Ermittlungen gegen Neonazis
Akten schreddern beim Verfassungsschutz
Personenbezogene Akten müssen laut Verfassungsschutzgesetz nach fünf Jahren vernichtet werden. Dumm nur, wenn man besagte Akten zur Aufarbeitung gravierender Versäumnisse benötigt.
Personenbezogene Akten müssen laut Verfassungsschutzgesetz nach fünf Jahren vernichtet werden. Dumm nur, wenn man besagte Akten zur Aufarbeitung gravierender Versäumnisse benötigt. Der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Heinz Fromm, hat in der jüngsten Sitzung des Parlamentarischen Kontrollgremiums kritisiert, dass seine Behörde mögliche Versäumnisse im Bereich Rechtsterrorismus nicht vollständig aufarbeiten könne. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ (Donnerstagausgabe) berichtete vorab unter Berufung auf Teilnehmer, Grund dafür sei, dass personenbezogene Akten laut Verfassungsschutzgesetz nach fünf Jahren vernichtet und nur in besonderen Fällen zehn Jahre lang aufbewahrt werden dürften.
Das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz muss nach Informationen der Zeitung gemäß Landesverfassungsschutzgesetz spätestens nach fünf Jahren prüfen, ob Daten zu löschen sind. Ob das Amt noch alle Akten über das aus Thüringen stammende Terror-Trio Beate Zschäpe, Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos besitzt, konnte eine Sprecherin dem Blatt nicht sagen.
Szenekenner: NPD-Verbotsdebatte greift zu kurz
Die Thüringer Initiative gegen Rechtsextremismus Mobit hat die derzeitige NPD-Verbotsdebatte als „Symbolpolitik“ kritisiert. „Die Forderung ist schon reflexartig, greift aber viel zu kurz“, sagte Stefan Heerdegen von der Mobilen Beratung in Thüringen (Mobit) in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Ein Verbot der NPD mache nur Sinn, wenn es sich in ein größeres Engagement gegen Rechts einordne. Die menschenverachtende braune Ideologie führe auch in breiten Teilen der Bevölkerung zu bedenklichen Einstellungen. „Es geht um ein dauerhaftes Erkennen von Rechtsextremismus und nicht um neue Instrumente wie etwa eine zentrale Neonazi-Datei.“
Mobit beobachtet seit nunmehr zehn Jahren die neonazistische Szene in Thüringen und warnt vor den Gefahren, die von Rechts ausgehen. Diese seien bisher unterschätzt worden. Der Beratungsdienst spricht von kontinuierlichen rechten Strukturen im Freistaat und einer Alltagsgewalt der Nazis.
Von der Polizei seien aber in der Vergangenheit rechtsextreme Taten viel zu oft verharmlost und nicht als solche eingestuft und verfolgt worden. Der Fachmann für Rechtsextremismus sagte: „Hohe Zahlen in der Statistik für politisch motivierte Kriminalität sind nicht befriedigend.“
„Wenn es Defizite beim Erkennen des Phänomens Rechtsextremismus gibt, wird auch das richtige Deuten schwierig, das richtige Handeln ist dann purer Zufall“, sagte Heerdegen. Während die NPD versuche, ihre rassistischen Inhalte bürgernah durch eine kommunale Verankerung zu verbreiten, gebe es in dem freien Spektrum und bei den subkulturell geprägten Nazis kaum ein Problem mit Gewalt.
„Bei den überzeugten Rechtsextremen ist immer mit einer gewissen Gewaltbereitschaft zu rechnen.“ Das Problem bei den freien Kameradschaften – die immer mal unter anderen Namen firmierten – sei, dass sie nicht als fest gefügte Organisation aufträten. Dieser niedrige Organisationsgrad sei gewollt und mache die Strafverfolgung und auch die Beobachtung schwierig.



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