Geburtsurkunde für die Verlobte
Sturheit: In unserem siebten Teil der Amtsschimmelserie beklagen unsere Leser besonders Spießrutenläufe durch Behörden
Hamburg. Wer Kinder hat, braucht einen langen Atem - zumindest wenn es darum geht, staatliche Leistungen zu erhalten. 155 unterschiedliche Förderungen gibt es derzeit. Die wiederum werden von 38 unterschiedlichen Stellen genehmigt und ausbezahlt. Dass das entschieden zu viele sind, hat nun die SPD erkannt. Auf ihrem Parteitag in Bochum beschloss sie deshalb, eine Kasse als einzige Anlaufstelle einzurichten.
Für viele Bürger ist dies aber wohl nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Denn der Abendblatt-Briefkasten zum Thema Bürokratie-Irrsinn läuft über. Leser beklagen sich zuhauf über Spießrutenläufe durch Behörden und sture bis inkompetente Verwaltungen. Am häufigsten jedoch wird über den fehlenden Hausverstand der handelnden Personen geklagt.
. Jens Küseler staunte etwa nicht schlecht, als er 1997 mit seiner damaligen Verlobten im Standesamt Wandsbek das Aufgebot bestellte. Der Standesbeamte forderte von seiner Zukünftigen eine Geburtsurkunde, die nicht älter als sechs Monate sein durfte. Zur Begründung hieß es: "Ihre Verlobte hätte ja zwischenzeitlich adoptiert werden können." Küseler: "Wir konnten das nur fassungslos zur Kenntnis nehmen."
. Ulrich Schmidt schüttelte ebenso fassungslos den Kopf, als er seinen im Frühjahr verstorbenen Hund von der Steuer abmelden wollte. Die Stadt Norderstedt forderte ihn nämlich auf, über den Hundetod eine Bescheinigung eines Tierarztes beizubringen. Die Beamten witterten wohl Hundesteuer-Betrug! Verärgert schrieb er deshalb den Stadtvätern: "Sie erhalten das ausgefüllte Formular und eine Kopie der Tierarztrechnung. Der Tod des Tieres wird unter dem Stichwort Euthanasie dokumentiert. Ich hoffe, das ist ausreichend. Die Hundesteuermarke (orange) habe ich verlegt. Es kann also kein anderer Norderstedter Hund damit Steuern hinterziehen."
. Auch Frank Bode, Besitzer eines Hamburger Naturkosthandels, wollte schier verzweifeln, als er zu seinen zwei bestehenden Lagerhallen eine dritte - völlig baugleiche - dazustellen wollte. "Acht Monate wurde da ganztags geprüft", berichtet er. "Nach elf Monaten kam die Genehmigung. Dazwischen lagen 50 Anrufe und diverse Briefe von mir - nichts beschleunigte die Sache." Der Lieblingssatz des Bauprüfers sei gewesen: "Nein, geht nicht!"
Willkür von Behörden-Mitarbeitern ist jedoch eng verbunden mit dem Übermaß an Auflagen, die für Genehmigungen eingehalten werden müssen. Da findet sich immer eine Bestimmung, an der man sich festbeißen kann.
. Als Beispiel dafür soll stellvertretend der Genehmigungsmarathon für einen Bierausschank im Vorgarten in Berlin dienen: "Erste Anlaufstelle für Sie", heißt es da auf der Homepage eines Bezirks, "ist die Polizei". Die stellt fest, ob das Vorhaben mit der Straßenverkehrsordnung ("Tiefe in den Straßenraum") im Einklang steht. Natürlich werden Gebühren fällig: bis 15 Quadratmeter im Jahr 100 Euro, ab 30 Quadratmeter 200 Euro, Höchstgebühr 767 Euro.
Dann gehts zum Wirtschaftsamt, wo ein Antrag ausgefüllt werden muss. Das Amt prüft nun nach der Gaststättenverordnung, ob der Bierausschank genehmigt werden kann. Der Antrag wird ans Tiefbauamt weitergeleitet, denn dieses ist "Eigentümer des öffentlichen Straßenlandes". Dieses Amt prüft, ob die Sondernutzung laut Berliner Straßengesetz genehmigt werden darf. Dafür werden auch Gebühren fällig: je nach Bezirk 12,78 Euro bis 16,17 Euro pro Quadratmeter.
"Ist alles o.k.", heißt es dann fröhlich, "erteilt nun das Wirtschaftsamt die Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz." Doch halt: Am Ende wird darauf verwiesen, dass unbedingt "die Verbote der Lärmverordnung" zu berücksichtigen seien. Zuwiderhandlung wird mit Geldbuße geahndet. Ausnahmen sind möglich: kostet aber 511,29 Euro.



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