleibt offen", schreiben die Prüfer.

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Der Rechnungshof hat insbesondere die Rolle der Investmentbank Morgan Stanley hinterfragt, die für die Prüfung des Kaufpreises zuständig war. Risiken seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, monieren die Kontrolleure. Nach den Voraussetzungen der Landeshaushaltsordnung habe die von Morgan Stanley angefertigte "Fairness Opinion" zudem nicht ausgereicht. Eine echte Wirtschaftlichkeitsprüfung ("Due Diligence") habe es nicht gegeben. (dpa)

Hintergrund: Der EnBW-Aktiendeal
Die Chronologie des Aktienkaufs
06.12.2010: Wenige Monate vor der Landtagswahl übernimmt das Land Baden-Württemberg überraschend den 45-Prozent-Anteil des französischen Stromkonzerns EDF an der Energie Baden-Württemberg AG (EnBW). Die Stuttgarter Neckarpri GmbH, eine hundertprozentige Tochtergesellschaft des Landes, schließt einen Kaufvertrag mit dem französischen Energiekonzern EDF. Der Kaufpreis liegt bei 41,50 Euro je Aktie – also insgesamt 4,67 Milliarden Euro. Die damals oppositionelle SPD applaudiert zunächst.
13.12.2010: Nach ersten positiven Reaktionen kritisieren SPD und Grüne das Verfahren beim überraschenden Rückkauf der Landesanteile an der EnBW. Das Argument: Mappus wolle das Milliarden-Geschäft überhastet abwickeln und lasse die notwendige Transparenz vermissen. Später ist von "Machtmissbrauch" die Rede. Die Regierung weist die Kritik zurück: Das geltende Haushaltsrecht werde eingehalten.
15.12.2010: Der Landtag stimmt mit der CDU/FDP-Mehrheit dem Wiedereinstieg des Landes bei der EnBW zu. Der Landtag votiert für eine Garantie von 5,9 Milliarden Euro, um den Kauf zu sichern. SPD und Grüne verlassen bei der Abstimmung den Saal. Von den Liberalen gibt es Lob für den Kauf.
07.01.2011: Baden-Württemberg bietet den Kleinaktionären an, ihre Wertpapiere an der EnBW zu kaufen. Organisiert wird das Geschäft, das etwa zehn Prozent des Aktienbestandes umfasst, von der Landesbeteiligungsgesellschaft Neckarpri. Demnach können EnBW-Aktionäre ihre Anteilsscheine für 41,50 Euro an das Land verkaufen. Zu diesem Preis übernahm das Land auch die Aktien von EDF
17.01.2011: Die damalige Opposition aus SPD und Grünen kündigt eine Klage gegen den EnBW-Aktiendeal vor dem Staatsgerichtshof an. Die Opposition sieht das Haushaltsrechts des Landtags, das sogenannte Königsrecht, verletzt.
31.01.2011: Zwei Monate vor der Landtagswahl gerät Mappus immer mehr in Erklärungsnot. Die Opposition sieht Mappus der Lüge überführt, weil er im Landtag behauptet hatte, ihm habe vor dem Milliarden-Deal mit EDF ein rechtliches Gutachten vorgelegen. Die Expertise der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz, die eine Umgehung des Parlaments bei dem Geschäft rechtfertigt, trägt aber das Datum
15. Dezember – rund zehn Tage nach der Vertragsunterzeichnung. Es wird bekannt, das Mappus selbst seinen damaligen Finanzminister Willi Stächele (CDU) erst wenige Stunden vor Vertragsunterzeichnung über das Geschäft informierte.
03.02.2011: Der damalige Justizminister Ulrich Goll (FDP) bekennt, dass er schon sehr früh von dem zu diesem Zeitpunkt noch geheimen Aktiendeal wusste. Er sei rechtzeitig informiert worden – zwei Wochen früher als andere.
Quelle: dpa
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