12.03.12

Altersvorsorge

Renten in Deutschland steigen - aber weniger als erwartet

Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Renten in 2012 um das Doppelte. Im Osten gibt es 2,26 Prozent mehr, im Westen 2,18 Prozent. Erhöhung bleibt erneut hinter der Inflationsrate zurück.

Foto: dpa/DPA
Ab dem 1. Juli bekommen die Rentner in Deutschland deutlich mehr Geld
Ab dem 1. Juli bekommen die Rentner in Deutschland deutlich mehr Geld

Hannover. Rentner in Deutschland bekommen ab dem 1. Juli deutlich mehr Geld - allerdings nicht so viel mehr, wie sie es eventuell erwartet hatten. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU kündigte am Montag in Hannover an, die Renten würden im Osten um 2,26 Prozent steigen, im Westen marginal weniger um 2,18 Prozent. Die Ministerin nannte die Entscheidung "gute Nachrichten für die 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner" in Deutschland. Im vergangnen Jahr hatten die Ruheständler nach Angaben von der Leyens 0,99 Prozent mehr bekommen.

Trotz der Freude über die deutliche Erhöhung, mit der die Rentner an der guten Wirtschaftsentwicklung und den Lohnzuwächsen der letzten zwölf Monate beteiligt werden, bleibt auch Frust. Denn die höheren Renten dürften die für 2012 prognostizierte Geldentwertung nicht ausgleichen. Im Februar lag die Inflationsrate bei 2,3 Prozent.

Bei einer Monatsrente von 750 Euro macht das im Westen 16,35 Euro mehr aus und im Osten 16,95 Euro. Bei einem Rentner mit 1200 Euro beträgt das Plus im Westen 26,16 Euro und im Osten 27,12.

Der Aufschlag fällt vor allem im Osten deutlich geringer aus, als erwartet worden war. Im vergangenen Herbst hatte die Rentenversicherung 3,2 Prozent für Ostdeutschland und 2,3 Prozent für die Westrentner prognostiziert. Am Wochenende hatten Meldungen über Aufschläge von 3,6 Prozent im Osten und von 2,2 Prozent im Westen die Runde gemacht.

Von der Leyen begründete dies damit, dass die Schätzungen des Statistischen Bundesamtes zur Lohnentwicklung "schlicht und einfach zu optimistisch gewesen" seien. "Aber das haben Schätzungen so an sich, dass sie nicht punktgenau sind." Nach den Worten der Ministerin gibt es "unter dem Strich eine positive Rentenentwicklung über der Inflationsrate". Sie nannte es eine erfreuliche Entwicklung, dass die Ost-West-Angleichung bei den Renten nicht zum Stillstand gekommen sei.

"Die Lohnentwicklung im letzten Jahr war gut. Das spiegelt sich in diesem Jahr in der Rentenerhöhung wider", erklärte von der Leyen. Zugleich machten sich aber noch die Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise bemerkbar.

Dass die Rentenerhöhung geringer ausfällt als rein rechnerisch nach der Lohnentwicklung 2011 möglich gewesen wäre, führte sie auf die Rentengarantie zurück, deretwegen eigentlich notwendige Rentenkürzungen ausfielen. Dieser Überhang werde jetzt mit den Erhöhungen verrechnet. "Insofern ist das ein erfreuliches Ergebnis, aber es erzählt noch die Geschichte der Vergangenheit."

Von der Leyens Fazit: "Die Rente steigt, das ist schön, über zwei Prozent im Osten und im Westen, aber sie steigt nicht ganz so hoch, weil wir die Rentengarantie nachholen, die in der Wirtschafts- und Finanzkrise ausgesprochen wurde."

Durch den etwas höheren Aufschlag im Osten wird sich der Renten-Rückstand zum Westen minimal verringern. Mit der Rentenerhöhung will sich das Bundeskabinett an diesem Mittwoch in Berlin befassen. (dpa/abendblatt.de)

Stichwort: Rentenanpassungsformel
Rentenerhöhungen werden anhand der gesetzlichen Rentenanpassungsformel errechnet. Wichtigstes Element dabei ist die Bruttolohnentwicklung der Vorjahre. Diese wird aber nicht eins zu eins an die Rentner weitergegeben, sondern durch mehrere Faktoren in der Berechnungsformel positiv oder negativ beeinflusst.
Bei der zurückliegenden Lohnentwicklung werden letztlich nur die Löhne berücksichtigt, für die auch Rentenversicherungsbeiträge entrichtet werden. Beamtengehälter und beitragsfreie Löhne oder Lohnbestandteile – wie Entgeltumwandlung oder Gehälter über der Beitragsbemessungsgrenze – bleiben damit außen vor.
Auf die Rentenanpassung wirkt sich ferner der sogenannte Beitragssatzfaktor aus: negativ, wenn der Beitragssatz zur Rentenversicherung steigt – positiv, wenn der Satz sinkt. Der Beitrag zur staatlich geförderten Altersvorsorge (Riesterfaktor) dämpft die Rentenanpassung. Positive wie negative Wirkung kann der Nachhaltigkeitsfaktor haben, der das Verhältnis von Rentenbeziehern zu Beitragszahlern angibt. Steigt die Zahl der Beitragszahler gegenüber der Zahl der Rentenbezieher, wirkt dies rentensteigernd - und umgekehrt.
Eine Schutzklausel verhindert bei schwacher Lohnentwicklung generell eine Rentensenkung. Für Ostdeutschland gibt es eine weitere Garantie: Dort dürfen die Rentenerhöhungen nicht geringer als im Westen ausfallen.
Es gibt allerdings noch Abstriche von der rein rechnerisch notwendigen Rentenerhöhung, weil in den Vorjahren eigentlich anstehende Rentenkürzungen nicht vorgenommen wurden. Dies geschieht dadurch, dass dieser "Überhang" teilweise mit den Rentenerhöhungen verrechnet wird.
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