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Deutschland

Bleiberecht für Flüchtlinge

CDU offenbar einig über Verlängerung des Bleiberechts für Flüchtlinge

Das Bleiberecht für geduldete Flüchtlinge soll um zwei Jahre verlängert werden.

Bremen. Das sieht nach Informationen des Bremer „Weser Kurier“ (Montag-Ausgabe) ein Vorschlag der CDU/CSU-Bundestagfraktion und der Unions-geführten Bundesländer vor. Dabei soll das ernsthafte Bemühen um die Sicherung des eigenen Lebensunterhalts als Voraussetzung genügen. Dazu müsse ein Flüchtling Anhaltspunkte aufzeigen, dass für ihn eine Chance bestehe, eine Arbeitsstelle zu finden, hieß es im niedersächsischen Innenministerium. Auch sollen Eltern von Kindern, die in Deutschland integriert seien, zumindest bis zu deren 18. Lebensjahr nicht ausreisen müssen.

Von diesem Mittwoch bis Freitag treffen sich in Bremen die Innenminister von Bund und Ländern, um unter anderem über eine Verlängerung des Bleiberechts zu beraten. Die Regelung von 2007, wonach Flüchtlinge in Deutschland bleiben dürfen, wenn sie selbst dauerhaft für ihren Lebensunterhalt sorgen können, läuft am 31. Dezember aus. Nach Ansicht der niedersächsischen Grünen muss eine neue Bleiberechtsregelung auch soziale und humanitäre Aspekte berücksichtigen. Es müssten bei dem Grundsatz, dass Flüchtlinge für ihren Lebensunterhalt selbst sorgen müssen, klare Ausnahmen zugelassen werden, zum Beispiel für Alleinerziehende, Ältere und Kranke, forderte die migrationspolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, Filiz Polat: „Wir können doch einen 65-Jährigen, der inzwischen 20 Jahre hier lebt, nicht zurück in ein krisengeschütteltes Land abschieben.“

Nach Polats Angaben sind in Niedersachsen rund 18.000 Menschen vom Auslaufen der Bleiberechtsregelung betroffen. Die größten Gruppen stellen danach jesidische Kurden aus Syrien und Bürgerkriegsflüchtlinge aus dem Kosovo, darunter viele Roma. (epd/abendblatt.de)

 

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