Zwickauer Zelle
Gutachten: Beate Zschäpe als Brandstifterin überführt
Ein Gutachten überführt Beate Zschäpe zweifelsfrei der Brandstiftung. Das BKA meldet derweil Bedarf für mehr Ermittlungspersonal an.
Der Brandstiftung überführt: Ein Gutachten soll nachgewiesen haben, dass Beate Zschäpe ihre ehemalige konspirative Wohnung in Brand gesteckt hat
Foto: Getty Images
Jena/Wiesbaden . Ein Gutachten überführt die mutmaßliche NSU-Terroristin Beate Zschäpe offenbar zweifelsfrei als Brandstifterin der konspirativen Wohnung in Zwickau. Ein Chemiker des sächsischen Landeskriminalamtes (LKA) habe in den sichergestellten Socken Zschäpes Benzinrückstände gefunden, berichtete das Nachrichtenmagazin „Focus“ am Sonntag vorab. In den Resten der niedergebrannten und explodierten Wohnung waren ebenfalls Spuren des Kraftstoffs gefunden worden.
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Die Wohnung der Terrororganisation Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) war am 4. November 2011 durch einen Brand zerstört worden. Vier Tage später, am 8. November 2011, stellte sich Zschäpe der Polizei. Die Ermittler werfen ihr vor, zusammen mit Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos verantwortlich für mindestens zehn Morde zu sein. Zschäpe sitzt in Untersuchungshaft und äußert sich nicht zu den Vorwürfen.
Das Bundeskriminalamt (BKA) fordert mehr Personal für die Ermittlungen zur rechtsextremen Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU). Die 360 Beamten, die die Mordserie des Neonazi-Trios aufklären, sollten durch 50 zusätzliche Ermittler von der Bundespolizei und aus den Ländern verstärkt werden, sagte BKA-Präsident Jörg Ziercke dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“. In der kommenden Woche will er seine Bitte den Länder-Innenministern in einer Telefonschaltkonferenz vorbringen, wie das Magazin berichtet.
Die Bundesanwaltschaft geht nach internen Überprüfungen davon aus, dass sie der Terrorzelle nicht früher hätte auf die Spur kommen können. Generalbundesanwalt Harald Range hat einem Sprecher zufolge bereits am 22. November eine Evaluierungsgruppe aus vier Staatsanwälten ins Leben gerufen, die etwa 8000 Prüfvorgänge der Behörde aus den Jahren 1995 bis 2011 auf mögliche Versäumnisse hin überprüfte. Dabei ging es vor allem darum, ob die eigene Ermittlungszuständigkeit zu bis dato bekanntgewordenen mutmaßlichen Mitgliedern, Unterstützern oder Taten der NSU übersehen worden sein könnten.




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