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Deutschland

Treppenwitz aus der Behörde

Behörden-Irrsinn Teil 4: Wie eine Haussanierung verhindert wurde

Hamburg. Im Herzen der Stadt Bad Doberan - historisches Heilbad nahe Rostock - rottet seit Jahren ein Haus vor sich hin. Die Hamburgerin Angelika Koch wollte den scheußlichen braunen Mehrfamilien-Klotz in der Marktstraße eigentlich sanieren und zum Verkaufsobjekt mit acht Eigentumswohnungen umbauen. Beim Versuch, öffentliche Förderungen zu beantragen, geriet sie jedoch in eine alles zermalmende Bürokratenmühle.

Am Ende gab es nur Verlierer. "Meine Firma war ruiniert, und die Stadt sitzt weiter auf einem architektonischen Schandfleck. Das Ganze ist ein einziger Schildbürgerstreich!", schimpft sie.

Dabei fing alles recht erfreulich an. Kochs Hamburger Firma - die Ingwers & Koch GmbH - hatte in Bad Doberan ein Grundstück gekauft, auf dem ein altes Haus stand. 2001 entschloss sie sich, den Bau zu sanieren und darin acht Eigentumswohnungen unterzubringen. Die sollten später Gewinn bringend verkauft werden. "Und weil das Gelände Sanierungsgebiet war", erklärt Koch, "gab es für solche Projekte staatliche Förderungen."

Die Hamburgerin hatte alles beisammen, was sie für den Förderantrag benötigte: fertige Planung und Statik, erteilte Baugenehmigung, die Finanzierung stand. Nur der Segen der Gestaltungssatzung fehlte. "Das sind Leute", erklärt Koch, "die überprüfen, ob die Bauplanung überhaupt förderwürdig ist."

Und da fing der Ärger an. Die zuständige Bad Doberaner "Gesellschaft für Stadterneuerung und Ortsentwicklung" schickte zwei Architektinnen vorbei. Und denen gefiel das auf der Rückseite angebaute Treppenhaus (siehe Skizze) nicht. Koch muss sich immer noch schwer beherrschen, wenn sie davon erzählt: "Die beiden Damen sagten, förderwürdig sei das Haus nur mit einer Freitreppe. Der Umbau hätte 35 000 Euro gekostet."

Es kommt noch besser. Die Hamburgerin fragte bei der oberen Baubehörde des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach, ob die Freitreppe genehmigt würde. Antwort vom 31. Januar 2002: "Gemäß Landesbauordnung M-V, Ý 33, Abs. 1 hat jede notwendige Treppe (...) in einem eigenen Treppenraum zu liegen. (...) Somit ist eine Freitreppe in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen nicht zulässig."

Koch konnte es nicht fassen. "Eine klassische Zwickmühle entstand. Ich hätte das Haus nur kostendeckend sanieren und umbauen können, wenn ich die staatliche Förderung bekommen hätte. Die hätte es aber nur gegeben, wenn statt des Treppenhauses eine Freitreppe gebaut worden wäre. Dafür erteilte mir die Baubehörde jedoch keine Genehmigung." Für die Maklerin ist der Fall klar: "Die spinnen doch alle!"

Ihr einziger Trost ist, dass sie erst Informationen einholte und nicht gleich die Auflagen der Gestaltungsplanerinnen erfüllte. Hätte sie das gemacht, wäre der Schaden noch größer geworden. Koch ist mit den Bürokraten jedenfalls fertig: "Die gesamte Rechts- und Verordnungslage bei Bauangelegenheiten ist so angelegt, dass Schildbürgerstreichen Tür und Tor geöffnet sind."

Heute arbeitet Koch als freiberufliche Maklerin. Das Gebäude ist bis heute nicht saniert. Bad Doberan sitzt weiter auf dem Schandfleck. Und geht es nach Angelika Koch, wird das auch so bleiben: "Ich lasse es verfallen!"

Sind auch Sie Bürokratieopfer? Dann schreiben Sie mit Stichwort "Bürokratie" an: briefe@abendblatt.de oder an Hamburger Abendblatt, Politik, Axel-Springer-Platz 1, 20350 Hamburg.

 

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