Urteil aus Liechtenstein
Bank muss deutschen Steuersünder entschädigen
Ein Gericht in Vaduz hat einem Deutschen, der Steuern hinterzog, eine Entschädigung zugesprochen - mit einer brisanten Begründung.
Das Grenzschild des Fürstentums Liechtenstein. Dort hat ein verurteilter deutscher Steuersünder Schadenersatz in Millionenhöhe erstritten.
Foto: dpa/DPA
Ein Urteil aus Liechtenstein lässt den von der Bundesregierung geplanten Kauf einer CD mit Steuersünder-Daten in einem neuen Lichter erscheinen. Eine frühere Tochtergesellschaft der Liechtensteiner Fürstenbank LGT muss einem veruteilten deutschen Steuersünder 7,3 Millionen Euro Entschädigung zahlen, die diesem als Bewährungsauflage auferlegt worden war. Der Sprecher des Fürstlichen Landgerichts, Uwe Öhri, bestätigte am Montag der Nachrichtenagentur DAPD im Wesentlichen einen entsprechenden Bericht der „Süddeutschen Zeitung“.
Das fürstliche Landgericht in Vaduz befand demnach, die damalige LGT-Treuhand AG habe den Kläger zu spät darüber informiert, dass seine Kundendaten und die von mehreren hundert anderen Bundesbürgern gestohlen worden waren. Deshalb hätten er sich nicht selbst beim deutschen Fiskus anzeigen oder von einer zeitweiligen Amnestie profitieren können. Auf diese Weise wären sie mit geringeren Geldstrafen weggekommen als dies nach ihrer Enttarnung der Fall ist. Das erstinstanzliche Urteil ist nach Angaben des Sprechers noch nicht rechtskräftig. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ hat zudem die Nachfolgegesellschaft der LGT Treuhand, die Fiduco Treuhand AG, Berufung angekündigt. Der Kläger ist dem Bericht zufolge ein Bad Homburger Immobilienkaufmann. Laut „SZ“ planen mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen.
Der Datendieb war dem Blatt zufolge ein früherer Mitarbeiter, der die CD mit den Kundendaten von mehreren hundert Bundesbürgern, darunter der damalige Postchef Klaus Zumwinkel für 4,5 Millionen Euro dem Bundesnachrichtendienst verkauft hatte. Weil mehrere Bundesbürger ähnliche Klagen planten, sei das Urteil mit Spannung erwartet worden, schreibt die Zeitung.
In Stuttgart will sich derweil das Kabinett unter dem scheidenden Ministerpräsidenten Günther Oettinger am heute auf einer Sondersitzung mit dem möglichen Ankauf einer Kundendatei befassen. Das baden-württembergische Finanzministerium rechnet bei einem Ankauf der CD mit Daten von Steuersündern mit Mehreinnahmen von sechs bis sieben Millionen Euro, wie ein Ministeriumssprecher in Stuttgart sagte.
Über einen möglichen Ankauf gibt es kontroverse Meinungen: Finanzminister Willi Stächele (CDU) sagte der „Bild am Sonntag“, er sei „für einen Ankauf, wenn er rechtsstaatlich konform ist“. Justizminister Ulrich Goll (FDP) kündigte sein Veto an, sollten die Daten illegal beschafft worden sein. Stächele sagte, ein Informant habe sich Anfang vergangener Woche bei der Steuerfahndung in Freiburg gemeldet und fordere 500.000 Euro für eine CD mit 1.700 Namen mutmaßlicher Steuerhinterzieher. 52 Namen von Anlegern habe er geliefert. Er habe außerdem ein zweites Datenpaket von Depotauszügen überreicht – allerdings ohne Namen.
Angesichts der Debatte über den Ankauf von Daten über mutmaßliche Steuerhinterzieher forderte die Steuergewerkschaft eine Aufstockung der Fahnder in Deutschland. Derzeit hätten Täter große Chancen, nicht belangt zu werden, sagte der Bundesvorsitzende Dieter Ondracek am Montag im ZDF-Morgenmagazin. Er plädierte dafür, die derzeit 2.000 Steuerfahnder um 1.000 zu verstärken. Bei Personalkosten von 80.000 Euro bringe jeder Beamte eine Million Euro mehr Steuereinnahmen im Jahr. Erneut sprach sich Ondracek dafür aus, Daten über mutmaßliche Täter zu kaufen. Er verwies dabei auf kleinere Delikte, bei denen Staatsanwälte Belohnungen aussetzen.




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