Affäre um Vorteilsnahme
Beck ließ sich von Partymanager Flug nach Hamburg zahlen
Auch Kurt Beck hat sich wie Wulffs Sprecher Leistungen von Manager Manfred Schmidt bezahlen lassen. Wulff muss sich für Auto rechtfertigen.
Stürzt Beck mit in die Wulff-Affäre?
Foto: Getty Images/Getty
Mainz/Berlin/Hannover. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) hat sich vor rund drei Jahren einen Flug von Partymanager Manfred Schmidt bezahlen lassen. Die Staatskanzlei bestätigte einen entsprechenden Bericht des Magazins „Stern“. Die Kosten für einen Charterflug Berlin-Hamburg habe die Firma von Herrn Schmidt getragen, sagte Vize-Regierungssprecher Christoph Gering auf Anfrage. Dabei handelte es sich nach „Stern“-Angaben um einen Flug von Berlin nach Hamburg zum „Arcandor Media Get Together“ für Beck und zwei Sicherheitsbeamte.
Beck war nach Aussage Gerings damals als SPD-Chef bei einer Sitzung der SPD-Bundestagsfraktion in Berlin, die zeitlich nicht kalkulierbar gewesen sei. Schmidt habe Beck darum gebeten, nach Hamburg zu kommen. Die CDU-Landtagsfraktion sprach von einer „möglichen problematischen Begünstigung“ und will dem Fall parlamentarisch nachgehen.
Auch Wulffs Sprecher Glaeseker hatte Kontakt mit dem Partymanager. Er soll sich einen Urlaub von ihm bezahlt haben lassen und dafür Kontekte hergestellt haben.
Unterdessen sind neue unangenehme Fakten zu Wulff selbst aufgetaucht. Der Privatwagen der Familie Wuff ist zum Fall für die Staatsanwaltschaft geworden. Die Ermittlungsbehörde in Berlin prüft nach Zeitungsberichten, ob sich Wulff der Vorteilsnahme schuldig gemacht haben könnte. „Es findet bei uns im Hause eine Vorprüfung statt, ob strafbares Verhalten vorliegt“, sagte Oberstaatsanwältin Simone Herbeth der „Berliner Zeitung“ und der „Frankfurter Rundschau“ (Donnerstag). Der Wagen hatte schon Mitte Januar für Wirbel gesorgt, weil Bettina Wulff ihn zu sehr günstigen Leasing-Konditionen bekommen haben soll, was der Anwalt des Bundespräsidenten seinerzeit bestritt.
Auch jetzt weist Wulffs Rechtsbeistand die neuen Vorwürfe zurück: „Das Ehepaar Wulff fuhr im Sommer 2011 keinen Audi Q3“, erklärte Wulffs Anwalt Gernot Lehr am Donnerstag. Zeitungen hatten berichtet, das Ehepaar Wulff habe einen Wagen vom Typ Audi Q 3 schon ab Sommer 2011 offensichtlich kostenlos fahren dürfen – Monate, bevor das Modell zu kaufen war. Die Lieferung sei von der Spitze der Audi AG veranlasst und dem Ehepaar Wulff als „Vorserienmodell“ zu Promotion-Zwecken zur Verfügung gestellt worden.
Wulff-Anwalt Gernot Lehr hatte Mitte Januar lediglich erklärt, der von Bettina Wulff bestellte Q 3 werde erst Mitte dieses Jahres ausgeliefert. Deshalb habe Audi ihr am 22. Dezember „einen Wagen gleichen Fahrzeugtyps gegen Zahlung einer monatlichen Pauschale aus dem eigenen Fahrzeugpark zur Verfügung gestellt“. Der Bundespräsident habe den Autohändler „ausdrücklich“ aufgefordert, „den ganz normalen Tarif“ zu nehmen, und keine „Sonderbehandlung“ gewünscht, sagte Lehr seinerzeit. Für die Anmietung zahle Frau Wulff monatlich 850 Euro. Es habe keinen „Prominentenrabatt“ gegeben.
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Dass dem Präsidentenpaar schon Monate vorher ein Fahrzeug gleichen Typs zur Verfügung gestellt worden sein soll, wie die Zeitungen jetzt schreiben, sagte der Anwalt seinerzeit nicht.
Auch die Ermittlungen gegen seinen ehemaligen Sprecher Olaf Glaeseker wegen des Verdachts der Bestechlichkeit fallen in der politischen Debatte über die Affäre auf Wulff zurück. Es geht um Glaesekers Kontakte zu dem umstrittenen Partymanager Manfred Schmidt und zu Urlauben bei ihm. Das Präsidialamt wartet nach eigenen Angaben bis heute auf eine Stellungnahme Glaesekers zu den Vorwürfen.
SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier sagte dem „Mannheimer Morgen“ (Donnerstag), es sei ganz offensichtlich, dass die niedersächsische CDU und Wulff eine „Brandmauer“ zu Glaeseker ziehen wollten. „Das ist wenig glaubwürdig. Herr Wulff hat immer deutlich gemacht, mit seinem Sprecher auf das Engste politisch und persönlich verbunden zu sein. Da wirkt seine plötzliche Überraschung über Glaesekers Aktivitäten gekünstelt.“ (dpa)




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