Streit um den Erhalt der Jobcenter beigelegt
Grundgesetz wird geändert für Jobcenter
Berlin. Der jahrelange Streit um den Erhalt der Jobcenter ist endgültig beigelegt. Eine Spitzenrunde von Politikern aus Union, FDP und SPD verständigte sich gestern Abend in Berlin auf eine Grundgesetzänderung. Dies teilte Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) mit. Damit ist der Weg frei, dass die mehr als 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher auch künftig "aus einer Hand" betreut werden können.
Das Grundgesetz soll um den Artikel 91e ergänzt werden. Damit würde die Zusammenarbeit von Kommunen und Arbeitsagenturen zum Regelfall und die alleinige Betreuung der Langzeitarbeitslosen durch Städte oder Landkreise zur Ausnahme. 75 Prozent der Jocenter würden zu gemeinsamen Einrichtungen, 25 Prozent behielten die Städte in Eigenregie. Auch Hamburg strebt diese Variante an.
Noch im vergangenen Jahr war eine Grundgesetzänderung zum Erhalt der Jobcenter am Widerstand der Unionsfraktion im Bundestag gescheitert. Die neue Regelung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht Ende 2007 die enge Kooperation von Kommunen und Arbeitsagenturen in den Jobcentern als unzulässige Mischverwaltung beanstandet hatte.



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