Vorratsdatenspeicherung
Innenressort kritisiert Studie des Innenministeriums
Innenminister kontert im Streit mit dem Justizressort. Neue Studie des Innenministeriums basiere auf "unsicherer empirischer Faktenbasis".
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich will eine Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten
Foto: picture-alliance/ dpa/dpa
Berlin. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich pocht auf eine Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten und kontert im Streit mit dem Justizressort. Friedrichs Sprecher Jens Teschke sagte am Freitag in Berlin, eine neue Studie des Justizministeriums, die der Vorratsdatenspeicherung keinerlei Nutzen bescheinigt, basiere auf einer „unsicheren empirischen Faktenbasis“. Die Studie insgesamt sei dadurch infrage gestellt. Sein Ministerium sei erstaunt über die Schlussfolgerungen, die vom Justizressort gezogen würden. „Für uns steht fest, dass die Strukturen organisierter terroristischer und krimineller Netzwerke nur mit Vorratsdatenspeicherung aufgedeckt werden können“, sagte Teschke und fügte hinzu: „Die Studie hat für uns keinerlei Relevanz.“
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Friedrichs Sprecher betonte, Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger stehe „ganz klar in der Pflicht“, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Vorgaben der EU erfülle und somit eine sechsmonatige Mindestspeicherfrist enthalte. Ohne die Vorratsdatenspeicherung beruhten Kriminalitätsbekämpfung und polizeilicher Erfolg mehr und mehr auf Zufall. Dies sei kein tragbarer Zustand. Seit dem Stopp der bis dahin geltenden Datenspeicherung durch das Bundesverfassungsgericht im März 2010 habe das Bundeskriminalamt 5500 Auskunftsbitten an Telefon- und Internetprovider gerichtet. In mehr als 80 Prozent der Fälle seien diese unbeantwortet geblieben.
Als Beispiel für die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nannte Teschke die Vorgänge um die Zwickauer Neonazi-Zelle. Hier sei hilfreich zu wissen, mit wem das mutmaßliche Mitglied Beate Zschäpe in den vergangenen sechs Monaten telefoniert habe.
Das FDP-geführte Justizministerium hatte mit seinem Vorstoß den Streit in der Koalition angeheizt. Nach seiner Auslegung unterstreicht die Studie, dass die Notwendigkeit der Vorratsdatenspeicherung nicht empirisch belegt ist. Vielmehr handele es sich nur um „ein Gefühl der Praktiker“. Die anlasslose Speicherung von Daten habe aber keinen messbaren Einfluss auf die Quoten zur Aufklärung von Straftaten. (Reuters)




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