Berlin. Die beiden russischen Panzer aus dem Zweiten Weltkrieg bleiben Teil des Sowjetischen Ehrenmals beim Brandenburger Tor in Berlin. „Die Bundesregierung respektiert diese besondere Form des Gedenkens an die aufseiten der Roten Armee Gefallenen des Zweiten Weltkriegs“, sagte der stellvertretende Regierungssprecher Georg Streiter am Mittwoch in Berlin. Mehrere Politiker und Prominente hatten sich einer Unterschriftenaktion der Zeitungen „Bild“ und „BZ“ angeschlossen, die vor dem Hintergrund des russischen Vorgehens in der Ukraine verlangt, die Panzer zu entfernen.
Die Bundesrepublik habe sich im deutsch-sowjetischen Nachbarschaftsvertrag von 1990 „ausdrücklich verpflichtet, das sowjetische Ehrenmal im Tiergarten zur Erinnerung an die gefallenen Soldaten der Roten Armee zu achten, zu erhalten und zu pflegen“, zitierte Streiter den Vertrag. „Die Bundesregierung kommt dieser Verpflichtung nach.“ Das Sowjetische Ehrenmal im Zentrum Berlins war nach Ende des Krieges 1945 gebaut worden. In der Mitte des Platzes steht die von zwei „T 34“-Panzern flankierte Statue eines Rotarmisten. Auf dem Gelände des Ehrenmals liegen Gräber von rund 2500 Soldaten. Die CDU-Bundestagsabgeordnete und Chefin des Bundes der Vertriebenen Erika Steinbach sagte der „Bild“-Zeitung: „Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, diese Zeichen eines grausamen Krieges zu beseitigen.“ Berlins Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) sprach sich für einen Wettbewerb aus, wie man die russischen Gefallenen besser ehren könne – „und zwar ohne Panzer“. Der Grünen-Europaabgeordnete Werner Schulz sagte dem Blatt: „Der Künstler Christo sollte die Panzer, ähnlich wie damals den Reichstag auch, dauerhaft verhüllen und somit symbolisch nach Russland zurückschicken.“ Der innenpolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, erklärte dagegen, die Initiative gegen die Panzer sei eine „PR-Aktion für kalte Krieger“ und baue auf antirussische Ressentiments.
Die von den Zeitungen eingebrachte Petition ging nach Angaben des Sekretariats des Petitionsausschusses am Montagabend ein. Zunächst wird demnach geprüft, ob der Bundestag oder das Land Berlin für die Frage zuständig ist. Danach kann die Petition auch öffentlich gemacht werden. Erreicht diese dann innerhalb von vier Wochen mindestens 50.000 Unterstützer, wird über das Anliegen in der Regel im Petitionsausschuss öffentlich beraten. Bis dahin dürften aber in jedem Fall noch mehrere Wochen vergehen.
(HA)