Was beinhaltet das Wachstumsbeschleunigungsgesetz?
Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz soll Steuerentlastungen von jährlich 8,5 Milliarden Euro bringen. Doch wer profitiert von ihnen?
Familien: Der jährliche Kinderfreibetrag steigt von 6024 auf 7008 Euro. Das monatliche Kindergeld wird um jeweils 20 Euro erhöht – also auf 184 für das erste und zweite Kind, auf 190 Euro für das dritte Kind und auf je 215 Euro für das vierte sowie weitere Kinder. Kosten pro Jahr: bis zu 4,6 Milliarden Euro.
Hoteliers: Für Übernachtungen in Hotels, Pensionen und auf Campingplätzen gilt der reduzierte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent. Kosten pro Jahr: fast eine Milliarde Euro.
Unternehmen: Elemente der Unternehmenssteuerreform von 2008 werden korrigiert. Kosten pro Jahr: fast 2,4 Milliarden Euro. Einige Punkte: Die „Zinsschranke“ – der Aufwand für Zinsen bei der Berechnung der Steuerlast – wird gelockert. Sanierungs-Übernahmen werden erleichtert. Bei der Gewerbesteuer soll der Teil der Aufwendungen für Immobilienmieten gekürzt werden, der bei Ermittlung der Gewerbesteuerlast hinzugerechnet und versteuert werden muss.
Erben: Geschwister, Nichten und Neffen werden entlastet. Für sie gibt es einen neuen Stufentarif von 15 bis 43 Prozent. Für Firmenerben wird die Arbeitsplatzauflage für eine Steuerbefreiung gelockert. Kosten pro Jahr: bis zu 420 Millionen Euro.



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