Urteil zu Hartz IV
Wie gerecht ist das Arbeitslosengeld II?
Seine Oma vermachte ihm 10.700 Euro. Das brachte einen Hartz-IV-Empfänger aus Niedersachsen in große Schwierigkeiten.
Andrang: Alltag bei einer Arbeitsagentur, hier in Leipzig.
Foto: dpa/DPA
Kassel. Die von der Bundesregierung geplante Erhöhung des Schonvermögens für Hartz-IV-Bezieher könnte zu einem Gerechtigkeitsproblem führen. Darauf wies der Vorsitzende Richter des Hartz-IV-Senats beim Bundessozialgericht (BSG), Peter Udsching, bei einer Gerichtsverhandlung in Kassel hin (AZ: B 14 AS 62/08 R).
Im konkreten Fall hatte ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger nach dem Tod seiner Großmutter von deren Lebensversicherung mehr als 10.700 Euro geerbt. Der Landkreis Göttingen rechnete das Geld als Einkommen an, sodass der Mann ein Jahr lang kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II hatte. Hätte er das Geld von der Versicherung vor Beginn seines Leistungsbezuges erhalten, hätte er bei der Behörde dagegen Vermögensfreibeträge geltend machen und Arbeitslosengeld II erhalten können.
„Dieses Problem wird mit der von der Bundesregierung geplanten Erhöhung der Vermögens-Freibeträge wachsen. Dann haben wir ein Gerechtigkeitsproblem“, sagte Udsching. Der konkrete Fall wurde zur Prüfung weiterer Detailfragen an das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen zurückverwiesen.
Fast die Hälfte der Bundesbürger (48 Prozent) hält die Hartz-IV-Sätze nach einer "Stern"-Umfrage für zu niedrig. 28 Prozent der Befragten finden die Hartz-IV-Sätze angemessen, sieben Prozent zu hoch. Besonders die Anhänger der SPD (56 Prozent), der Grünen (59 Prozent) und der Linkspartei (60 Prozent) meinen, dass Hartz-IV-Empfänger zu wenig Geld erhalten. (epd)






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