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Deutschland

Gesetzentwurf sieht Strafverschärfung vor

Strafe allein hilft nicht gegen Drogen im Knast

Strafvollzugsbedienstete: Nur mit Strafen sind Drogen in Gefängnissen nicht einzudämmen. Es gilt, Sicherheitsvorkehrungen zu optimieren.

Der Bundesrat wird nach Zeitungsangaben am Freitag einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen beraten, der eine Strafverschärfung bei Drogendelikten im Knast vorsieht.
Foto: picture alliance/ dpa/dpa

Saarbrücken/Düsseldorf . Im Kampf gegen die wachsende Drogenkriminalität in deutschen Gefängnissen sollen die Bundesländer nach Auffassung des Bundes der Strafvollzugsbediensteten (BSBD) nicht ausschließlich auf schärfere Gesetze bauen. „Strafe alleine ändert nichts an der Situation“, sagte der BSBD-Vorsitzende, Anton Bachl, der „Saarbrücker Zeitung“ (Mittwochsausgabe). Die Sicherheitsvorkehrungen müssten in jeder Anstalt deutlich optimiert werden, etwa durch den Einsatz von Rauschgifthunden.

Der Bundesrat wird nach Zeitungsangaben am Freitag einen Gesetzentwurf aus Nordrhein-Westfalen beraten, der eine Strafverschärfung bei Drogendelikten im Knast vorsieht. Künftig sollen Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren verhängt werden können. Die Länder seien weitestgehend einig über ihr Vorgehen, berichtet die Zeitung unter Berufung auf den Bundesrat.

Derzeit könnten Drogen ohne große Probleme in die Gefängnisse eingeschmuggelt werden, durch die Gefangenen selbst, durch Besucher, Justizbedienstete, in Briefen oder Paketen oder durch sogenannte Mauerwürfe, heißt es in der Gesetzesvorlage. Kontrollen allein würden „nicht immer vollumfänglich wirken“.

Der Landesvorsitzende des BSBD, Klaus Jäkel, hatte den NRW-Vorstoß im Bundesrat bereits im vergangenen Monat als wichtigen Schritt bei der Drogenbekämpfung im Strafvollzug begrüßt. Nach seinen Angaben werden außerdem ab dem kommenden Jahr justizeigene Drogenspürhunde in vier NRW-Justizvollzugsanstalten eingesetzt. (EPD)

 

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