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Deutschland

Babyklappen-Debatte

Politikerinnen wollen Babyklappen beibehalten

Sie bezeichnen die Forderung des Ethikrats nach Abschaffung der Babyklappen als rigoros und lebensfremd.

Politikerinnen fordern die Beibehaltung der Babyklappen.
Foto: picture-alliance/ dpa/dpa

Berlin. Über die Parteigrenzen hinweg fordern Politikerinnen die Beibehaltung von Babyklappen als Weg zur anonymen Geburt für Schwangere in Notlagen. Der Deutsche Ethikrat hatte empfohlen, diese wegen ethischer und rechtlicher Probleme aufzugeben. SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles sagte der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“, diese Empfehlung sei rigoros und lebensfern. „Jedes Kind, das durch eine Babyklappe gerettet oder vor Schaden bewahrt wird, ist ein Argument gegen die Entscheidung des Ethikrates.“

Ähnlich äußerte sich in der Zeitung auch die Grünen- Fraktionsvorsitzende im Bundestag, Renate Künast: „Das Recht des Kindes auf sein Leben steht über allem anderen.“ Deshalb sei sie gegen die Abschaffung der Babyklappen. Die bayerische Familienministerin Christine Haderthauer (CSU) lehnt zumindest eine sofortige Schließung der Babyklappen ab. „Wenn auch nur ein einziges Kinderleben durch eine Babyklappe gerettet wird, dann müssen alle Bedenken zurückstehen“, sagte sie dem Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“. Es müsse ein Weg gefunden werden, der die Bedenken des Ethikrates und das elementare Lebensrecht eines jeden Kindes verbinde.

Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linkspartei im Bundestag, Petra Sitte, verteidigte hingegen die Empfehlung des Ethikrates als mutig. „Es wird unterschätzt, welche Bedeutung es für das Heranwachsen eines Kindes hat, Kenntnis über seine Herkunft zu haben“, sagte sie der „Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung“.

Die stellvertretende CSU-Generalsekretärin Dorothea Bär sagte der Zeitung, es müsse zunächst geklärt werden, ob Babyklappen überhaupt dazu beitrügen, Kindstötungen zu verhindern. Dazu wolle die Union eine Studie des Familienministeriums abwarten, die derzeit erstellt wird. Die Koalition werde auf jeden Fall in dieser Legislaturperiode ein Gesetz zur vertraulichen Geburt vorliegen, das es Müttern ermögliche, Kinder unter ärztlicher Begleitung anonym zu gebären. Die persönlichen Daten der Mutter sollten dann für mehrere Jahre bei einer nichtstaatlichen Stelle hinterlegt werden, so dass die Kinder später ihre Eltern kennenlernen könnten.

Der Ethikrat hatte am vergangenen Donnerstag erklärt: „Die bestehenden Angebote anonymer Kindesabgabe sind ethisch und rechtlich sehr problematisch, insbesondere weil sie das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Herkunft und auf Beziehung zu seinen Eltern verletzen.“ Die bisherigen Erfahrungen legten zudem nahe, dass Frauen, bei denen die Gefahr bestehe, dass sie ihr Neugeborenes töten oder aussetzen, von diesen Angeboten nicht erreicht werden. (dpa)

 

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