23.05.12

Gesundheitspolitik

Bundesregierung will Rechte von Patienten stärken

Am Mittwoch verabschiedete das Kabinett einen Gesetzesentwurf. SPD-Gesundheitsexperte kritisiert das Gesetz als inhaltslos.

Foto: dapd
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vor der Kabinettssitzung zum Entwurf des Patientenrechtegesetzes
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) und Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) vor der Kabinettssitzung zum Entwurf des Patientenrechtegesetzes

Berlin. Die Bundesregierung will die Rechte der Patienten im Umgang mit Ärzten stärken. Das Kabinett verabschiedete am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf, wie das Gesundheitsministerium mitteilte. So sollen etwa alle Rechte und Pflichten, die im Zusammenhang mit einer ärztlichen Behandlung stehen, zukünftig in einem Behandlungsvertrag festgehalten werden. Auch Kunstfehler sollen genauer dokumentiert und überprüft werden.

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Bisher sind die Rechte der Patienten in einer Vielzahl von Vorschriften in verschiedenen Rechtsbereichen – zum Teil lückenhaft - geregelt. Im sogenannten Patientenrechtegesetz, das Anfang 2013 in Kraft treten soll, sollen sie zusammengefasst und vervollständigt werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) sagte, Patienten müssten nun "über die Behandlung umfassend informiert werden". Dies gelte auch für die Kosten einer Behandlung, wenn die Krankenkasse die Kosten ausnahmsweise nicht übernimmt. Es werde sichergestellt, dass Patienten in ihre Akte Einsicht nehmen können. Das Gesetz ermögliche dadurch "Arzt-Patienten-Gespräche auf Augenhöhe", ergänzte Gesundheitsminister Daniel Bahr (FDP). Die bringe "mehr Klarheit und Transparenz im Gesundheitswesen".

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Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach nannte das Gesetz dagegen inhaltslos. Es sei lediglich eine Bündelung bereits vorhandener Regelungen, kritisierte Lauterbach im dapd-Interview. Ein paar Paragrafen umzustellen, mache noch lange kein Gesetz. Lauterbach bemängelte, es sei versäumt worden, einen Fonds einzurichten, der Betroffenen schnell und unbürokratisch helfe. Ärzte wären dadurch auch eher bereit gewesen, Fehler einzugestehen. Zudem hätte es "bei schweren Fällen eine Beweisumkehr zugunsten der Patienten geben müssen". Dies sei oft auch schon gelebte Rechtspraxis.

Kritik kam auch von den Grünen. Der Gesetzentwurf "Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten" mache seinem Namen keine Ehre, sagte die zuständige Fachpolitikerin der Grünen, Maria Klein-Schmeink. An keiner Stelle seien durchgreifende Verbesserungen für Patientinnen und Patienten vorgesehen.

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