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Deutschland

Wie krumm darf eine Gurke sein?

Behörden-Irrsinn Teil 5: Der fünfte Teil unserer Serie beleuchtet ein paar exotische Gebilde im Paragraphen-Dschungel.

Hamburg. Im deutschen Vorschriften-Dschungel ist derzeit eine Art Rodungs-Kommando unterwegs - die Sachsen nämlich. Jeder Landesbürger darf dort seit kurzem auf der Internet-Seite des Justizministeriums unter dem Stichwort "Paragraphen-Pranger" Gesetze und Verordnungen auf eine Abschussliste setzen. Mitarbeiter der Länderministerien gehen die inzwischen rund 1200 Vorschläge der Bürger dann jeden Freitagvormittag durch.

Erste Erfolge sind schon zu vermelden: So wurde die "Verwaltungsvorschrift zur Aufbewahrung der Begleitumschläge für eingehende Briefe" ersatzlos gestrichen. Der Paragraphen-Pranger förderte auch Skurriles zu Tage: So gibt es in Sachsen immer noch ein Edikt Friedrichs des Strengen aus dem Jahr 1351, das es Nichtadeligen verbietet, sich auf der Straße mit Pfeil und Bogen zu zeigen. Man wird es wohl abschaffen . . .

Noch tapern die wackeren Sachsen allerdings durch fast undurchdringliches Gelände. Hier weitere Beispiele, die in der Redaktion eingetroffen sind:

  • Auch wenn Sie es nicht glauben wollen: Laut Viehverkehrsordnung ist in Deutschland die Staatsangehörigkeit von Pferden geregelt. Der Grundsatz dabei lautet: Das Tier hat die Staatsangehörigkeit seines Besitzers. Wird es in einen anderen Staat verkauft, ändert sich natürlich auch die Staatsangehörigkeit. Was ist aber, wenn das Pferd mehrere Besitzer verschiedener Nationalitäten hat? Auch das ist geregelt: Es hat die Nationalität des Besitzers, der sich um das Tier kümmert. Gehört ein Pferd also einem Dänen und einem Deutschen, müssen beide sich einigen, wer für den Zossen sorgt.

  • Reichlich überflüssig finden viele auch die Obstqualitätsnormenverordnung (ObstQNormV) - im Volksmund als Gurkenkrümmungsverordnung nach EU-Recht bekannt. Darin ist verfügt, dass die aus der Sorte "Cucumis sativus L." hervorgegangenen Gurken nicht zu krumm wachsen dürfen. Mehr als zehn Millimeter Krümmung auf zehn Zentimeter Gurke sind verboten. Die FDP-Abgeordnete Birgit Homburger kann nur den Kopf schütteln: "Absolut überflüssig! Ob krumm oder gerade: Hauptsache die Gurke schmeckt."

  • Der CDU-Bundestagsabgeordnete Michael Fuchs berichtet dem Abendblatt von einem Fall aus Altötting in Bayern. Dort bekam der Betreiber eines privaten Pflegeheimes Besuch vom Gewerbeaufsichtsamt. Bei der Inspektion der Toiletten fiel den Beamten auf: Es fehlten Handbürsten zur Händereinigung für das Personal. Die Auflage lautete: Bürsten anschaffen.

    Kurz darauf erschienen Prüfer der Berufsgenossenschaft. Sie inspizierten ebenfalls die Toiletten - und entdeckten die Handbürsten. Von diesen Beamten erhielt der Unternehmer die Auflage, diese sofort zu entfernen. Begründung: Durch das Putzen könnten Riss- und Schnittwunden entstehen und somit Infektionen hervorrufen.

  • Zahlreiche Leser beschweren sich auch über die Vorschriften der Baumschutz-Verordnung. So klagt Ursula Bahr: "Der Antrag des Nachbarn, den Überhang eines geschützten Baumes entfernen zu dürfen, wird bearbeitet, der Ort besichtigt - ohne den Eigentümer des Baumes hinzuzuziehen. Dieser Verwaltungsakt ist aber am Ende unsinnig, wenn der Besitzer sich auf seine Rechte beruft und die Zustimmung versagt, weil gar keine Störung vorliegt."

    Kurios auch der Fall eines Hamburgers, dessen Eltern das große Grundstück ums Haus mit Hunderten Bäumen über Jahrzehnte aufgeforstet haben. Als er vor zwei Jahren für den Bau eines Wintergartens sechs der Bäume fällen wollte, wurde ihm dies mit Hinweis auf die Baumschutz-Verordnung verboten.

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