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Deutschland

Bundespräsident

Der Amtseid des gewählten Bundespräsidenten

Berlin. Die Formel für den Amtseid des Bundespräsidenten ist in Artikel 56 des Grundgesetzes festgelegt. Vor den versammelten Mitgliedern des Bundestages und des Bundesrates sagt das gewählte Staatsoberhaupt: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“ Der Eid kann auch ohne die abschließende religiöse Beteuerung geleistet werden.

 

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