14.06.12

Ehemalige RAF-Terroristin

Bundesanwaltschaft beantragt Haftstrafe für Verena Becker

Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker soll nach dem Willen der Bundesanwaltschaft wegen Beihilfe zum Mord an Buback verurteilt werden.

Foto: dapd/DAPD
Verena Becker betritt im Oberlandesgericht in Stuttgart den Verhandlungssaal
Verena Becker betritt im Oberlandesgericht in Stuttgart den Verhandlungssaal

Stuttgart. Die Bundesanwaltschaft hat gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker eine Freiheitsstrafe von vier Jahren und sechs Monaten beantragt. Becker habe sich wegen Beihilfe zum Mordanschlag auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback im Jahr 1977 strafbar gemacht, sagte Oberstaatsanwältin Silke Ritzert am Donnerstag vor dem Oberlandesgericht Stuttgart. Zwei Jahre der Strafe sollten allerdings aufgrund ihrer früheren Verurteilungen als bereits vollstreckt gelten.

Becker habe bei der Entscheidung für das Attentat einen entscheidenden Tatbeitrag geleistet, so die Anklagevertreterin. Sie habe bei einem Vorbereitungstreffen mit anderen RAF-Mitgliedern auf eine baldige Ausführung des Mordanschlags gedrungen und damit andere Terroristen beeinflusst. An der unmittelbare Ausführung des Anschlags am 7. April 1977 sei Becker jedoch nicht beteiligt gewesen. Insgesamt sei ihr Tatbeitrag von untergeordneter Bedeutung und deshalb als Beihilfe zu werten.

+++Bundesanwalt: Becker hat nicht auf Buback geschossen+++

+++Verena Becker: "Herr Buback, ich war nicht dabei"+++

Bei der Strafvollstreckung sei zu berücksichtigen, dass Becker bereits eine lebenslange Freiheitsstrafe verbüßt habe. Es dürfe Becker kein Nachteil entstehen, dass die Beteiligung am Anschlag auf Buback nicht bei ihrer früheren Verurteilung mit einbezogen wurde. Deshalb sollten zwei Jahre der Strafe bereits als verbüßt gelten. Dennoch würde der Antrag bedeuten, dass die 59-Jährige nochmals in Haft müsste; eine Aussetzung zur Bewährung wäre nicht möglich. (dpa)

Mordfall Buback
Die Spur zu Verena Becker
Generalbundesanwalt Siegfried Buback und seine zwei Begleiter werden am 7. April 1977 bei einem Attentat von der terroristischen Rote Armee Fraktion (RAF) in Karlsruhe erschossen. Als Mittäter gelten lange Zeit Christian Klar sowie Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Als Rädelsführerin wird Brigitte Mohnhaupt verurteilt.
Wer damals die tödlichen Schüsse vom Sozius eines Motorrads abfeuerte, bleibt aber ungeklärt. Seit 2008 wird in dem Fall Buback erneut gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker ermittelt, die immer wieder der Mittäterschaft verdächtigt wurde. Nun muss sie sich 33 Jahre später wegen Mordes vor Gericht verantworten.
6. Juni 2008: Die Bundesanwaltschaft leitet ein neues Ermittlungsverfahren gegen Verena Becker ein. Weil sie damit als Beschuldigte gilt, kann die Ermittlungsbehörde Gen-Material von ihr nehmen und es mit DNA-Spuren abgleichen.
22. Juli 2008: Verena Becker soll einem DNA-Gutachten zufolge wahrscheinlich nicht am Buback-Attentat beteiligt gewesen sein.
20. August 2009: Verena Becker war möglicherweise doch am Attentat beteiligt. An den damaligen Bekennerschreiben der Terrorgruppe wurden DNA-Spuren von ihr entdeckt. Die Polizei durchsucht die Wohnung der 57-Jährigen.
27. August 2009: Verena Becker wird in Berlin verhaftet. Die Bundesanwaltschaft hält sie für dringend verdächtig, an der Ermordung Bubacks beteiligt gewesen zu sein.
18. Dezember 2009: Bundesanwalt Rainer Griesbaum kündigt an, im Frühjahr 2010 Mordanklage gegen Verena Becker wegen Mittäterschaft beim Attentat auf Buback zu erheben.
23. Dezember 2009: Der Bundesgerichtshof gibt einer Haftbeschwerde Verena Beckers wegen fehlender Fluchtgefahr statt. Sie wird aus der Untersuchungshaft in Berlin-Pankow entlassen. Im Gegensatz zu Bundesanwaltschaft hält der BGH Becker nicht für eine Mittäterin bei der Ermordung Bubacks. Die Richter gehen nur von Beihilfe aus.
15. März 2010: Die Bundesanwaltschaft kann Geheimakten zum Mordfall Siegfried Buback doch vor Gericht verwenden. Wie die Behörde mitteilt, liegen ihr Unterlagen des Bundesverfassungsschutzes vor, die für das Ermittlungsverfahren gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker relevant sind.
8. April 2010: Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe teilt mit, dass sie – fast auf den Tag genau 33 Jahre nach dem Buback-Mord – Anklage gegen die frühere RAF-Terroristin Verena Becker beim Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart Anklage erhoben hat.
28. Juli 2010: Das OLG Stuttgart teilt mit, dass es die Mord-Anklage zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet hat. Mit dem Prozessbeginn sei voraussichtlich Ende September 2010 zu rechnen.
Quelle: dpa
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