14.06.12

Länder stellen Bedinungen

Ein Ja zum Fiskalpakt könnte teuer für die Regierung werden

Für den Fiskalpakt benötigt die Regierung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Doch der Preis für die Zustimmung ist hoch.

Foto: dpa
Winfried Kretschmann von den Grünen
Winfried Kretschmann (Grüne), Ministerpräsident von Baden-Württemberg, erhob unter anderem verfassungsrechtliche Forderungen: "Die Haushaltsautonomie der Länder muss gesichert bleiben"

Berlin/Halle. Die Zustimmung des Bundesrates zum Fiskalpakt könnte teuer für die Bundesregierung werden. Die Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg und Sachsen-Anhalt, Winfried Kretschmann (Grüne) und Reiner Haseloff (CDU) verlangten am Donnerstag vor dem Gespräch der Länderchefs mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) finanzielle Zugeständnisse. Für den europäischen Fiskalpakt benötigt die Regierung eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat. Die Regierungschefs der 16 Bundesländer wollten am Vormittag zunächst auf der Ministerpräsidentenkonferenz über die Auswirkungen des Fiskalpaktes reden und danach mit Merkel sprechen.

Kretschmann sagte der Zeitung "Die Welt" : "Wir müssen in der Lage sein, die durch den Fiskalpakt verschärften Verschuldungsgrenzen einzuhalten." Als Beispiel nannte er Eingliederungshilfen für Behinderte, die aus dem Ruder liefen, was viele Kommunen überfordere. "Deshalb muss sich da der Bund stärker engagieren", forderte er.

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Kretschmann erhob zudem verfassungsrechtliche Forderungen. "Wir stellen beim Fiskalpakt die Bedingung, dass die Haushaltsautonomie der Länder nicht ausgehebelt wird, indem irgendwelche Organe ohne Verfassungsrang bestimmen, wie unsere Haushalte auszusehen haben", sagte er. "Die Haushaltsautonomie der Länder muss gesichert bleiben."

Haseloff forderte die Übernahme kommunaler Altschulden durch den Bund. "Ohne Entgegenkommen des Bundes ist mit uns keine Entscheidung denkbar", sagte der CDU-Politiker der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung". "Für Sachsen-Anhalt könnte die Kompromisslinie darin liegen, dass der Bund die Altverbindlichkeiten der Kommunen übernimmt – etwa mit Hilfe eines Fonds, in den er einzahlt – und wir Länder im Gegenzug mit Hilfe unserer Kommunalaufsicht dafür sorgen, dass die Kommunen keine neuen Schulden mehr aufnehmen." Alternativ sei es auch möglich, dass der Bund für die Eingliederungshilfen für Behinderte in den Arbeitsmarkt geradestehe, wie Bayern und die SPD-regierten Länder es vorgeschlagen hätten. (dapd)

Fiskalpakt: Kernpunkte des neuen EU-Sparpaktes
Der neue Fiskalpakt verpflichtet die Unterzeichner zu strenger Haushaltsdisziplin. Das Abkommen mit dem offiziellen Namen "Vertrag für Stabilität, Koordination und Regierungsführung" soll eine Wiederholung der Schuldenkrise verhindern.
25 EU-Staaten haben das internationale Abkommen beim Gipfeltreffen am Freitag in Brüssel unterschrieben. Nicht alle 27 EU-Staaten ziehen mit: Großbritannien und Tschechien bleiben außen vor, Irland lässt das Volk über das Abkommen abstimmen. In Kraft treten soll der Vertrag spätestens Anfang 2013. Die Kernpunkte:
Ausgeglichener Haushalt:
Die Unterzeichner streben nahezu ausgeglichene Haushalte an. Das jährliche, um Konjunktur- und Einmaleffekte bereinigte Staatsdefizit eines Landes darf 0,5 Prozent der Wirtschaftskraft nicht übersteigen. Die Staaten führen nationale Schuldenbremsen ein und verankern sie in ihrer Verfassung oder auf vergleichbarer Ebene.
Defizitverfahren:
Verschuldet sich ein Staat zu sehr, wird automatisch ein Defizitverfahren ausgelöst. Anders als bisher können Sanktionen nur noch von einer Zwei-Drittel-Mehrheit der EU-Finanzminister gestoppt werden. Liegt die Gesamtverschuldung über 60 Prozent der Wirtschaftsleistung, soll sie pro Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden.
Klagerecht:
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) überprüft, ob die Staaten die Schuldenbremse auch in nationales Recht umsetzen. Klagen kann nur ein anderes Unterzeichnerland, nicht aber die EU-Kommission.
Sanktionen:
In letzter Konsequenz kann das oberste EU-Gericht gegen Haushaltssünder des Eurogebiets eine Geldstrafe von bis zu 0,1 Prozent der Wirtschaftsleistung verhängen. Die Summen fließen bei Euro-Ländern in den Euro-Rettungsfonds ESM, ansonsten in den allgemeinen EU-Haushalt.
Verknüpfung mit ESM-Rettungschirm:
Der Sparpakt wird mit dem im Juli startenden ständigen Krisenfonds ESM verknüpft werden. ESM-Hilfen sollen also nur die Euro-Länder erhalten, die auch den neuen Pakt unterzeichnet haben – was zu einem potenziellen Problem für Irland werden könnte.
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